Jörg Meyer schrieb in der newsgroup de.sci.architektur:
> ...Der Nachbar hat 2500¤ ins
> Gespräch gebracht - rein gefühlsmäßig halte ich
> eher 5000¤ für angemesssen!
Dann einigt Euch doch in der Mitte :-)
Und nimm noch was auf: nämlich eine Baulast bei ihm, etwa so: "ich
stimme einer ähnlichen Baumaßnahme meines Nachbarn zu. Baut dieser
an,
ist die Entschädigung zurückzuzahlen."
Baulasten sind nämlich nicht "symmetrisch", schon gar nicht,
wenn gegen
Entschädigung.
( Meine Nachbarin ist so reingelegt worden. )
viele Grüße
Werner
--
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Architektur
Entschädigung für aufgezwungene Baulast
Entschädigung für aufgezwungene Baulast
Hallo,
ich würde zuerst mal erkundigen welche Restriktionen sich für das
eigen
Grundstück ergeben. So was könnte dazu führen, daß auf der
eigenen Seite
jetzt mehr Abstand beim bauen eingehalten werden muß. Wenn das
Grundstück
groß genug ist, kein Thema, wenn nicht kann ich das kaum empfehlen, damit
macht man einen Streifen von vermutlich 3 m zum Nachbarn von Bauland zu
Gartenland. Hier würde das bedeuten 350 Euro/m2 für Bauland zu 2,00
Euro/m2
für Gartenland, macht 348 Euro/m2 Wertverlust. Bei einem Streifen von 3m
sind das nach Adam Riese 1044 Euro pro lfdm. Kein billiges Vergnügen.
Gruß
Adrian Herrmann
Entschädigung für aufgezwungene Baulast
Jörg Meyer schrieb:
Eins vorweg: In welchem Bundesland? Ich kann dir sagen wie es in NRW ist.
> Hallo,
> mein Nachbar hat einen Anbau (Garage mit Abstellraum) bis an die
> Grundstücksgrenze gebaut und dabei die maximalen Höhen und
Längen
> überschritten. Der Nachbar möchte, daß ich seine
"Baumaßnahme" im Grundbuch
> als Baulast eintragen lasse und mich somit damit (nachträglich)
Eine Baulast wird nicht im Grundbuch eingetragen, sondern im
Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde. Es handelt sich hierbei
nämlich nicht um ein privatrechtliches Abkommen zwischen zwei Parteien,
sondern um eine "öffentlich-rechtliche Absicherung". Niemand
kann dich
zu dieser Baulastübernahme zwingen. Oder andersrum: die Garage deines
Nachbarn ist eindeutig rechtswidrig. Normalerweise müßtedie
Bauaufsicht
einem Nachbarwiderspruch von dir stattgeben und ordnungsbehördlich gegen
deinen Nachbarn vorgehen.
> einverstanden erkläre. Um des guten nachbarschaftlichen
Verhältnisses
> willen, habe ich mich dazu bereit erklärt, jedoch unter der
Bedingung, dass
> er eine finanzielle Entschädigung leistet, womit er sich auch
einverstanden
> erklärt hat. Die Frage ist nun, wie hoch legitimerweise eine solche
> Entschädigung sein darf! Die maximale Länge wird um 3,5m
überschritten und
> die maximale Höhe wird um ca. 1m überschritten. Der Nachbar hat
2500¤ ins
> Gespräch gebracht - rein gefühlsmäßig halte ich eher
5000¤ für angemesssen!
> Jörg Meyer
Wie gesagt: Du hast die besseren Karten zum Pokern!
Thomas Schmidt
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