Architektur

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Re:Auslegung B-Plan

Re:Auslegung B-Plan

Werner Reimann
2003-08-07 19:26:33

Haynes Schrader schrieb in der newsgroup de.sci.architektur:
> ...daß wir unrechtmäßig nur eine Bauanzeige
> gemacht haben. Wir
> benötigen eine Baugenehmigung.

in NRW ist es so, daß man immer eine Bauanzeige zu machen versuchen muß,
und die Vorprüfung ergibt dann, ob daraus wegen irgendwas eine
Bau genehmigung gemacht werden muß.

HTH
viele Grüße
Werner
--
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Re:Auslegung B-Plan

Thomas Schmidt
2003-08-13 22:40:22

Werner Reimann schrieb:


> in NRW ist es so, daß man immer eine Bauanzeige zu machen versuchen muß,
> und die Vorprüfung ergibt dann, ob daraus wegen irgendwas eine
> Bau genehmigung gemacht werden muß.

Nö. § 67 BauO NRW 2000 läßt dem Bauherrn das Wahlrecht zwischen
Genehmigungsverfahren und Freistellungsverfahren.


Thomas Schmidt