Hallo.
Hat jemand von Euch schonmal einen ähnlichen Fall gehabt?:
Ein Bauunternehmer wird mit einem Kleinstauftrag nach Stunden und ohne
schriftlichen Vertrag beauftragt. Aufgrund vieler Sonderwünsche des
Bauherrn
steigt der ursprüngliche Umfang des Auftrages dann um ein Vielfaches an,
so
dass der Preis für die Gesamtleistung nach Stunden deutlich höher
liegt als
marktübliche Preise.
Nach mündlicher Absprache mit dem Bauherrn gewährt der Unternehmer
daraufhin
einen Gesamtnachlass von 15% rückwirkend auf die Gesamtleistung. Dies wird
in den zwei folgenden Abschlagsrechnungen dokumentiert.
Später kommt es an anderer Stelle zu Unstimmigkeiten und schließlich
zum
Streit und zur Kündigung. In der Schlussrechnung fehlt dann der Nachlass
und
es wird wieder die Gesamtsumme angefordert.
Hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf den einmal gewährten Nachlass?
Viele Grüße
Wolfram
--
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Architektur
Anspruch auf Nachlass
Anspruch auf Nachlass
Hi Wolfram,
> Hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf den einmal gewährten
Nachlass?
denke schon, da vertragsabsprachen nach BGB auch
mündlich möglich sind.
Gruß
Tobias
Anspruch auf Nachlass
"tobias knittel" schrieb
> denke schon, da vertragsabsprachen nach BGB auch
> mündlich möglich sind.
War da mal nicht was mit "Vollkaufleuten", auf die das
beschränkt ist?
Helli
Anspruch auf Nachlass
"tobias knittel" schrieb
> > Hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf den einmal gewährten
Nachlass?
>
> denke schon, da vertragsabsprachen nach BGB auch
> mündlich möglich sind.
Der Vertrag wurde aber wohl vom Bauherrn gekündigt, also in seiner
Gesamtheit mit 15 %Nachlaßklausel. Wird dann nicht (in einer evtl.
späteren Verhandlung) tatsächlich Erbrachtes mit üblichen
Einheitswerten verrechnet?
Gruß
Horst
Anspruch auf Nachlass
Hi Horst,
ich bin kein Vertragsexperte, aber vereinbart war ja
eine Bezahlung nach Aufwand, als Zeit.
Das ist schon einmal kein Werkvertrag.
Dann gab der Unternehmer 15% Nachlaß. Das
darf er, auch mündlich.
Ich kenne das BGB nicht auswendig, aber grundsätzlich
dürfen alle mündigen Personen mündliche Verträge
untereinander schließen, sogar in konkludenter Weise,
also nach dem Motto: "Da könntest du mal was machen ..."
> Wird dann nicht (in einer evtl.
> späteren Verhandlung) tatsächlich Erbrachtes mit üblichen
> Einheitswerten verrechnet?
Warum? Es existiert kein Werkvertrag, also 1 m2 Mauer
a 95 Euro, sondern Mauerer x Stunden.
Werkvertrag ist ein anderer Stiefel.
Gruß
Tobias
Anspruch auf Nachlass
"Wolfram Oehms" schrieb im Newsbeitrag
news:c7b8nr$fu7$02$1@news.t-online.com...
> Hallo.
>
> Hat jemand von Euch schonmal einen ähnlichen Fall gehabt?:
>
> Ein Bauunternehmer wird mit einem Kleinstauftrag nach Stunden und ohne
> schriftlichen Vertrag beauftragt. Aufgrund vieler Sonderwünsche des
Bauherrn
> steigt der ursprüngliche Umfang des Auftrages dann um ein Vielfaches
an,
so
> dass der Preis für die Gesamtleistung nach Stunden deutlich
höher liegt
als
> marktübliche Preise.
> Nach mündlicher Absprache mit dem Bauherrn gewährt der
Unternehmer
daraufhin
> einen Gesamtnachlass von 15% rückwirkend auf die Gesamtleistung. Dies
wird
> in den zwei folgenden Abschlagsrechnungen dokumentiert.
> Später kommt es an anderer Stelle zu Unstimmigkeiten und
schließlich zum
> Streit und zur Kündigung. >
>
Was heisst den Kündigung? In welchem Umfang wurden den bereits
beauftragte,
aber nicht erbrachte Leistungen gekündigt?
Ist denn nicht eher die Beauftragung für weitere Leistungen eingestellt
worden?
Helmuth
Anspruch auf Nachlass
Hi Peter,
> War da mal nicht was mit "Vollkaufleuten", auf die das
beschränkt ist?
nein, dann dürftest du ja kein Bratwürstchen an ner Grillhütte
ohne schriftlichen Kaufvertrag erwerben :-)
Gruß
Tobias
Anspruch auf Nachlass
Helmuth Bachmann wrote:
> Was heisst den Kündigung? In welchem Umfang wurden den bereits
> beauftragte, aber nicht erbrachte Leistungen gekündigt?
>
> Ist denn nicht eher die Beauftragung für weitere Leistungen
eingestellt
> worden?
Die Leistungen sind zwar schrittweise beauftragt worden, aber mit der
Kündigung wurden auch Leistungen eingestellt, die eigentlich hätten
zuende
geführt werden sollen. Dabei ging es um die Fertigstellung und
Mängelbeseitigung.
Gruß, Wolfram
--
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