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Anspruch auf Nachlass

Anspruch auf Nachlass

"Wolfram Oehms"
2004-05-05 19:36:37

Hallo.

Hat jemand von Euch schonmal einen ähnlichen Fall gehabt?:

Ein Bauunternehmer wird mit einem Kleinstauftrag nach Stunden und ohne
schriftlichen Vertrag beauftragt. Aufgrund vieler Sonderwünsche des Bauherrn
steigt der ursprüngliche Umfang des Auftrages dann um ein Vielfaches an, so
dass der Preis für die Gesamtleistung nach Stunden deutlich höher liegt als
marktübliche Preise.
Nach mündlicher Absprache mit dem Bauherrn gewährt der Unternehmer daraufhin
einen Gesamtnachlass von 15% rückwirkend auf die Gesamtleistung. Dies wird
in den zwei folgenden Abschlagsrechnungen dokumentiert.
Später kommt es an anderer Stelle zu Unstimmigkeiten und schließlich zum
Streit und zur Kündigung. In der Schlussrechnung fehlt dann der Nachlass und
es wird wieder die Gesamtsumme angefordert.

Hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf den einmal gewährten Nachlass?

Viele Grüße
Wolfram
--

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Anspruch auf Nachlass

"tobias knittel"
2004-05-05 19:50:58

Hi Wolfram,

> Hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf den einmal gewährten Nachlass?

denke schon, da vertragsabsprachen nach BGB auch
mündlich möglich sind.

Gruß

Tobias


Anspruch auf Nachlass

"Peter Hellinger"
2004-05-05 20:43:36

"tobias knittel" schrieb

> denke schon, da vertragsabsprachen nach BGB auch
> mündlich möglich sind.

War da mal nicht was mit "Vollkaufleuten", auf die das beschränkt ist?

Helli


Anspruch auf Nachlass

"Horst Kalevar"
2004-05-05 21:09:16

"tobias knittel" schrieb

> > Hat der Bauherr einen Rechtsanspruch auf den einmal gewährten
Nachlass?
>
> denke schon, da vertragsabsprachen nach BGB auch
> mündlich möglich sind.

Der Vertrag wurde aber wohl vom Bauherrn gekündigt, also in seiner
Gesamtheit mit 15 %Nachlaßklausel. Wird dann nicht (in einer evtl.
späteren Verhandlung) tatsächlich Erbrachtes mit üblichen
Einheitswerten verrechnet?

Gruß
Horst


Anspruch auf Nachlass

"tobias knittel"
2004-05-05 21:16:07

Hi Horst,

ich bin kein Vertragsexperte, aber vereinbart war ja
eine Bezahlung nach Aufwand, als Zeit.

Das ist schon einmal kein Werkvertrag.

Dann gab der Unternehmer 15% Nachlaß. Das
darf er, auch mündlich.

Ich kenne das BGB nicht auswendig, aber grundsätzlich
dürfen alle mündigen Personen mündliche Verträge
untereinander schließen, sogar in konkludenter Weise,
also nach dem Motto: "Da könntest du mal was machen ..."

> Wird dann nicht (in einer evtl.
> späteren Verhandlung) tatsächlich Erbrachtes mit üblichen
> Einheitswerten verrechnet?

Warum? Es existiert kein Werkvertrag, also 1 m2 Mauer
a 95 Euro, sondern Mauerer x Stunden.

Werkvertrag ist ein anderer Stiefel.

Gruß

Tobias


Anspruch auf Nachlass

"Helmuth Bachmann"
2004-05-05 21:17:51

"Wolfram Oehms" schrieb im Newsbeitrag
news:c7b8nr$fu7$02$1@news.t-online.com...
> Hallo.
>
> Hat jemand von Euch schonmal einen ähnlichen Fall gehabt?:
>
> Ein Bauunternehmer wird mit einem Kleinstauftrag nach Stunden und ohne
> schriftlichen Vertrag beauftragt. Aufgrund vieler Sonderwünsche des
Bauherrn
> steigt der ursprüngliche Umfang des Auftrages dann um ein Vielfaches an,
so
> dass der Preis für die Gesamtleistung nach Stunden deutlich höher liegt
als
> marktübliche Preise.
> Nach mündlicher Absprache mit dem Bauherrn gewährt der Unternehmer
daraufhin
> einen Gesamtnachlass von 15% rückwirkend auf die Gesamtleistung. Dies wird
> in den zwei folgenden Abschlagsrechnungen dokumentiert.
> Später kommt es an anderer Stelle zu Unstimmigkeiten und schließlich zum
> Streit und zur Kündigung. >
>

Was heisst den Kündigung? In welchem Umfang wurden den bereits beauftragte,
aber nicht erbrachte Leistungen gekündigt?

Ist denn nicht eher die Beauftragung für weitere Leistungen eingestellt
worden?

Helmuth


Anspruch auf Nachlass

"tobias knittel"
2004-05-05 21:21:19

Hi Peter,

> War da mal nicht was mit "Vollkaufleuten", auf die das beschränkt ist?

nein, dann dürftest du ja kein Bratwürstchen an ner Grillhütte
ohne schriftlichen Kaufvertrag erwerben :-)

Gruß

Tobias


Anspruch auf Nachlass

"Wolfram Oehms"
2004-05-05 21:32:31

Helmuth Bachmann wrote:

> Was heisst den Kündigung? In welchem Umfang wurden den bereits
> beauftragte, aber nicht erbrachte Leistungen gekündigt?
>
> Ist denn nicht eher die Beauftragung für weitere Leistungen eingestellt
> worden?

Die Leistungen sind zwar schrittweise beauftragt worden, aber mit der
Kündigung wurden auch Leistungen eingestellt, die eigentlich hätten zuende
geführt werden sollen. Dabei ging es um die Fertigstellung und
Mängelbeseitigung.

Gruß, Wolfram
--

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