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Vorkaufsrecht der Gemeinde

Vorkaufsrecht der Gemeinde

"Thomas Landsiedel, Wuppertal"
2003-08-14 14:34:04

Hallo zusammen,

wer hat schon davon gehört, dass Bauträger den Gemeinden Vorkaufsrechte
abkaufen?

Sollte sich ein Grundstückseigner vorsorglich darüber informieren, ob
bereits jemand dieses Vorkaufsrecht von der Gemeinde käuflich erworben hat?

Kann sich der Grundstückseigner dagegen wehren, dass die Gemeinde ihr
Vorkaufsrecht veräußert und muß die Absicht dieses Vorkaufrecht zu veräußern
dem Grundstückseigner bekannt gemacht werden?

Gruß

Thomas


Vorkaufsrecht der Gemeinde

robert@vermtech.de (Robert W. Kuhn)
2003-08-14 15:10:07

Thomas Landsiedel, Wuppertal wrote:

> wer hat schon davon gehört, dass Bauträger den Gemeinden Vorkaufsrechte
> abkaufen?

Nein.

Die Gemeinde kann allerdings ihr gemeindliches Vorkaufsrecht für Dritte
(Bedarfsträger) ausüben. Diese Bedarfsträger müssen aber die Flächen für
öffentliche Zwecke (soziale Wohnraumförderung etc.) nutzen.

Siehe 27a BauGB.

Tschau - Robert
--
vertrau
voraus voraus