Hallo zusammen,
wer hat schon davon gehört, dass Bauträger den Gemeinden
Vorkaufsrechte
abkaufen?
Sollte sich ein Grundstückseigner vorsorglich darüber informieren, ob
bereits jemand dieses Vorkaufsrecht von der Gemeinde käuflich erworben
hat?
Kann sich der Grundstückseigner dagegen wehren, dass die Gemeinde ihr
Vorkaufsrecht veräußert und muß die Absicht dieses
Vorkaufrecht zu veräußern
dem Grundstückseigner bekannt gemacht werden?
Gruß
Thomas
Vorkaufsrecht der Gemeinde
2003-08-14 14:34:04