hallo !
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im bplan unserer gemeinde ist die GRZ mit 0.15 festgeschrieben, nun
lese ich in der BauNVO § 19:
Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in
Satz 1
bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden,
höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere
Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen
werden.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/baunvo/ 19.html
was würde denn geringfügig bedeuten, wir bräuchten nämlich
eine GRZ
von 0.20 - d.h. als 0.05 mehr als im bplan ausgewiesen ...
grüsse mehmemt m.
Architektur
GRZ, Überschreitungen lt. BauNVO § 19
GRZ, Überschreitungen lt. BauNVO § 19
hallo mehmet
mehmet memme schrieb:
> Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der
in Satz 1
> bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden,
> was würde denn geringfügig bedeuten, wir bräuchten
nämlich eine GRZ
> von 0.20 - d.h. als 0.05 mehr als im bplan ausgewiesen ...
>
> grüsse mehmemt m.
wenn du 0,15 um 50% überschreitest, dann hast du 0,22
das dürfte dann wohl reichen?
das haus alleine darf die 0,15 nicht überschreiten, ist klar?
nur garagen, stellplätze, zufahrten.
gruß von robert aus ffb
GRZ, Überschreitungen lt. BauNVO § 19
"mehmet memme" schrieb im Newsbeitrag
news:aa993632.0308140713.71c29618@posting.google.com...
> hallo !
>
> --------------------------------------------------------------------
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> im bplan unserer gemeinde ist die GRZ mit 0.15 festgeschrieben, nun
> lese ich in der BauNVO § 19:
>
> Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der
in Satz 1
> bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden,
> höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere
> Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können
zugelassen werden.
>
[schnip]
was passiert eigentlich wenn ich zwei parzellen kaufe um die GRZ
nicht zu überschreiten, ein haus drauf stelle und nach einer gewissen
zeit ein flurstück wieder verkaufe ?
--
Grü|3e Henrik Wellschmidt
henrik@w e l l s c h m i d t .de
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"Wer Gott vertraut und Bretter klaut, hat bald ´ne klasse
Laube"
GRZ, Überschreitungen lt. BauNVO § 19
"Henrik Wellschmidt" wrote in message
news:...
> was passiert eigentlich wenn ich zwei parzellen kaufe um die GRZ
> nicht zu überschreiten, ein haus drauf stelle und nach einer gewissen
> zeit ein flurstück wieder verkaufe ?
Du wirst keinen vernünftigen Preis für das Flurstück bekommen,
weil es
unbebaubar sein wird:-)
Entweder wird das BauOAmt in diesem Fall vor Baugenehmigung von Dir
eine Vereinigungsbaulast verlangen oder das Grundstück ist so
überbaut, dass ohnehin Baulasten auf dem zweiten Grund-/Flurstück
eingetragen wurden (Abstandflächen usw) oder Du wirst keine
Teilungsgenehmigung nach LBO erhalten (sofern Du eine zu große oder
belastete Teilfläche herausmessen lassen und veräußern
möchtest)
Natürlich kannst Du eine eigenständig bebaure Teilfläche aus
einem
sehr großen zweiten Flurstück veräußern.
Chris
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