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F: Vorgarten im Bebaungsplan

F: Vorgarten im Bebaungsplan

"Harald Kuhn"
2004-06-22 21:30:54

Hallo,
mein Nachbar (und ich möglicherweise auch bald) hat ein kleines Problem mit
dem Stadtplanungsamt, ich hoffe, dass wir hier an der richtigen Stelle sind,
um einen unvoreingenommen Rat zu finden: Die Grundstücke im Bauabschnitt des
Neubaugebietes, in dem wir gebaut haben, sind, um das anzumerken, sehr
klein, ca340m², Bebauung mit EFH, aber dafür im Stadtgebiet mit sehr guter
Infrastruktur. Optimal also für Leute, die möglichst wenig Autofahren wollen
und ungern Rasen mähen;-).
Im Bebaungsplan ist nun, neben dem Hauptbaukörper, der grenzständig zur
Strasse/Gehweg steht, ein um 2m zurückgesetztes Nebengebäude zu beiden
Seiten des Hauptgebäudes vorgesehen, das jeweils in das Nebengebäude des
Nachbarn übergeht. So man dieses Nebengebäude baut, ergibt sich zwangsläufig
ein 2m breiter Vorgartenbereich, quasi eine Verbreiterung des Gehweges.
Dieser Vorgarten darf nicht eingezäunt werden. Nun haben wir beide auf
dieses Nebengebäude verzichtet, zugunsten eines etwas grösseren Gartens. Bis
hierhin kein Problem, ausser dass es alle Bauherren hier in der Strasse
total nervt, dass man quasi nochmal 24m² als Gehwegverbreiterung oder
Grünstreifen an die Stadt abtreten darf...
Nun hat der Planer des Nachbarn offensichtlich den Bebauungsplan nicht genau
gelesen und ihm die Terassentür so gesetzt, dass sie halb im Vorgarten liegt
(die Laibung beginnt nur 1.30m von der Grenze). Das ganze lief im
Freistellungsverfahren (Bayern). Der zuständige Mann auf dem
Stadtplanungsamt verlangt nun von meinem Nachbarn allen Ernstes, dass er
seinen Gartenzaun genau 2m von der Grunstücksgrenze setzt, also den
Zaunpfosten mitten in die Terrassentür. Der Planer meint, Zaun einfach
weiter vorne setzen, aber nicht einbetonieren, damit man ihn zur Not
entfernen kann. Mir wäre das natürlich recht, weil ich dann gleich mit
aufspringen würde auf den Zug... Frage ist aber: Hätte das Stadtplanungsamt
das nicht schon vor Baubeginn an der Eingabeplanung bemängeln müssen (bei ir
haben sie zB einen *Stellplatz* bemängelt, der nicht die besagten 2m
zurückgesetzt war)? Ist es nicht Sache des Planers, in diesem Falle eine
Einigung mit der Baubehörde zu erreichen (zumindest eine Duldung)?
Danke im Voraus


--
Harald Kuhn
-----------------------------------
hier steht bei anderen Leuten ein kluger Spruch


F: Vorgarten im Bebaungsplan

"tobias knittel"
2004-06-22 21:50:12

Hi Harald,

> mein Nachbar (und ich möglicherweise auch bald) hat ein kleines Problem
mit
> dem Stadtplanungsamt, ich hoffe, dass wir hier an der richtigen Stelle
sind,
> um einen unvoreingenommen Rat zu finden: Die Grundstücke im Bauabschnitt
des
> Neubaugebietes, in dem wir gebaut haben, sind, um das anzumerken, sehr
> klein, ca340m², Bebauung mit EFH, aber dafür im Stadtgebiet mit sehr guter
> Infrastruktur. Optimal also für Leute, die möglichst wenig Autofahren
wollen
> und ungern Rasen mähen;-).
> Im Bebaungsplan ist nun, neben dem Hauptbaukörper, der grenzständig zur
> Strasse/Gehweg steht, ein um 2m zurückgesetztes Nebengebäude zu beiden
> Seiten des Hauptgebäudes vorgesehen, das jeweils in das Nebengebäude des
> Nachbarn übergeht. So man dieses Nebengebäude baut, ergibt sich
zwangsläufig
> ein 2m breiter Vorgartenbereich, quasi eine Verbreiterung des Gehweges.
> Dieser Vorgarten darf nicht eingezäunt werden. Nun haben wir beide auf
> dieses Nebengebäude verzichtet, zugunsten eines etwas grösseren Gartens.
Bis
> hierhin kein Problem, ausser dass es alle Bauherren hier in der Strasse
> total nervt, dass man quasi nochmal 24m² als Gehwegverbreiterung oder
> Grünstreifen an die Stadt abtreten darf...
> Nun hat der Planer des Nachbarn offensichtlich den Bebauungsplan nicht
genau
> gelesen und ihm die Terassentür so gesetzt, dass sie halb im Vorgarten
liegt
> (die Laibung beginnt nur 1.30m von der Grenze). Das ganze lief im
> Freistellungsverfahren (Bayern). Der zuständige Mann auf dem
> Stadtplanungsamt verlangt nun von meinem Nachbarn allen Ernstes, dass er
> seinen Gartenzaun genau 2m von der Grunstücksgrenze setzt, also den
> Zaunpfosten mitten in die Terrassentür. Der Planer meint, Zaun einfach
> weiter vorne setzen, aber nicht einbetonieren, damit man ihn zur Not
> entfernen kann. Mir wäre das natürlich recht, weil ich dann gleich mit
> aufspringen würde auf den Zug... Frage ist aber: Hätte das
Stadtplanungsamt
> das nicht schon vor Baubeginn an der Eingabeplanung bemängeln müssen (bei
ir
> haben sie zB einen *Stellplatz* bemängelt, der nicht die besagten 2m
> zurückgesetzt war)? Ist es nicht Sache des Planers, in diesem Falle eine
> Einigung mit der Baubehörde zu erreichen (zumindest eine Duldung)?
> Danke im Voraus

nein, Kenntnisgabeverfahren wird nur auf Vollständigkeit
geprüft (Papiermenge).

Ich würde auf den Zaun ganz verzichten, und den 2 m
breiten Streifen so in den Garten einverleiben.

Das hab ich mit dem Rest der Straße an meinem
Grundstück gemacht. Jetzt wachsen da Sonnenblumen :-)
Ist allerdings in Frankreich - und dem Bürgemeister wars
gleich was ich treibe, solange es die Gemeinde nix kostet :-)

-------------------------------
> hier steht bei anderen Leuten ein kluger Spruch

"Der Untertan ist Souverän, tut man gemeinsam
auf das Bauamt gehn."

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes bezüglich
des Streifens, alle unterschreiben, gemeinsamer Marsch
zum Bürgermeister ...


Gruß

Tobias


F: Vorgarten im Bebaungsplan

Karin Petz
2004-06-22 22:22:05

Hallo Harald,

Harald Kuhn schrieb:
> Hallo,
> mein Nachbar (und ich möglicherweise auch bald) hat ein kleines Problem mit
> dem Stadtplanungsamt, ...
> Im Bebaungsplan ist nun, neben dem Hauptbaukörper, der grenzständig zur
> Strasse/Gehweg steht, ein um 2m zurückgesetztes Nebengebäude zu beiden
> Seiten des Hauptgebäudes vorgesehen, das jeweils in das Nebengebäude des
> Nachbarn übergeht. So man dieses Nebengebäude baut, ergibt sich zwangsläufig
> ein 2m breiter Vorgartenbereich, quasi eine Verbreiterung des Gehweges.
> Dieser Vorgarten darf nicht eingezäunt werden. Nun haben wir beide auf
> dieses Nebengebäude verzichtet, zugunsten eines etwas grösseren Gartens. Bis
> hierhin kein Problem, ausser dass es alle Bauherren hier in der Strasse
> total nervt, dass man quasi nochmal 24m² als Gehwegverbreiterung oder
> Grünstreifen an die Stadt abtreten darf...
> Nun hat der Planer des Nachbarn offensichtlich den Bebauungsplan nicht genau
> gelesen und ihm die Terassentür so gesetzt, dass sie halb im Vorgarten liegt
> (die Laibung beginnt nur 1.30m von der Grenze). Das ganze lief im
> Freistellungsverfahren (Bayern).

Tja, so wie ich es verstehe tragen Bauherr und Planer im
Freistellungsverfahren das (normalerweise gut einschätzbare) Risiko, daß
eben nicht jedes Planungsdetail von der Genehmigungsbehörde gecheckt
wird. Der Bauherr besagt mit dem Beschreiten dieses Verfahrens: Ja, ich
halte mich an den Bebauungsplan - und bei der Genehmigungsbehörde wird
nicht mehr unbedingt geprüft. Und wo kein Kläger... oder keine
Nachfragen kommen... gut damit.
Ist der Bebauungsplan dann nicht eingehalten, könnte ich mir sperrige
Reaktionen der Verwaltung gut vorstellen.


>Der zuständige Mann auf dem
> Stadtplanungsamt verlangt nun von meinem Nachbarn allen Ernstes, dass er
> seinen Gartenzaun genau 2m von der Grunstücksgrenze setzt, also den
> Zaunpfosten mitten in die Terrassentür. Der Planer meint, Zaun einfach
> weiter vorne setzen, aber nicht einbetonieren, damit man ihn zur Not
> entfernen kann.

> Mir wäre das natürlich recht, weil ich dann gleich mit
> aufspringen würde auf den Zug... Frage ist aber: Hätte das Stadtplanungsamt
> das nicht schon vor Baubeginn an der Eingabeplanung bemängeln müssen (bei ir
> haben sie zB einen *Stellplatz* bemängelt, der nicht die besagten 2m
> zurückgesetzt war)? Ist es nicht Sache des Planers, in diesem Falle eine
> Einigung mit der Baubehörde zu erreichen (zumindest eine Duldung)?

Möglicherweise ist das Signal der Behörde: s.o. "... verlanget allen
Ernstes" dass die Behörde keine Duldung in Aussicht stellt. Könnte der
Planer zwar versuchen, aber mit dem Argument: Dann kommen ja alle - läge
die Behörde nicht sooo falsch, gelle;-)
Ist für die Behörden ja auch irre: Erst Freistellung (praktisch null
Gebühren für die Prüfung) dann, Panne :-o nicht ganz so geworden,
bitte macht mal ein Auge zu...;-)

Vermutlich bläst man mit weiteren Versuchen zur Duldung das Ganze zu
einem ungewollten juristischen Problem auf.

Ich hätte aber eine andere salomonische Anregung:
Ist von Zäunen oder einer Einfriedung die Rede? Einfriedung ist ein
weiter Begriff...der meine Idee mit umfasst:

Ich würde es mal so angehen:
Wie sieht es mit der erlaubten Bepflanzung im genannten Bereich aus?
Könnte eine schmale Heckenbepflanzung der Vorgartens statt Zaun das
Problem lösen?

Notfalls stachelig:-)

Grüße
Karin


F: Vorgarten im Bebaungsplan

"Harald Kuhn"
2004-06-22 22:45:45

"Robert Pflüger" schrieb im Newsbeitrag
news:40D88A7C.231FA867@robertpflueger.com...
> HAllo,
>
> und wenn Dein Nachbar keinen Zaun baut?
> ist die Bepflanzung des Vorgartens ebenfalls untersagt?
jep. Keine Büsche, entweder Pflastern oder Rasen, Blümchen geht natürlich
auch. Hecke auch nur 2m zurückgesetzt....

z.B. einige
> Brombeersträucher oder ähnliches.

ich dachte eher an irgendwelch stacheligen Bodendecker...


> Robert
>
> Harald Kuhn wrote:
> > ...
> > mein Nachbar (und ich möglicherweise auch bald) hat ein kleines Problem
...


F: Vorgarten im Bebaungsplan

"Helmuth Bachmann"
2004-06-22 22:46:03

"Harald Kuhn" schrieb im Newsbeitrag
news:2jrf6fF14m8boU1@uni-berlin.de...
> Nun haben wir beide auf
> dieses Nebengebäude verzichtet, zugunsten eines etwas grösseren Gartens.
Bis
> hierhin kein Problem, ausser dass es alle Bauherren hier in der Strasse
> total nervt, dass man quasi nochmal 24m² als Gehwegverbreiterung oder
> Grünstreifen an die Stadt abtreten darf...

Nicht so scheinheilig, ihr wollt doch nicht wirklich allen erzählen, dass
eure billige Wiese erst durch den Bebauungsplan aufgewertet wurde und nun
euch ein Stück Land geklaut wurde.

In Wirklichkeit habt ihr alle den Bebauungsplan gekannt und die
Einschränkungen bei den Preisverhandlungen genutzt oder ihr wart nicht fähig
dies zu nutzen.

Nun macht euer Nachbar einen "Planungsfehler" um sich einen Vorteil zu
verschaffen und will die Kosten für den arglistigen Versuch "honi soit que
mal y pense" auf die Behörde abwälzen.

Vielleicht ist gar nicht die Gemeinde oder die Behörde der "Böse"?

Gruß Helmuth


F: Vorgarten im Bebaungsplan

"Harald Kuhn"
2004-06-22 23:05:16

"> Ich hätte aber eine andere salomonische Anregung:
> Ist von Zäunen oder einer Einfriedung die Rede? Einfriedung ist ein
> weiter Begriff...der meine Idee mit umfasst:
>
> Ich würde es mal so angehen:
> Wie sieht es mit der erlaubten Bepflanzung im genannten Bereich aus?
> Könnte eine schmale Heckenbepflanzung der Vorgartens statt Zaun das
> Problem lösen?
>
> Notfalls stachelig:-)
Du glaubst gar nicht, wie genau der Text zum Bebauungsplan das alles
eingrenzt, bis dahin, dass uns vorgeschrieben wird, welche Pflanzen wir wo
in unserem und Vorgartenbereich Pflanzen dürfen. Völliger Regulierungswahn.
Und ja, natürlich ist ganz genau geregelt, dass Hecke (ich glaube, Buchsbaum
und Hainbuche sind erlaubt) und/oder Holzzaun (mit stehenden Latten) erlaubt
sind, aber höchstens 1m hoch, und, wie gesagt, 2m zurückgesetzt.
Was könnte den passieren, wenn wir einfach am Wochenende Nägel mit Köpfen
machen und unsere Grundstücke mit frostsicher einbetonierten Zäunen umbeben
würden? mit nur 1m Abstand?


F: Vorgarten im Bebaungsplan

"Harald Kuhn"
2004-06-22 23:23:41

">
> nein, Kenntnisgabeverfahren wird nur auf Vollständigkeit
> geprüft (Papiermenge).

Aber muss der Bauherr tatsächlich darauf achten, dass der Planer den
Bebauungsplan einhält? Ich habe schon nochmal nachgeprüft und hinterfragt,
was mein Architekt da geplant hat (er hasst mich glaube ich), aber das kann
ja nicht Sinn der Sache sein, dass man als Laie den Fachman überwachen muss.
Zumal dieser Text zum Bebaungsplan nicht unbedingt das ist, was man sich
unters Kopfkissen legt (über 30Seiten).

> Ich würde auf den Zaun ganz verzichten, und den 2 m
> breiten Streifen so in den Garten einverleiben.

siehe andere Antworten, geht nicht, clever sind sie schon, die
Oberstadtbaumeister hier...
> Das hab ich mit dem Rest der Straße an meinem
> Grundstück gemacht. Jetzt wachsen da Sonnenblumen :-)
> Ist allerdings in Frankreich - und dem Bürgemeister wars
> gleich was ich treibe, solange es die Gemeinde nix kostet :-)
>
> -------------------------------
> > hier steht bei anderen Leuten ein kluger Spruch
>
> "Der Untertan ist Souverän, tut man gemeinsam
> auf das Bauamt gehn."
>
> Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes bezüglich
> des Streifens, alle unterschreiben, gemeinsamer Marsch
> zum Bürgermeister ...
Moment, wir sind hier in Bayern. Wie war das mit dem "Hundling" ;-)

Nein, das Problem ist einerseits, dass von den Grundstücken schon der
Grossteil nach besagter Vorschrift bebaut sind, alle ausser uns zwei haben
die Nebengebäude, da stellt sich für die anderen die Frage nicht so direkt.
Ausserdem kommt man in der Strasse kulturell fast einmal rund um den Globus
auf etwa 200m, das sorgt dann doch hin und wieder für
Kommunikationsprobleme.


F: Vorgarten im Bebaungsplan

"Harald Kuhn"
2004-06-22 23:33:13

"Robert Pflüger" schrieb im Newsbeitrag
news:40D89A46.F5004D10@robertpflueger.com...
> HAllo,
>
> Harald Kuhn wrote:
> > > ist die Bepflanzung des Vorgartens ebenfalls untersagt?
> > jep. Keine Büsche, entweder Pflastern oder Rasen, Blümchen geht
natürlich
> > auch. Hecke auch nur 2m zurückgesetzt....
>
> und solches ist in einem Bebauungsplan festgelegt? .. oder ist es eine
> seltsam anmutende Teilungeseklärung?

So denken wir eigentlich alle darüber. Wenn die Grundstücke 2 Hektar gross
wären, würde man wahrscheinlich mit der Achsel zucken und die 12m abtreten,
aber so... Ich finde es vor allem so absurd, dass ich auch ohne Bebauung
diesen "Vorgarten" belassen muss, zumal der Baukörper selbst ja grenzständig
steht.
>
> > ...
> > ich dachte eher an irgendwelch stacheligen Bodendecker...
>
> Rosen

24m²?


--
Harald Kuhn
-----------------------------------
hier steht bei anderen Leuten ein kluger Spruch