Architektur

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F: Vorgarten im Bebaungsplan

F: Vorgarten im Bebaungsplan

"Harald Kuhn"
2004-06-22 23:38:23

"Helmuth Bachmann" schrieb im Newsbeitrag
news:cba5u6$6ac$1@news.eusc.inter.net...
> Nicht so scheinheilig, ihr wollt doch nicht wirklich allen erzählen, dass
> eure billige Wiese erst durch den Bebauungsplan aufgewertet wurde und nun
> euch ein Stück Land geklaut wurde.
>
> In Wirklichkeit habt ihr alle den Bebauungsplan gekannt und die
> Einschränkungen bei den Preisverhandlungen genutzt oder ihr wart nicht
fähig
> dies zu nutzen.

Preisverhandlung? Du träumst. Das war hier eher "friss oder stirb"

> Nun macht euer Nachbar einen "Planungsfehler" um sich einen Vorteil zu
> verschaffen und will die Kosten für den arglistigen Versuch "honi soit que
> mal y pense" auf die Behörde abwälzen.
Nicht der Nachbar. Sein Planer (kein Architekt, zugegebn, da hast du den
Knochen)
>
> Vielleicht ist gar nicht die Gemeinde oder die Behörde der "Böse"?

Wahrscheinlich bist du selbst so einer, bei dem es nicht zum freien
Architekten gereicht hat, und der jetzt irgendwo im Bauamt die Leute mit
unispirierten Bebauungsplänen nervt?


F: Vorgarten im Bebaungsplan

"Harald Kuhn"
2004-06-22 23:51:42

"Robert Pflüger" schrieb im Newsbeitrag
news:40D8A6C8.EFD7483B@robertpflueger.com...
> HAllo,
>
> Harald Kuhn wrote:
> >
> > > Rosen
> >
> > 24m²?
>
> ein ca. meterbreiter Streifen.
>
Die Idee hat was.


F: Vorgarten im Bebaungsplan

"Thorwald Brandwein"
2004-06-23 00:58:19

"Harald Kuhn" schrieb:

> Preisverhandlung? Du träumst. Das war hier eher "friss oder stirb"

Diese Alternative bestand sicherlich so nicht. "Friss oder lass es sein",
wäre wohl richtiger....

> Wahrscheinlich bist du selbst so einer, bei dem es nicht zum freien
> Architekten gereicht hat, und der jetzt irgendwo im Bauamt die Leute mit
> unispirierten Bebauungsplänen nervt?

Nu bleib mal auf dem Teppich.... Es dürfte längst allgemein einfacher
sein, "freier" Architekt zu werden, als unter der Haube einer Verwaltung
ein passendes Plätzchen zu finden.
Tatsache ist doch wohl , dass ihr offenbar einiges Geld investiert habt,
ohne die leicht zugänglichen Spielregeln eures Vorhabens intensiv
genug geprüft zu haben...
Ich versteh die Vorgaben (nach deiner Lageschilderung) zwar auch
nicht wirklich, aber ich will da auch nicht leben....
Weder wollte ich ein Haus, das direkt am öffentlichen Straßenraum
steht, noch wollte ich einen Zaun um lächerliche 24 qm ziehen. Aber
das muss jeder selber wissen und vor allem rechtzeitig ermitteln, wie
er mit entsprechenden Vorgaben umgehen kann und will. Die
Beschimpfung Dritter wegen Unzufriedenheit aufgrund überwiegend
selbstverantworteten Versäumnissen ist jedenfalls nur peinlich.....

Grüße
Thorwald Brandwein

--
www.biotekt.de


F: Vorgarten im Bebaungsplan

"tobias knittel"
2004-06-23 05:51:54

Hi Harald,

> Aber muss der Bauherr tatsächlich darauf achten, dass der Planer den
> Bebauungsplan einhält? Ich habe schon nochmal nachgeprüft und hinterfragt,
> was mein Architekt da geplant hat (er hasst mich glaube ich), aber das
kann
> ja nicht Sinn der Sache sein, dass man als Laie den Fachman überwachen
muss.
> Zumal dieser Text zum Bebaungsplan nicht unbedingt das ist, was man sich
> unters Kopfkissen legt (über 30Seiten).

Der Planer muss drauf achten :-)

Gruß

Tobias


F: Vorgarten im Bebaungsplan

"Helmuth Bachmann"
2004-06-23 05:54:29

> Wahrscheinlich bist du selbst so einer, bei dem es nicht zum freien
> Architekten gereicht hat, und der jetzt irgendwo im Bauamt die Leute mit
> unispirierten Bebauungsplänen nervt?

Der Bebauungsplan wird von der Gemeinde beschlossen und nicht vom Bauamt. Es
steht dir frei, dich politisch zu engagieren und bessere Bebauungspläne zu
machen.
Wenn in der Anhörung der Träger öffentlicher Belange der Vertreter der
örtlichen Naturschutzgruppe, ein älterer Herr, mit leiser erstickte Stimme
berichtet, bei der letzten Zählung hätten sie 1200 Amphibien gefunden
(klingt besser als Frösche) und er wisse nicht, wo die in Zukunft wohnen
könnten, dann muss man sich damit auseinandersetzen und es ist nicht immer
erfreulich.

Im Ernst, grundsätzlich hat die Gemeinde die Möglichkeit sich für
Einfamilienhäuser (beide Schmalseiten frei), für Doppelhäuser (eine Seite
frei) oder für eine Bebauung mit Reihenhäusern (keine Schmalseite frei) zu
entscheiden. Es gibt Menschen, die würden nie ein Reihenhaus kaufen, weil
sie nicht Seite an Seite mit dem Nachbarn auf der Terrasse sitzen wollen, es
gibt Leute, die kaufen eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss und sind über
ihren kleinen Freisitz glücklich. Ich will dies nicht bewerten.

Hier hat sich die Gemeinde offensichtlich entschlossen, ein Mittelding
zwischen Doppelhaus und Reihenhaus zu entwickeln, in dem die Lücke zwischen
den Doppelhaushälften mir einem Nebengebäude geschlossen wird (gibts bei mir
um die Ecke aus den 20 Jahren und steht unter Denkmalschutz). Was ist denn
schlimm daran? Wers nicht will kann in den Gemeinderat und es beim nächsten
Mal besser machen.

Wer nicht in einem reihenhausähnlichem Gebäude wohnen will, sondern in einer
Doppelhaushälfte sollte woanders ein Grundstück kaufen und nicht über den
"Fehlkauf" meckern. Im übrigen ist es nicht natürlich, dass die Baugrenze
immer an der Grundstücksgrenze anfängt. Sie liegt oftmals dahinter und nicht
immer darf dann der entstehende Vorgarten eingezäunt werden.

Der Mensch vom Bauamt hieß früher mal zutreffender Baupolizist, er hat für
die Einhaltung der Gesetze, auch wenn es nur Satzungen der Gemeinde sind, zu
sorgen, ohne eigene zu erfinden. Wer mit 120 durch eine 30er Zone brettert,
sollte auch nicht den Polizisten beschimpfen, der ihn dabei erwischt.

Gruß Helmuth


F: Vorgarten im Bebaungsplan

"Helmuth Bachmann"
2004-06-23 06:07:29

> Was könnte den passieren, wenn wir einfach am Wochenende Nägel mit Köpfen
> machen und unsere Grundstücke mit frostsicher einbetonierten Zäunen
umbeben
> würden? mit nur 1m Abstand?
>
Ganz Einfach:

Ihr erhaltet einen Bescheid, nach dem ihr den Zaun entfernen müßt und einen
Bußgeldbescheid.

Wenn ihr nicht entfernt, gibt es ein weiteres Bussgeld und eine Androhung,
dass der Zaun zwangsweise entfernt wird.

Wenn ihr immer noch nicht enfernt, gibt es ein drittes Bußgeld und eine
Ersatzvornahme, notfalls mit Gerichtsvollzieher.

Wenn ihr de Rechnung nicht bezahlt, wird zwangsweise eingetrieben.

Wenn ihr nicht bezahlen könnt, wird das Grundstück beschlagnahmt und die
Zwangsversteigerung eingeleitet.

Wenn ihr nach der Zwangsversteigerung das Gründstück nicht räumt, kommt der
Gerichtsvollzieher und weist den neuen Besitzer unter Anwendung
unmittelbaren Zwangs in das Grundstück ein.

Das ganze dauert natürlich einige Zeit, so ca. 10 Jahre, aber ich bin sicher
ihr reisst den Zaun früher ab. Das ganze kostet eh nur euer Geld.

Gruß Helmuth


F: Vorgarten im Bebaungsplan

"Harald Kuhn"
2004-06-23 07:25:35

"Helmuth Bachmann" schrieb im Newsbeitrag
news:cbavp8$e24$1@news.eusc.inter.net...
> > Was könnte den passieren, wenn wir einfach am Wochenende Nägel mit
Köpfen
> > machen und unsere Grundstücke mit frostsicher einbetonierten Zäunen
> umbeben
> > würden? mit nur 1m Abstand?
> >
> Ganz Einfach:
>
> Ihr erhaltet einen Bescheid, nach dem ihr den Zaun entfernen müßt und
einen
> Bußgeldbescheid.
>
> Wenn ihr nicht entfernt, gibt es ein weiteres Bussgeld und eine Androhung,
> dass der Zaun zwangsweise entfernt wird.
>
> Wenn ihr immer noch nicht enfernt, gibt es ein drittes Bußgeld und eine
> Ersatzvornahme, notfalls mit Gerichtsvollzieher.
>
> Wenn ihr de Rechnung nicht bezahlt, wird zwangsweise eingetrieben.
>
> Wenn ihr nicht bezahlen könnt, wird das Grundstück beschlagnahmt und die
> Zwangsversteigerung eingeleitet.
>
> Wenn ihr nach der Zwangsversteigerung das Gründstück nicht räumt, kommt
der
> Gerichtsvollzieher und weist den neuen Besitzer unter Anwendung
> unmittelbaren Zwangs in das Grundstück ein.
>
> Das ganze dauert natürlich einige Zeit, so ca. 10 Jahre, aber ich bin
sicher
> ihr reisst den Zaun früher ab. Das ganze kostet eh nur euer Geld.
>
Frage ist nur, was macht mein Nachbar mit seiner falsch platzierten
Terrassentür? Das Ding zumauern, damit er überhaupt eine Einfriedung zur
Strasse machen kann? Wenn etwas unverhältnismässig wäre, dann doch das.
Zumal hier zB schon mehrere schwarz gebaute Carports (lt. Bebauungsplan
nicht erlaubt) stehen und offensichtlich geduldet werden.
Grüsse
Harald


F: Vorgarten im Bebaungsplan

"Harald Kuhn"
2004-06-23 07:53:08

> Tatsache ist doch wohl , dass ihr offenbar einiges Geld investiert habt,
> ohne die leicht zugänglichen Spielregeln eures Vorhabens intensiv
> genug geprüft zu haben...

Kritik angekommen, allerdings wurde mir von Helmuth Scheinheiligkeit
vorgeworfen, und dass ich mich nicht über den Bebauungsplan informiert
hätte. Habe ich sehr wohl, ich bin *vor* dem Kauf aufs Amt gerannt und habe
50cent pro kopierter Seite des Bebauungsplanes bezahlt und dem zuständigen
Mann genau geschildert, was ich bauen will. es geht jetzt auch ein bischen
vom OP weg, es geht darum, was mein Nachbar überhaupt machen kann mit seiner
falsch geplanten Terrassentür. Ich selbst habe keine zu grossen Probleme mit
diesem Vorgartenbereich, wusste das auch. Ich hätte sicherlich irgendwo ein
Grundstück gefunden, für das ein weniger eng gefasster Bebauungsplan
existiert (oder vielleicht schon gar keiner mehr), aber dann hätten wir
entweder wesentlich mehr gezahlt oder einen Zweitwagen benötigt. Das war
eigentlich ein guter Kompromiss. Um was es geht ist jetzt, was man in so
einem Fall machen kann. Können die wirklich vom Nachbarn verlangen, dass er
seine Terrassentür wieder zumauert, nur damit er sein Grundstück einfrieden
kann?
> Ich versteh die Vorgaben (nach deiner Lageschilderung) zwar auch
> nicht wirklich, aber ich will da auch nicht leben....
> Weder wollte ich ein Haus, das direkt am öffentlichen Straßenraum
> steht, noch wollte ich einen Zaun um lächerliche 24 qm ziehen. Aber
> das muss jeder selber wissen und vor allem rechtzeitig ermitteln, wie
> er mit entsprechenden Vorgaben umgehen kann und will. Die
> Beschimpfung Dritter wegen Unzufriedenheit aufgrund überwiegend
> selbstverantworteten Versäumnissen ist jedenfalls nur peinlich.....

es ist auch nicht in Ordnung, jemandem, der mit einem Problem in einer
Newsgroup anfragt, erstmal das Wort im Munde herumzudrehen und dann zu
unterstellen, er habe absichtlich einen Planungsfehler gemacht, um die
Baubehörde zu ärgern. Mein Nachbar ist ziemlich verzweifelt gerade, und es
geht darum, wer für den Fehler haftet bzw wie man die Sache einigermassen
glimpflich lösen kann. Mein Nachbar spricht übrigens Deutsch nicht als
Muttersprache und steht den ganzen tag hier im Krankenhaus im OP. Deswegen
hat er einen GU beauftragt, ihm hier ein Haus schlüsselfertig hinzustellen.
grüsse
Harald