"Helmuth Bachmann" schrieb im
Newsbeitrag
news:cbav0t$dsf$1@news.eusc.inter.net...
> "Fehlkauf" meckern. Im übrigen ist es nicht natürlich,
dass die Baugrenze
> immer an der Grundstücksgrenze anfängt. Sie liegt oftmals
dahinter und
nicht
> immer darf dann der entstehende Vorgarten eingezäunt werden.
>
Aber wir bebauen ja eben nicht, sondern lassen das Baufenster für das
Nebengebäude frei. Oder ist ein Holzzaun ein "Bauwerk"?
Architektur
F: Vorgarten im Bebaungsplan
F: Vorgarten im Bebaungsplan
Hi Harald,
> Aber wir bebauen ja eben nicht, sondern lassen das Baufenster für das
> Nebengebäude frei. Oder ist ein Holzzaun ein "Bauwerk"?
Ja, wenn auch nicht immer genehmigungspflichtig.
Im Bebauungsplan können eigene Regelungen dazu
getroffen werden, auch zum "Bewuchs". Besonders
herzig finde ich bei manchen, dass der straßenseitige
Bewuchs nicht höher als 80 cm sein darf :-)
Da ist schon eine Sonnenblume eine nicht genehmigungs-
fähige Bepflanzung :-)
Aber wie gesagt, ich hab eine Bebauungsplanallergie,
die inzwischen so weit geht, dass ich in den meisten
Bebauungsplangebieten, selbst wenn ich das Geld hätte,
niemals bauen würde.
Dann noch lieber in einem Gewerbegebiet eine Halle
errichten, als gewerblicher Vermieter, und hinten rein
ne kleine Hütte für den "Hausmeister" (mich) :-))
Gruß
Tobias
F: Vorgarten im Bebaungsplan
"Harald Kuhn" schrieb:
> Können die wirklich vom Nachbarn verlangen, dass er seine
> Terrassentür wieder zumauert, nur damit er sein Grundstück
einfrieden
> kann?
Wenn er sich entsprechend anstellt, vermutlich ja.
> es ist auch nicht in Ordnung, jemandem, der mit einem Problem in einer
> Newsgroup anfragt, erstmal das Wort im Munde herumzudrehen und dann zu
> unterstellen, er habe absichtlich einen Planungsfehler gemacht, um die
> Baubehörde zu ärgern.
Nun - der Verdacht kommt vermutlich nicht ganz ohne Grund auf.
So was scheint durchaus praxisüblich zu sein und um ehrlich zu sein,
ich würde evtl. auch so etwas versuchen. Irgendwie halte ich die
praktische Umsetzung von Bebauungsplänen auch für einen
"kreativen"
Vorgang ;-))
> Mein Nachbar ist ziemlich verzweifelt gerade, und es
> geht darum, wer für den Fehler haftet bzw. wie man die Sache
einigermaßen
> glimpflich lösen kann. Mein Nachbar spricht übrigens Deutsch
nicht als
> Muttersprache und steht den ganzen tag hier im Krankenhaus im OP.
> Deswegen hat er einen GU beauftragt, ihm hier ein Haus
schlüsselfertig
> hinzustellen.
Gut - ich akzeptiere, dass hier seitens des Bauherren keine Absicht oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ob es prinzipiell fahrlässig ist, sich
in
die Klauen eines Bauträgers zu begeben, lasse ich dahingestellt - ich (als
Nichtarchitekt) halte es durchaus für möglich, dass es kompetente und
seriös arbeitende Bauträger gibt.;-)
Egal wie -jetzt liegt das Kind wohl irgendwie im Brunnen und muss da wieder
raus....
Lösungsgedanken:
Ich gehe mal davon aus, dass die Tür bleiben darf, wo sie ist, solange der
Zaun nicht unzulässig (vorverlegt) ausgeführt wird. Vorgeschrieben
ist ein
Zaun wenn ich das richtig verstanden habe nicht - allerdings wenn, dann....
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass er geschlossen sein muss.
1. Über das Thema Vorgartenbepflanzung wurde ja schon gesprochen, das ist
eine Möglichkeit, die sicherlich interessant ist.
2. Zaun auf der zulässigen Linie setzen und einfach einen m vor der
Tür
aufhören lassen. Dann Ruhe einkehren lassen und langsam entsprechend 3. zu
einem endgültigen Kompromiss finden..
3. Es wäre interessant, welche weiteren Auflagen für den
Vorgartenbereich
gelten. Dürfen dort z.B. Findlinge liegen, "Blumentöpfe"
(mobile
Pflanzegefäße mit "Sonnenblumen o.ä." drin)
aufgestellt werden usw? Darf
straßenseitig neben der Tür eine Fassadenbegrünung (die ja nach
einiger
Zeit
auch etwas voluminöser ausfallen könnte) realisiert werden - ggf um
ein
dort stehendes Regenfass optisch zu kaschieren?
Wie ich aktuell lese (Carports), wird ja wohl doch nicht alles so eng
gehandhabt, wie es satzungsgemäß möglich wäre. Also ist
wohl
keine Panik angebracht..
Lösung 2 kann man theoretisch auch noch dadurch aufpeppen, dass man
den gewünschten Zaun in zulässiger Ausführung errichtet und
dahinter ein
kleines frei tragendes Schiebetörchen montiert, das auf Knopfdruck oder
bei geschlossener Tür bis an diese heranfährt. Was bringt euch auf
die
Idee, dass direkt vor der Tür ein Pfosten erforderlich wäre, bzw. der
Zaun
eine Befestigung am Haus braucht?
Grüße
Thorwald Brandwein
--
www.biotekt.de
F: Vorgarten im Bebaungsplan
"Thorwald Brandwein" schrieb im Newsbeitrag
news:cbbnim$a6u$07$1@news.t-online.com...
> "Harald Kuhn" schrieb:
>
> Gut - ich akzeptiere, dass hier seitens des Bauherren keine Absicht oder
> grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Ob es prinzipiell fahrlässig ist,
sich in
> die Klauen eines Bauträgers zu begeben, lasse ich dahingestellt - ich
(als
> Nichtarchitekt) halte es durchaus für möglich, dass es
kompetente und
> seriös arbeitende Bauträger gibt.;-)
Sein Bauträger war wirklich ganz OK, vor allem hat er eine
Generalstabsmässige Organisation.
> 2. Zaun auf der zulässigen Linie setzen und einfach einen m vor der
Tür
> aufhören lassen. Dann Ruhe einkehren lassen und langsam entsprechend
3. zu
> einem endgültigen Kompromiss finden..
> 3. Es wäre interessant, welche weiteren Auflagen für den
Vorgartenbereich
> gelten. Dürfen dort z.B. Findlinge liegen,
"Blumentöpfe" (mobile
> Pflanzegefäße mit "Sonnenblumen o.ä." drin)
aufgestellt werden usw? Darf
> straßenseitig neben der Tür eine Fassadenbegrünung (die ja
nach einiger
> Zeit
> auch etwas voluminöser ausfallen könnte) realisiert werden - ggf
um ein
> dort stehendes Regenfass optisch zu kaschieren?
Der Haken an der Lücke ist eben, dass seine Terrassentür so nahe am
Gehweg
liegt. Es war ursprünglich geplant, hier eine Mauer zu ziehen (als Sicht
und
Lärmschutz). Aber die müsste natürlich 2m zurückgesetzt
sein.. Ich verstehe
absolut nicht, wieso sein Planer das nicht bemerkt hat, zumal er 50m weiter
vorne bereits ein fast identisches Haus auf demselben Bebauungsplan gebaut
hat, wo alles passt.
> Wie ich aktuell lese (Carports), wird ja wohl doch nicht alles so eng
> gehandhabt, wie es satzungsgemäß möglich wäre. Also
ist wohl
> keine Panik angebracht..
Ich bin mir nicht sicher. Es gibt zwei Beamte auf dem Stadplanungsamt. Der
eine ist notorisch schlecht gelaunt und lässt überhaupt nichts zu
(mit ihm
hatte mein Nachbar vorgestern wohl ein recht unangenehmes Gespräch), der
andere erlaubt so ziemlich alles und ist durchaus umgänglich. Ich verstehe
aber die Hirachie in diesem Amt nicht ganz.
>
> Lösung 2 kann man theoretisch auch noch dadurch aufpeppen, dass man
> den gewünschten Zaun in zulässiger Ausführung errichtet und
dahinter ein
> kleines frei tragendes Schiebetörchen montiert, das auf Knopfdruck
oder
> bei geschlossener Tür bis an diese heranfährt. Was bringt euch
auf die
> Idee, dass direkt vor der Tür ein Pfosten erforderlich wäre,
bzw. der Zaun
> eine Befestigung am Haus braucht?
weil es halt ein bischen seltsam aussieht, so ein Zaun, der mitten in der
Scheibe endet. Vielleicht sollten wir doch den Weg über die Geneinde gehen
...
Ich habe mich umgehorcht, bisher ist anscheinend so ziemlich jeder
Bebauungsplan nach spätestens 5 Jahren gekippt worden. Und die
Bebauungspläne stammen hier i.d.R. aus der Feder des besagten
unfreundlichen
Herrn auf dem Amt und werden dann vom Gemeinderat abgesegnet.
grüsse
Harald
F: Vorgarten im Bebaungsplan
"Harald Kuhn" schrieb:
> Der Haken an der Lücke ist eben, dass seine Terrassentür so nahe
am
Gehweg
> liegt. Es war ursprünglich geplant, hier eine Mauer zu ziehen (als
Sicht
und
> Lärmschutz). Aber die müsste natürlich 2m
zurückgesetzt sein.. Ich
verstehe
> absolut nicht, wieso sein Planer das nicht bemerkt hat, zumal er 50m
weiter
> vorne bereits ein fast identisches Haus auf demselben Bebauungsplan
gebaut
> hat, wo alles passt.
Verstehen wird das wohl niemand ;-) Frage ist einfach, was sich wie
ändern lässt und ob das mögliche Ergebnis den Aufwand lohnt.
Das kann hier wohl keiner wirklich bewerten.
> Ich bin mir nicht sicher. Es gibt zwei Beamte auf dem Stadplanungsamt.
Der
> eine ist notorisch schlecht gelaunt und lässt überhaupt nichts
zu (mit
ihm
> hatte mein Nachbar vorgestern wohl ein recht unangenehmes Gespräch),
der
> andere erlaubt so ziemlich alles und ist durchaus umgänglich. Ich
verstehe
> aber die Hirachie in diesem Amt nicht ganz.
Üblich ist wohl, dass es Sachbearbeiter mit lokalen Zuständigkeiten
gibt.
Oft vertreten sich zwei solche gegenseitig und die sperrt man
anscheinend dazu auch gerne in ein gemeinsames Büro...
Darüber sitzt ggf. ein Abteilungsleiter, oder ein Amtsleiter, darüber
evtl.
ein Dezernent und dann der Stadtdirektor/Bürgermeister, bzw.
Kreisdirektor und Landrat - ist natürlich von der Größe der
dich
betreffenden Kommune abhängig (auch ob sie überhaupt ein Bauamt hat,
und ein Kreisbauamt zuständig ist) und von Land zu Land etwas
unterschiedlich.
So richtig genau weiß ich das auch nicht, weil ich Bauämter wenn
möglich
meide - i.d.R. lande ich dann leicht zornig früher oder später im
Büro vom
Bürgermeister oder Landrat ;-))
> weil es halt ein bischen seltsam aussieht, so ein Zaun, der mitten in der
> Scheibe endet. Vielleicht sollten wir doch den Weg über die Geneinde
> gehen.
Ja. Aber offensichtlich nicht mit dem eurerseitigen Anliegen, eine
unzulässige Einfriedung an unzulässiger Stelle zu ermöglichen,
denn
da scheint ihr ja auf Granit zu stoßen... Hört euch doch mal an,
welche Vorschläge von Amtsseite kommen. Es soll auch öffentlich
Bedienstete geben, die bereit sind, zu helfen..... Schön wäre
natürlich, wenn ein solcher von sich aus auf die erwünschte
Lösung kommen würde ;-))
> Ich habe mich umgehorcht, bisher ist anscheinend so ziemlich jeder
> Bebauungsplan nach spätestens 5 Jahren gekippt worden. Und die
> Bebauungspläne stammen hier i.d.R. aus der Feder des besagten
> unfreundlichen Herrn auf dem Amt und werden dann vom
> Gemeinderat abgesegnet.
Tja... Das könnte schon seine Miesepetrigkeit wenigstens teilweise
erklären ;-)
BTW: Klingt irgendwie nach Kleinstadt... Da kennt man sich doch
immer irgendwie .....
Grüße
Thorwald Brandwein
--
www.biotekt.de