Hallo NG!
Ich stehe vor einem Problem bei einem Schallschutznachweis:
Kann ich den für eine einschalige MW-Wand die unten auf einer Decke mit
schwimmendem Estrich aufsteht den Korrekturwert KL2 nach 4109, Bbl. 1,
Tab. 15 mit +1 ansetzen oder nicht?
Elmar Sälzer sagt in seinem "Kommentar zur DIN 4109" das man den
Wert
mitnehmen kann. Nach meiner Interpretation von 4109 Bbl. 1 3.3 würde ich
eher sagen nicht.
Wie seht ihr die Problematik?
Gruß
Thomas
[Schallschutz] Korrekturwert KL2
2004-06-24 13:55:39