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Kleinkläranlagenerlass

Kleinkläranlagenerlass

Haynes Schrader
2003-07-09 11:33:01

Ist hier vielleicht jemand im Besitz des o.g. Papieres und kann hieraus
oder auch aus anderer Quelle begründen, wann eine untere Wasserbehörde
den Einbau einer vollbiologischen Kleinkläranlage nach DIN 4261 T2
fordern kann?
Es handelt sich hier um eine Übergangslösung für ein Einfamilienhaus
mit Einleitung in einen Bach, bis das Grundstück abwassertechnisch
erschlossen wird.
Geplant war eine einfache Anlage nach DIN 4261 T3 (3-Kammer), die etwa
1/4 der Kosten einer vollbiologischen Anlage ausmacht.

Danke,
Haynes


Kleinkläranlagenerlass

Martin Eckel
2003-07-09 13:40:36

Hallo,

Haynes Schrader schrieb:

> Ist hier vielleicht jemand im Besitz des o.g. Papieres und kann hieraus
> oder auch aus anderer Quelle begründen, wann eine untere Wasserbehörde
> den Einbau einer vollbiologischen Kleinkläranlage nach DIN 4261 T2
> fordern kann?

Wann? Soweit ich weiß, immer - denn zur Neuerrichtung sind nur noch
vollbiologische Kläranlagen zugelassen.
Ebenso gibt es eine Richtlinie, nach der bis 2005 alle alten Systeme
umgerüstet werden "sollen" (was auch immer das bedeutet *g*)

Allerdings kann ich hier nur für Brandenburg sprechen, in Mecklenburg ist
es auf jeden Fall ähnlich - sonst? k.A....

Wie lang braucht es denn noch bis zur abwassertechnischen Erschliessung?
Hier sind auch normale Sammelgruben zugelassen (dann natürlich ohne
Überlauf) - aber die abfahren zu lassen, lohnt natürlich nur für den
1-Personen-Haushalt oder wenn der Abwasserkanal schon in Sichtweite
eingegraben wird ;-)

Gruß,
Martin