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Honorar für Mängelbeseitigungen

Honorar für Mängelbeseitigungen

"wolfgang Vielmeier"
2004-07-09 12:47:51

Hallo NG!

Bei einem Bauvorhaben sind durch schlampige
Rohbau-Ausführungen erhebliche Mängelbeseitigungen
angefallen. Dies bedeutet einen ungewöhnlich hohen
zusätzlichen Bauleitungsaufwand.
Ich würde diesen Aufwand gerne der ausführenden
Firma aufs Auge drücken.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Danke im Voraus.

Gruß

Wolfgang


Honorar für Mängelbeseitigungen

Matthias Koehler
2004-07-10 10:37:23

[Wolfgang:]

> Bei einem Bauvorhaben sind durch schlampige Rohbau-Ausführungen erhebliche
> Mängelbeseitigungen angefallen. Dies bedeutet einen ungewöhnlich hohen
> zusätzlichen Bauleitungsaufwand. Ich würde diesen Aufwand gerne der
> ausführenden Firma aufs Auge drücken. Wie sieht hier die Rechtslage aus?

Das solltest Du (nach dem korrekten Einstellen Deiner Zeilenlänge) doch
besser in de.soc.recht.misc fragen. Aber wenn es wirklich so ist, dass
dieser zusätzliche Aufwand einzig durch die unsachgemäßen Bauausführungen
nötig wurde, dann sehe ich da schon die Verpflichtung des leistenden
Unternehmers, für diese Kosten geradezustehen.

Wer beseitigt denn die Mängel? Derjenige, der sie verursacht hat oder ein
anderer Unternehmer? Du musst allerdings auch prüfen, ob der Unternehmer,
der die Mängel verursacht ist, überhaupt noch zahlungsfähig ist. Das kann
auf dem Bau ja ganz schnell gehen...

Matthias





--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de


Honorar für Mängelbeseitigungen

Roger Sondermann
2004-07-10 13:21:02

At 10 Jul 2004, 10:37, Matthias Koehler wrote:

>> Bei einem Bauvorhaben sind durch schlampige Rohbau-Ausführungen
>> erhebliche Mängelbeseitigungen angefallen. Dies bedeutet einen
>> ungewöhnlich hohen zusätzlichen Bauleitungsaufwand. Ich würde
>> diesen Aufwand gerne der ausführenden Firma aufs Auge drücken.
>> Wie sieht hier die Rechtslage aus?
>
> Das solltest Du (nach dem korrekten Einstellen Deiner
> Zeilenlänge) doch besser in de.soc.recht.misc fragen. Aber wenn
> es wirklich so ist, dass dieser zusätzliche Aufwand einzig durch
> die unsachgemäßen Bauausführungen nötig wurde, dann sehe ich da
> schon die Verpflichtung des leistenden Unternehmers, für diese
> Kosten geradezustehen.

Der, und wahrscheinlich auch ein Jurist, wird wohl die nicht ganz
unberechtigte Frage aufwerfen, wo denn der Bauleiter zur Zeit der
"schlampigen Rohbau-Ausführungen" war. :-)


Honorar für Mängelbeseitigungen

Matthias Koehler
2004-07-10 17:28:36

[Roger:]

> Der, und wahrscheinlich auch ein Jurist, wird wohl die nicht ganz
> unberechtigte Frage aufwerfen, wo denn der Bauleiter zur Zeit der
> "schlampigen Rohbau-Ausführungen" war. :-)

Genau diese Frage kam mir anschließend auch in den Sinn...

Matthias





--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de


Honorar für Mängelbeseitigungen

"Wolfgang Vielmeier"
2004-07-10 20:18:00

Ihr seid von morgens bis abends auf der selben Baustelle?
Da staune ich nicht schlecht! :-)

Gruß
Wolfgang

"Matthias Koehler" schrieb im Newsbeitrag
news:BD15D7C4.FD52B%nutznetz@koehler-film.info...
> [Roger:]
>
> > Der, und wahrscheinlich auch ein Jurist, wird wohl die nicht ganz
> > unberechtigte Frage aufwerfen, wo denn der Bauleiter zur Zeit der
> > "schlampigen Rohbau-Ausführungen" war. :-)
>
> Genau diese Frage kam mir anschließend auch in den Sinn...
>
> Matthias
>
>
>
>
>
> --
> Matthias Köhler
> Film- und Fernsehproduktion
> http://www.koehler-film.de
>


Honorar für Mängelbeseitigungen

Roger Sondermann
2004-07-10 18:45:54

At 10 Jul 2004, 20:18, Wolfgang Vielmeier wrote:

> Ihr seid von morgens bis abends auf der selben Baustelle?
> Da staune ich nicht schlecht! :-)

Nicht unbedingt, aber auf jeden Fall dann, wenn die Gefahr
besteht, daß die Beseitigung einer evtl. "schlampigen Rohbau-
Ausführung" bei der aktuell auszuführenden Leistung einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde oder sogar unmöglich
wird. So will das u. A. auch der Gesetzgeber.

Du hast "einen ungewöhnlich hohen zusätzlichen
Bauleitungsaufwand" für die Mängelbeseitigung erwähnt. Also ist
entweder eine extrem komplizierte und wichtige Teilleistung genau
in den fünf Minuten versaubeutelt worden, in denen Du nicht auf
der Baustelle warst, oder irgendetwas anders wurde auf Dauer nicht
ordentlich ausgeführt, was man dann irgendwann hätte feststellen
können/sollen. So würde wahrscheinlich ein Richter argumentieren.

--
-=Roger Sondermann=-