Architektur

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Grenzbebauung

"Alexander Dreher"
2003-08-21 11:35:53

Bruno Münch wrote:
Hallo Bruno,

> Frage:
> Gilt diese Vereinbarung nun auch uneingeschränkt für den
> neuen Besitzer? Kann "B" auch auf die Grenze bauen?
Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens wird die Genehmigungsbehörde die
Grenzbebauung zumindest im gleichen Maß, wie auf dem Nachbargrundstück
genehmigen. (was der eine darf, darf der andere auch).
Wir hatten hier (BaWü) soe einen Fall und da wurde es genehmigt.


Gruß
Alex D.

--
Die katholische Kirche meint, das Leben beginnt mit der Zeugung.
Die Rechtslehre setzt den Beginn des Lebens an den Zeitpunkt der Geburt.
Tatsächlich fängt das Leben an, wenn die Kinder aus dem Haus sind und
der Hund gestorben ist.


Grenzbebauung

"StefanMatt"
2003-08-21 11:49:52

Hallo,

so eine geschichte ist normalerweise als baulst im grundbuch eingetragen.
somit gilt das genehmigte nicht personenbezogen sondern für alle
rechtsnachfolger.

gruß stefan


Grenzbebauung

Gero Weiske
2003-08-21 23:34:11

StefanMatt schrieb:
> so eine geschichte ist normalerweise als baulst im grundbuch eingetragen.

oder im Baulastenverzeichnis des Bauamtes, daß ein Notar beim Aufsetzen
des Kaufvertrages nicht prüft?



Gruß
Gero


--
this mailadress is a fake

sagte die Grinsekatze und löste sich langsam auf-
nur ihr Grinsen blieb noch eine Weile in der Luft hängen


Grenzbebauung

Uwe Hercksen
2003-08-22 11:23:55

Gero Weiske schrieb:
>
> oder im Baulastenverzeichnis des Bauamtes, daß ein Notar beim Aufsetzen
> des Kaufvertrages nicht prüft?

Hallo,

nein, das sollte eigentlich in einem Grundbuchauszug schon drinstehen.

Bye


Grenzbebauung

"H. Skutta"
2003-08-25 02:05:55

"Gero Weiske" schrieb im Newsbeitrag
news:bi5qjl$5ifv8$1@ID-193224.news.uni-berlin.de...
> Uwe Hercksen schrieb:
> >
> > nein, das sollte eigentlich in einem Grundbuchauszug schon drinstehen.
>
> In Sachsen kann es auch nur im Baulastenverzeichnis stehen
>
> Gruß
> Gero

Soweit ich gehört habe, gibt es in Bayern kein separates
Baulastenverzeichnis, das wie in NRW bei den Bauordnungsämtern geführt wird,
sondern da werden neben den zivilrechtlichen Eintragungen dann auch
Grunddienstbarkeiten zugunsten des Freistaats eingeräumt.
Eigentlich eine gute Idee, denn so wird das Baulastenverzeichnis als
zusätzliches Register eingespart.

Liege ich mit meiner Beschreibung falsch? Gerne würde ich das genauer
wissen, wie das in Bayern funktioniert.

Danke und Gruß

Heiner