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Gebrauchthauskauf: was ist inbegriffen

Gebrauchthauskauf: was ist inbegriffen

kllindem@freenet.de (klaus)
2003-08-24 23:08:28

Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher ob es das richtige Forum ist, aber ich
versuch es mal.

Wir haben ein altes Haus gekauft, was aber noch bewohnt ist. Zum
Jahresende wird es geräumt. Jetzt wollen wir uns mit den jetzigen
Bewohnern (den vorherigen Besitzern)zusammensetzen, was im Haus
bleibt.

Da wir das Haus von grundauf sanieren muessen, moechten wir das so
viel wie möglich aus dem Haus raus kommt. Wie ist da die rechtliche
Grundlage, und wo kann man das mal nachlesen. Z.B eine ganz alte
"Einbauküche", muss die raus? Oder Unterbauschränke? Wir haben gehört,
das sogenannte Mietereinbauten raus muessen, aber was ist das?

Desweiteren ist noch sehr viel Öl im Öltank. Gehört das jetzt auch
uns, oder ist es noch im Besitz des alten Eigentümers, und kann er es
verbrauchen bis er auszieht?


Dank

Klaus


Gebrauchthauskauf: was ist inbegriffen

"StefanMatt"
2003-08-25 08:36:26

hallo,

das sind vertragliche dinge, die ihr bei eurem hauskauf durch den notar in
den vertrag mit aufnehmen solltet. das kann man so nicht pauschalieren. das
öl sollte im normalfall euch gehören, es sei denn es ist vertraglich anders
geregelt. genauso wie eine eventuelle mietzahlung, die an euch zu richten
ist, bis ende des jahres.

zur not würde aber ich keinen zu großen aufstand davon machen. so eine
hausräumung kostet inkl. container dann auch nicht die welt. lasst ihn doch
drinlassen was er will, dafür handelt ihr ihn nochmal 5000 euro runter.

gruß stefan


Gebrauchthauskauf: was ist inbegriffen

"StefanMatt"
2003-08-25 08:38:31

nachtrag :

ansonsten sollte es so sein, dass alle dinge, die zur gebäudeversicherung
gehören im haus bleiben und alle dinge, die zur hausratversicherung gehören
raus müssen.

so als grober anhalt jedenfalls.

gruß stefan


Gebrauchthauskauf: was ist inbegriffen

"Tobias"
2003-08-25 09:03:56

Hi ihr,

> das sind vertragliche dinge, die ihr bei eurem hauskauf durch den notar in
> den vertrag mit aufnehmen solltet. das kann man so nicht pauschalieren.
das
> öl sollte im normalfall euch gehören, es sei denn es ist vertraglich
anders
> geregelt. genauso wie eine eventuelle mietzahlung, die an euch zu richten
> ist, bis ende des jahres.

Ja, ist eine vertragliche Sache. Die Übergabe erfolgt gewöhnlich, wenn
nicht anders vereinbart, im Zustand der letzten Besichtigung.

Bei meiner Hütte hatte ich auch den ganzen Müll gratis dazubekommen :-)

Zum Glück war dann zwei Wochen später Sperrmüll :-)

Gruß

Tobias


Gebrauchthauskauf: was ist inbegriffen

Frank Hartwig
2003-08-25 09:17:45

am 25 Aug 2003 schrieb kllindem@freenet.de (klaus):

> Da wir das Haus von grundauf sanieren muessen, moechten wir das
> so viel wie möglich aus dem Haus raus kommt. Wie ist da die
> rechtliche Grundlage, und wo kann man das mal nachlesen. Z.B
> eine ganz alte "Einbauküche", muss die raus? Oder
> Unterbauschränke? Wir haben gehört, das sogenannte
> Mietereinbauten raus muessen, aber was ist das?
>
> Desweiteren ist noch sehr viel Öl im Öltank. Gehört das jetzt
> auch uns, oder ist es noch im Besitz des alten Eigentümers, und
> kann er es verbrauchen bis er auszieht?

Grundsätzlich wie schon gesagt alles verhandlungssache. Ansonsten
gilt (oft und üblicherweise):

Was fest mit dem Gebäude verbunden (eingebaut) ist gehört zum
Gebäude, alles andere nicht.

Vielleicht hilfts


Frank


Gebrauchthauskauf: was ist inbegriffen

Tom Berger
2003-08-25 11:39:41

"Tobias" schrieb:

>Bei meiner Hütte hatte ich auch den ganzen Müll gratis dazubekommen :-)

Bei mir warens im Keller u.a. 12 Flaschen allerfeinster Bordeaux (z.T
Jahrgang 61), und massenhaft Werkzeug. Der Voreigentümer war
Architekt und hat wohl an diversen Baustellen immer wieder mal was
mitgehen lassen :-) Sperrmüll war nicht dabei.

Gruß
Tom Berger

--
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Gebrauchthauskauf: was ist inbegriffen

"Tobias"
2003-08-25 13:09:12

Hi Tom,

> Bei mir warens im Keller u.a. 12 Flaschen allerfeinster Bordeaux (z.T
> Jahrgang 61), und massenhaft Werkzeug. Der Voreigentümer war
> Architekt und hat wohl an diversen Baustellen immer wieder mal was
> mitgehen lassen :-) Sperrmüll war nicht dabei.

Glück gehabt :-)

Bei mir waren es ca. 15 m3 Schrott, angefangen von alten
Bremsbelägen bis zu Wellblech, diverses Gartengerät mit arg
wurmstichigen Stielen - die "geerbten" Bohnenstangen sind inzwischen
unter der Tomatenlast alle zusammengebrochen :-)

Allerdings erwies sich der Brunnen bisher als die nützlichste
"Zutat" zum Haus. Die Grundwasserentnahme ist zwar in-
zwischen wegen der Dürrekatastrophe verboten, was mich
aber nicht abhält, fleißig Teich und Garten zu wässern, zumal
mein Brunnen, im Gegensatz zu vielen anderen in der Gegend,
nicht trocken gefallen ist - und sich immer noch rasch nafüllt, wenn
auch nicht mehr so hoch.

Aber, wie meine Grabungen ergeben haben, kommt zwischen
den Felsen im Untergrund in einer roten Lehmschicht ein
rechter Hangwasserstrom herunter Das Wasser fließt wie in einem
Adersystem an den Felsen, wo sich diese abzeichnen.
Die einzelnen Adern sind ca. einen halben cm dick. Seltsame Sache :-)

Gruß

Tobias


Gebrauchthauskauf: was ist inbegriffen

"Tobias"
2003-08-25 14:32:45

Hi,

> Grundsätzlich wie schon gesagt alles verhandlungssache. Ansonsten
> gilt (oft und üblicherweise):

> Was fest mit dem Gebäude verbunden (eingebaut) ist gehört zum
> Gebäude, alles andere nicht.

das sowieso, kann es aber genau nur für
Frankreich sagen. Nach Notar gehen zum
Termin der Unterzeichnung des Notarvertrages
auch alle beweglichen Güter auf dem Grundstück
(sofern keine gesonderte Vereinbarung) in den
Besitz des Käufers über.

Tja, selbst Kühe, Ziegen oder Schafe, die der
Vorbesitzer(in) dort hierlassen hat :-).

Natürlich können Vorbehaltsklauseln in den Vertrag
aufgenommen werden, insbesondere hinsichtlich
Altlasten.

Aber meines Wissens gilt auch hier, gekauft mit allem
was sich zum Zeitpunkt des Vertragsvollzugs auf und unter
dem Grundstück befindet, wobei unter dem Grundstück
die Eigentumsrechte wiederum eingeschränkt sind, hinsichtlich
Bodenschätze und "denkmalschutzwürdigen" Gütern, auch
wasserschutzrechtlichen Fragen etc.

Wobei z.B. für gewerbliche Wasserentnahme über 100 m
Tiefe auf dem Grundstück ein Wasserpfennig erhoben
werden kann, ab 100 m Tiefe die Wasserentnahme
(Stand von vor 3 Jahren) wiederum nicht geregelt ist.

Allerdings geht so auch eventuelles Bargeld, Aktien,
sonstige verborgene Wertsachen im Hause, in den
Besitz des Käufers über. Je nach Alter kann der Staat
die Hälfte beanspruchen (Schtz-Legat), wobei
Schatzfunde immer steuerfrei sind, also reiner Wert-
zugewinn am gekauften Gut :-)

Gruß

Tobias