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Wärmedämmung Reihenhaus

Wärmedämmung Reihenhaus

"Tobias"
2003-08-25 20:44:39

Hi Harry,

> Muss für die Isolierung eine Grenzüberbaung gedultet werden?

In der Regel ja. Jedenfalls gab es bisher keine
Probleme.

> Wer zahlt die Isolierung?

Derjenige dessen Haus gedämmt wird, d.h. ihr. Das Reihenendhaus
hat keine Verpflichtung für euer Gebäude, außer die anteilige
Ausbildung der Trennfuge (ich sehe da immer 2 x 2,5 cm Trennfuge
vor.

Wenn noch nicht klar ist, wann angebaut wird, und wie, sehe ich
entweder 5 cm Grenzabstand mit 5 cm "temporärer Dämmung" vor,
also breitere Fuge ...

inzwischen aber eine 30 cm Porenbetonwand, die 2,5 cm von der
Grenze entfernt steht, Steindichteklasse nach erforderl.
anteiligen Schallschutz.

Nimmt zwar etwas mehr Platz weg, aber nach all den Problemen
mit Anbau, und wann, oder wann nicht - ist das auf die nächsten
Jahre mal eine Lösung die wenig Wartung bedarf. Ist die Wand gedämmt,
meist dann mineral. Faserdämmstoff, sollte die Dämmung eigentlich
irgendwann verputzt werden ... und momentan geht es oft Jahre
bis die Zeile weitergeht, d.h. Wind, Vögel, Regen ... nagt an der
Dämmung.

Gruß

Tobias


Wärmedämmung Reihenhaus

"StefanMatt"
2003-08-25 22:18:39

kleiner planungsfehler des architekten.....

aber wenn man schon anfängt sich wegen 15 cm grenzüberbauung (auf einer
länge von vielleicht 2 oder 3 m) in die haare zu bekommen...

na dann auf gute nachbarschaft.

gruß stefan


Wärmedämmung Reihenhaus

"Tobias"
2003-08-26 07:55:06

Hi Robert,


> was man in diesem FAll machen sollte kommt nicht nur auf die Wände an,
> sondern auch auf die Geschoßdecke. Innendämmung ist (hier nicht nur
> wegen der Bauphysik) ein sehr großer Nachteil, wenn die Geschoßdecke bis
> zur grebze in Beton ausgeführt ist , ist auch die Wärmebrücke nicht zu
> verachten.

> entweder Außendämmung einschließlich der regelung der Grundstücksrechte
> oder Teil-erneuerung der Außenwand ect. ... es kommt auf die besonderen
> Umstände an.

ich versteh diese Lösungsvorschläge nicht :-)

Bei einer Reihenhausbebauung mit versetzten Häusern wird es immer
Grenzüberschreitungen geben, da an die Grenze gebaut werden muß,
aber eine Trennwand im Gebäude eine andere Stärke hat, als die
Wand im Bereich des Hausversatzes, also überall dort wo sie
keine Trennwand ist und anderen physikalischen Rahmenbedingungen
(Wärmeschutz) unterliegt.

Entweder man löst dies (wenn in einem Zuge geplant) durch eine
Änderung von Material und Stärke der Wand im Bereichen,
wo diese quasi von der Trennwand in eine Außenwand übergeht -
oder eben durch ein Vollwärmeschutzsystem (das dann auf das
Grundstück des Nachbarn reicht, oftmals gegenseitig).

Alles andere ist nicht praktikabel, bzw. nur unter unsinnigen
Komplikationen.

Das praktiziere ich so seit ich im Geschäft bin. Es gab weder
baurechtlich noch sonstwie irgendein Problem dadurch bisher.

Wie willst Du z.B. einen Höhenversatz zwischen zwei Reihenhäusern
sinnvoll lösen, wenn der Giebel über das andere Dach ragt?

Die Gebäudetrennwand hat z.B. 17,5 + 2,5 cm, oberhalb braucht
es min. 30 cm. In der Schräge Verlauf des Daches mit dem Nachbarn
eine Wärmedämmung von innen anbringen? Geht doch alles
nicht, also läßt man (ich :-) ) dort die Wand überstehen ...

und wenn ihr euch die Lösungen mal in der Praxis anschaut, ist mir
auch noch nichts anderes zu Augen gekommen.

Bleibst Du von der Grenze weg, hat der Bauherr u.U. die Verpflichtung
die Lücke aufzufüllen - es muß an die Grenze gebaut werden,
wobei aber auch keiner danach kräht, wenn das eine Haus
vielleicht mal 3 cm falsch eingemessen wurde, also der andere
Bau dann 3 cm über die Grenze ragt. Die Grundstücksgrenzpunkte
liegen schon in diesem Toleranzbereich - und bei Altbeständen
geht der ohne Grundstücksgrenzkorrektur bis zu 50 cm
praktischer Abweichung im Bestand. Mit diesem Maß muß
man also bei Altbeständen (z.B. alten Dorfettern) an
Abweichungen der realen Bebauung von Festlegungen der
Grundstücksgrenzen rechnen (hatte mal 40 cm, wo der Nachbar
überstand).

In solchen Fällen findet auch noch keine Grenzkorrektur, noch
ein Abbruch statt. Früher hat man halt so eingemessen :-)

Zusammenfassend, nach meinem Wissensstand, gibt es
bis 5 cm Falscheinmessung neu keine Korrektur, bis 50
cm Falscheinmessung alt keine Korrektur - und bei gegenseitigen
Grenzübergreifungen Versatz Reihenhäuser aus wärmetechnischen
Gründen auch nicht.

Gruß

Tobias


Wärmedämmung Reihenhaus

"Tobias"
2003-08-26 18:34:25

Hi Robert,

> ich hab den OP so verstanden, daß das Bauwerk schon gebaut ist.

ich auch :-)

Trotzdem kann er einen Vollwärmeschutz auf die überstehende
Gebäudetrennwand aufbringen, auf das Grundstück
des Nachbarn - aber nicht auf Kosten des Nachbarn,
nur weil der kleiner gebaut hat :-)

Gruß

Tobias