Hallo,
bei uns in der Nachbarschaft (Lehrte) laufen zur Zeit einige Herren
vom Katasteramt umher, die die Grundstücke begutachten, und Skizzen
über fehlende
Gebäude etc eintragen.
Meine Fragen:
1 . Muss ich diese Herren überhaupt ungeladen oder ungefragt auf
mein Grundstück lassen. Wenn ich das nicht bräuchte, sind dann
Bescheide, die von der Behörde danach kommen, für mich bindend ???
2. Ab wann müssen Gebäude eingetragen werden ? Gibt es
Mindestgrössen, Volumen, Gartenhäuschen mit oder ohne Fundament, aus
Stein und Holz etc.
3. Kann das Kataster verlangen, Gebäude bei Nichtnachtragung
abreissen zulassen, auch bei Baugenehmigung von der Gemeinde ??
Fragen über Fragen !! ;-))
Aber ich freue mich über die vielen Antworten schon.
Gruss Maik
Haus Hannover Vermessung Vermessungsamt Grund Boden Ingenieur Plan
Skizze Bau
Broscheit
Architektur
Kataster - Wann muss man eine Veränderung machen lassen ???
Kataster - Wann muss man eine Veränderung machen lassen ???
Hallo,
>
> bei uns in der Nachbarschaft (Lehrte) laufen zur Zeit einige Herren
> vom Katasteramt umher, die die Grundstücke begutachten, und Skizzen
> über fehlende
> Gebäude etc eintragen.
>
Das hört sich nach simpler Bestandsaufnehme und Aktualisierung des
Katasters
an.
> Meine Fragen:
>
> 1 . Muss ich diese Herren überhaupt ungeladen oder ungefragt auf
> mein Grundstück lassen.
Nach dem auch für dich bindenen Vermessungs-Katstergesetz deines
Bundeslandes musst Du das sicherlich!
> Wenn ich das nicht bräuchte, sind dann
> Bescheide, die von der Behörde danach kommen, für mich bindend
???
Ja.
>
> 2. Ab wann müssen Gebäude eingetragen werden ? Gibt es
> Mindestgrössen, Volumen, Gartenhäuschen mit oder ohne Fundament,
aus
> Stein und Holz etc.
Frage das Gesetz, das Katasteramt oder die Herren die bei dir rumlaufen.
Wenn man nett mit denen spricht, lassen die einen meist nciht dumm sterben
;-)
>
> 3. Kann das Kataster verlangen, Gebäude bei Nichtnachtragung
> abreissen zulassen, auch bei Baugenehmigung von der Gemeinde ??
>
Katasterrecht und Bauordnungsrecht sind zwei verschiedene Sachen.
Abrissverfügung hast Du sicher nicht zu befrüchten.
Bei Baugenehmigungen erhätl meines Wissens von Amts wegen auch die
Vermessungsbehörde eine Nachricht.
Freundliche Grüße
Stephan Romahn
Garten- und Landschaftsarchitekt
--
http://www.srgruenhaus.de
Ökologische Dachbegrünung Know how, Material und Grün aus
Naturland
anerkanntem ökologischen Gartenbau
Kataster - Wann muss man eine Veränderung machen lassen ???
maik25121964@aol.com (Maik25121964@aol.com) wrote in message
news:...
> Hallo,
Selber Hallo ! :-)
> bei uns in der Nachbarschaft (Lehrte) laufen zur Zeit einige Herren
> vom Katasteramt umher, die die Grundstücke begutachten, und Skizzen
> über fehlende Gebäude etc eintragen.
Aha, also Niedersachsen :-) (Vermessungsrecht ist Bundeslandabhängig)
Das was die da machen nennt sich Feldvergleich bzw. Überwachung der
Gebäudeeinmessungspflicht
Folgende Tipps beziehen sich auf das Vermessungs- und Katastergesetz
von NRW (es ist dem von Niedersachsen allerdings in einigen Teilen
sehr ähnlich) :
> 1 . Muss ich diese Herren überhaupt ungeladen oder ungefragt auf
> mein Grundstück lassen. Wenn ich das nicht bräuchte, sind dann
> Bescheide, die von der Behörde danach kommen, für mich bindend
???
Du musst. Im Vermessungs- und Katastergesetz von N. wird ein ähnliches
Betretungsrecht wie in dem von NRW stehen. Abgesehen davon haben sie
ein Betretungsrecht bei Handlungen aus dem BauGB (140 und 151 zB).
Bei Verweigerung oder Behinderung kommen sie mit den Herren in grün
wieder...
Den Einsatz dürftest Du dann zahlen.
(Allerdings müssen sie sich vorher anmelden...)
> 2. Ab wann müssen Gebäude eingetragen werden ? Gibt es
> Mindestgrössen, Volumen, Gartenhäuschen mit oder ohne Fundament,
aus
> Stein und Holz etc.
Eigentlich jedes Gebäude, das dauerhaft und stationär (also
unbeweglich:-) ) ist und dem Aufenthalt von Menschen dient. Genaue
Definition steht in Deinem VermKatG und in entsprechenden Erlassen des
Landes N.Gartenhäuschen idR nicht, über Carports dagegen streiten
sich
die "Geister", in jedem Fall Gebäude(auch Teile!) die nach
Landesbauordnung einem Genehmigungs oder Anzeigeverfahren unterliegen,
also Garagen, Anbauten usw..
>
> 3. Kann das Kataster verlangen, Gebäude bei Nichtnachtragung
> abreissen zulassen, auch bei Baugenehmigung von der Gemeinde ??
Nein, allerdings ist es verpflichtet, sowie es von "Schwarzbauten"
Kenntnis erlangt, dem zuständigen Bauordnungsamt Kenntnis zu
verschaffen. Da es das praktisch nicht kann (wer hat schon eine
Baugenehmigung oder ein Zettel "Schwarzbau" im Fenster
hängen...)
guckt das Bauordnungsamt regelmäßig selber in die Flurkarte, die das
Katasteramt wiederum mit Hilfe "Deines Feldvergleichs" aktualisiert.
An einen potentiellen "Schwarzbauer" sollte ein derartiger
"Besuch"
ein Warnsignal sein, es muss aber nix passieren.
Abgesehen davon verfolgt das Bauordnungsamt "Schwarzbauten", und da
gibt es neben und vor dem Abriss noch eine ganze Menge anderer
"neckischer" Sachen wie Nachträgliche
Genehmigungsverfahren,Rückbau
und Befreiungen, allerdings auch Ordnungsgelder...
Chris
Kataster - Wann muss man eine Veränderung machen lassen ???
maik25121964@aol.com (Maik25121964@aol.com) schrieb:
Hallo,
> 3. Kann das Kataster verlangen, Gebäude bei Nichtnachtragung
> abreissen zulassen, auch bei Baugenehmigung von der Gemeinde ??
das Katasteramt wie bereits gesagt nicht. Aber die
Bauaufsichtsbehörde.
Wenn du ein Bauwerk auf dem Grundstück errichtet hast, das einer
Genehmigung bedurft hätte, dann musst du diese nachreichen.
Kostenpflichtig. Eventuell mit Bauantrag durch einen Architekten
gestellt.
Wenn das Bauwerk allerdings nicht genehmigungsfähig ist, also z.B. zu
gross, eine zu grosse Länge an der Grunstücksgrenze hat, zu nah an
derselben steht, zu hoch ist, usw., oder gar die notwendigen
Anforderungen an das Tragwerk nicht erfüllt, dann musst du dieses
Bauwerk wahrscheinlich abreissen.
Liebe Grüsse
Henning
--
Emails bitte an h-holzapfel bei gmx de
- Re: Wie lassen sich Gewölbetheorien für Laien vers tändlicher machen?
- Zwei feindliche Lager nach Einführung des modernen Stils in der Zeit um das Jahr 1900: bleibt er eine Episode od er nicht?
- Mannigfaltigkeit der architektonischen Glaubensbeken ntnisse: Wie man am Ende des 19.Jahrhundertsden modernen Lebe nsanschauungen einen adäquaten Kunstausdruck verleihen wollt e
- Bitte erheben Sie sich in ihren Architekturbüros zu einer Gedenkminute von Ihren Plätzen: das Atomium in Brüss el wird heute 50 Jahre alt
- Bitte erheben Sie sich in ihren Architekturbüros zu einer Gedenkminute von Ihren Plätzen
- Farbabweichungen Fensterrahmen / Sachverständiger gesucht
- Energieorgie in Holland: Ökosiedlung mit Wärmespei cher in Culemborg nahe Utrecht
- Die Erfindung des Anton Hirschberg: Methode zur Heiz ung mit der Sonnenhitze und Wärmespeicherung
- Architekturtheoretische Reflexionen aus dem Jahre 18 37: "Schönheit, Weisheit und Stärke der Architektur" in der Biedermeierzeit
- Architektur in Kärnten: Holzhaus über dem Ossiache r See