Wir haben vom Bauamt die Auflage bekommen, ein Brandschutzkonzept zu
erstellen.
Kann das nur ein vereidigter Sachverständiger?
Was kostet sowas? (Was braucht ihr dafür für angaben?)
Gibt es dafür eine Gebührenordnung?
Wo finde ich Infos über die Berechnung von nazuweisenden Stellplätzen
für
Grosshandel
mit Schulungsraum?
Das ganze ist für NRW.
Danke
Chris
Architektur
Brandschutzkonzept Kosten / Parkplatznachweise
Brandschutzkonzept Kosten / Parkplatznachweise
"Wer kann das" ist nicht die Frage, sondern "wer darf das".
Die
Nachweisberechtigung ergibt sich aus § 70 BauO NRW. Die Leistung ist keine
Grundleistung nach HOAI.
http://www.baunetz.de/db/recht/artikel.php?urteil id#3
Reihenfolge des Vorgehens:
Es sind die Anforderungen zu ermitteln, Liste ohne Anspruch auf
Vollständigkeit:
Gebäudetyp (§ 2(3) BauO NRW)
Lage, Zugänge (§§ 5, 17 BauO NRW)
Bebauung des Grundstücks, Abstandsflächen (§§ 4, 5, 6, 17
BauO NRW)
Feuerwehrzufahrt, Flächen für die Feuerwehr (§ 5 BauO NRW,
§ 2 HochVO, § 23
VkVO)
Brandabschnitte (§ 32 BauO NRW, § 5 VkVO)
Wände, Pfeiler und Stützen (§ 29 BauO NRW, § 3 HochVO)
weitere Bauteilanforderungen (§§ 30-35 BauO NRW)
Erster und zweiter Rettungsweg (§§ 17(3), 36-38 BauO NRW)
Aufenthaltsräume im Keller- und Dachgeschoss (§ 48 BauO NRW)
Haustechnische Anlagen, Feuerungsanlagen und andere Anlagen (§§
42-44, 46,
54 BauO NRW, § 10-12 HochVO, FeuVO)
Garagen (§ 17 BauO NRW, GarVO)
Blitzschutz (§ 17(4) BauO NRW, § 13 HochVO, § 17 VkVO)
Löschwasserversorgung, Löschwasserrückhaltung,
Feuerlöscheinrichtungen (§§
44, 54 BauO, § 18 VkVO, § 17 GarVO, DVGW W 405,
MLöschwRückhAnlRL, BGR 133)
Dann sind zu allen Anforderungen Nachweise zu bringen. Die können als Text
oder als Planeintrag geführt werden. Neben reinen Bauteilangaben
können das
auch Angaben sein zu Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen,
Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeschilderung, Rauch- und
Wärmeabführungsanlagen, Aussagen von Fachstellen (Feuerwehr).
Was zum Spielen:
http://www.bauen-mit-stahl.de/brandschutzhotline/index.php3
Was zum Schmökern (allerdings von 1998):
http://www.bmvbw.de/Anlage3687/Leitfaden-Brandschutz-fuer-Gebaeude-besondere
r-Art.pdf
Stellplätze:
Die ergeben sich aus Festlegungen der Stadt/Gemeinde. Falls keine vorliegen
ergeben sie sich aus der Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW.
Gruß Bruno
Brandschutzkonzept Kosten / Parkplatznachweise
"Bruno Stubenrauch" schrieb im Newsbeitrag
news:2s4tqmF1gl5t6U1@uni-berlin.de...
> Die ergeben sich aus Festlegungen der Stadt/Gemeinde. Falls keine
vorliegen
> ergeben sie sich aus der Anlage zu Nr. 51.11 VV BauO NRW.
das war schonmal klasse - hilft weiter
Zum Brandschutzkonzept:
Erstmal danke für Info - was rein muss hab ich schon gefunden, Frage war
mehr, ob das ein vereidigter Sachverständiger machen muss. Wir haben einen
gefragt und der meinte so´n teil würde locker 1500 - 2000 Teuros
kosten und
da haben wir doch mal ordentlich geschluckt. Deshalb auch die Frage,
ob´s
dafür ´ne Gebührenordnung gibt, wo man sich durchlesen kann, um
mal
selber zu taxieren, was das Ding kosten darf.
Chris
Brandschutzkonzept Kosten / Parkplatznachweise
"Robert Pflüger" schrieb im
Newsbeitrag
news:415D41BB.CBF3338B@robertpflueger.com...
> HAllo,
>
> die Auflage "Brandschutzkonzept"...
> http://www.google.de/search?hl
Brandschutzkonzept Kosten / Parkplatznachweise
On Fri, 1 Oct 2004 13:37:04 +0200, Bruno Stubenrauch wrote:
> Was zum Schmökern (allerdings von 1998):
> http://www.bmvbw.de/Anlage3687/Leitfaden-Brandschutz-fuer-Gebaeude-besondere
> r-Art.pdf
Wobei es sich hier wohl nur um die Kosten für das Prüfen des bereits
vorliegenden Brandschutzkonzepts handelt!?
Gruß, Udo
Brandschutzkonzept Kosten / Parkplatznachweise
"Robert Pflüger" schrieb im
Newsbeitrag
news:415D998C.A4538C07@robertpflueger.com...
> HAllo,
>
>
>
http://www.ikbaunrw.de/wDeutsch/service/gesetze/anlagen/gesetz
anlage2.shtml
>
Na das ist doch schonmal was - nur - hast du auch einen Tipp für Dummis,
wie
man auf die anrechenbaren Kosten kommt?
Ist das der Wert, der abbrennen kann?
Auf jeden Fall schon mal besten Dank - werde auch mal weiter googeln ,-)
Chris
Brandschutzkonzept Kosten / Parkplatznachweise
"Robert Pflüger" schrieb im
Newsbeitrag
news:415D998C.A4538C07@robertpflueger.com...
> HAllo,
>
>
>
http://www.ikbaunrw.de/wDeutsch/service/gesetze/anlagen/gesetz
anlage2.shtml
>
Oje - wenn ich das bisher richrig gelesen habe ist das ja noch schlimmer als
bei den Anwaltsgebühren. Die "anrechenbaren Kosten" lassen
sich ja prinzipiell sehr leicht "individuell" gestalten - sprich je
nach
Laune rauf und runter rechnen.
Chris
Brandschutzkonzept Kosten / Parkplatznachweise
"Robert Pflüger" schrieb im
Newsbeitrag
news:416134E9.6B07DB8B@robertpflueger.com...
> HAllo,
> die anrechenbaren Kosten sin im Regelfall die Nettosummen die an die
> ausführenden Firmen bezahlt werden.
erstmal nochmals herzlichen Dank für deine kompetenten Antworten. Da du
dich
ja ein wenig auzukennen scheinst
werde ich mal konkret. Hier wird seit einigen Jahren eine Halle als Lager +
Besprechungsraum für Monteure genutzt.
Das Bauamt hat dies nun inspiziert und meinte, dass der Aufbau nicht den
Brandschutzbestimmungen entspricht. Daraufhin wurden
nach Rücksprache mit entsprechendem Architekten ca 25TEuro in
Brandschutzmassnahmen investiert (Brandschutztüren/ Wandverkleidungen/
Ständerwände/zusätzlicher Fluchtweg etc). Um das jetzt
abzunehmen will das
Bauamt dazu ein Brandschutzkonzept.
Nun die Gretchenfrage: Kosten des Konzept entsprechend der Umbaumassnahmen
von 25Teuro , oder wird hier (wie auch immer)
die gesamte Halle / Räumlichkeit bewertet. (uns wurde wie schon
geschrieben
ein Preis von 1500 - 2000 Euro für das Konzept benannt, was ja der Tabelle
nach ja mehr als 2 Mio anrechenbare Kosten wären)
Nochmals ganz vielen Dank
Chris
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