Da mir gerade das Landratsamt alle Freude auf meine gebrauchte Halle
versaut hat. Die wollen einen NEUE! Statik mit neuer Prüfung, obwohl die
alte in Kopie vorhanden ist. Das kostet mehr als die ganze Halle.
Na gut, bauen wir ein Bauvorhaben einfacher Schwierigkeit. DAs ist im
Bayern frei. Nur Bauplan und gut ists. Voraussetzung ist keine "freie
Spannweite" über 12m. Wenn ich jetzt in die Mitte der Halle
2/3 Pfeiler hochmauere (ca 5-6M) oder Stahlträger verwende, so dass die
größte frei tragende Strecke kleiner der 12m ist, bin ich dann von
den
Zwängen einer Statik freigestellt? /Angeblich lt LRA ja. Nur wie rechnen
die 12m? Bis Widerlager auf den Pfeiler??
Die 2 oder 3 Pfeiler würden mich nicht stören und ich könnte die
Halle
ganz normal mauern und die Dachkonstruktion locker in Holz ausführen.
Halle 8m vom Rand zum Mittelpfeiler dann wieder 8m und je 2m Überstand
noch überdacht.
Hab ich da jetzt einen Denkfehler drin?
mfg
SS
Architektur
"Halle" ohne Statik
"Halle" ohne Statik
Jürgen Brandt schrieb:
>
>
> Sabine Sauer schrieb:
>
>> Na gut, bauen wir ein Bauvorhaben einfacher Schwierigkeit. DAs ist im
>> Bayern frei. Nur Bauplan und gut ists. Voraussetzung ist keine
"freie
>> Spannweite" über 12m. Wenn ich jetzt in die Mitte der Halle
>> 2/3 Pfeiler hochmauere (ca 5-6M) oder Stahlträger verwende, so
dass
>> die größte frei tragende Strecke kleiner der 12m ist, bin
ich dann von
>> den
>> Zwängen einer Statik freigestellt? /Angeblich lt LRA ja. Nur wie
>> rechnen die 12m? Bis Widerlager auf den Pfeiler??
>>
>
>> SS
>>
>
>
> Eine Statik braucht man in jedem Fall,
> bei Spannweiten unter 12 m entfällt lediglich
> die Prüfung der Statik durch einen Prüfingenieur.
Genau das haben 2 Landratsämter in Bayern bei "einfachen
Bauvorhaben"
nicht zu hoch und nicht über 12m freitragend mitgeteilt das keine
Statik notwendig ist. Kann dies von Bundesland zu Bundesland anders sein?
Ich habe für mein Haus definitiv keine Statik, nur der
Elementdeckenlieferant hat mir Vorschriften für die Vermauerung von
kleinformatigen Ziegeln im Bereich der Auflage des Unterzugs gemacht auf
dem die ganze Wohnzimmerdecke aufliegt. (Die Großformatigen hätten
da zu
wenig Stabilität. Haben wir halt ein bisschen mit "Kleinziegeln"
gespielt wie die Maurer vor 50 Jahren.)
Ich versteh auch den Rummel nicht. Eine anständige Außenmauer mit
einem
kräftigen betonierten Ringanker fest verankerten anständigen
Fußpfetten,
ein ausreichend dimensionierter T-Träger auf 2-3 Säulen in der Mitte,
die Sparren vernünftig dimensioniert, ausgeklinkt und festgenagelt. Noch
ein paar Windbänder rein und ein Sandwichblech als Dach drauf. Was soll
da passieren? Der Wind wirs nicht mehr umblasen.
Der Zimmerer wird schon wissen wie dick die Sparren sein müssen und in
die Aussenwände kommen notfalls betonierte "Anker".
Die Dimensionierungen sollt jeder "Baumeister" aus den Handgelenk
richtig machen und ein Hexenwerk ist das nicht. Das hielt vor 50 Jahren
schon mit "Kalksand zusammengepappten Tonziegeln" ohne
Betonmörtel und
KS-Plansteine. Und zwar auch mal 5 Stockwerke hoch und steht oft heute noch.
Bin ich zu blauäugig oder Ihr zu nervös?
mfg
SS
Nach den allgemein anerkannten Regeln der Aerodynamik kann eine Hummel
nicht fliegen. Blos gut dass das die Hummel nicht weis.
(sinngemäß wiedergegeben irgendwo gelesen)
>
> Aber: Die Leute vom Bauamt sind nicht von gestern,
> wenn bei um und bei 12m eine Stütze angeordnet ist,
> der Dachträger locker 14...20 m freitragend sein könnte
> dann denken die im Bauamt schon mal darüber nach.
> (Zumindest in SH)
>
> Jürgen
>
>
>
>
"Halle" ohne Statik
Hallo Jürgen Brandt,
> Bei Bauvorhaben sind heute leider fast nur noch die Kosten
> entscheidend, ...
Das war noch nie anders, auch wenn es im Rückblick auf die
vermeintlich gute alte Zeit so erscheinen mag.
--
Jürgen
"Halle" ohne Statik
Sabine Sauer posted:
>Wenn ich jetzt in die Mitte der Halle
>2/3 Pfeiler hochmauere (ca 5-6M) oder Stahlträger verwende, so dass
>die größte frei tragende Strecke kleiner der 12m ist, bin ich
dann
>von den Zwängen einer Statik freigestellt?
Du mußt die Statik nur noch beim Amt einreichen und sie nicht mehr
prüfen lassen.
Ich garantiere dir aber, daß das schief geht, weil du aus einem
Einfeldträger, insbesondere wenn es ein Fachwerkbinder ist, keinen
Zweifeldträger machen kannst.
Ich habe mal die nachträgliche Unterkellerung eines Fachwerkhauses aus
dem 17. Jhdt. (denkmalgeschützt) geplant. Voraussetzung war nur:
- die Tragkonstruktion muß aus kostenlos lieferbarem Abbruchmaterial
(Profilstahl) einer Industriehalle bestehen.
- Die Konstruktion muß in Eigenleistung (max. 4-5 Leute) erstellt werden
können.
Ich habe für diese Statik (incl. Konstruktionszeichnungen) 7000 DM
verlangt (das war kompliziert!), der Prüfer hat nochmal 3000 DM verlangt
und der Bauherr war höchst zufrieden.
Wenn du Abbruch kaufst (oder geschenkt bekommst) muß du halt damit
rechnen, daß zusätzliche Planungskosten anfallen.
Gruss, Werner
--
Morver, der Rollstuhl fuer kranke Windows-Newsreader und fuer OE.
Aktuelle Version 1.0.305: http://www.morver.de/
"Halle" ohne Statik
"Sabine Sauer" schrieb im Newsbeitrag
news:41645669.5040309@web.de...
> Da mir gerade das Landratsamt alle Freude auf meine gebrauchte Halle
> versaut hat. Die wollen einen NEUE! Statik
oder die Bestätigung eines Statikers, dass die alte Statik den neuen
Normen
entspricht - denke ich mal
> Nur wie rechnen die 12m? Bis Widerlager auf den Pfeiler??
Achse Auflager zu Achse Auflager
M. W. gibts aber noch den Anspruch, dass die Freistellung von der Prüfung
-
nicht vom Vorhandensein einer Statik - nur für einfache statische
Konstruktionen gilt. Das würde ich mir im Zweifelsfalle noch vom Bauamt
bestätigen lassen.
Gruß aus Stolberg
Axel
"Halle" ohne Statik
"Sabine Sauer" schrieb im Newsbeitrag
news:41645FBF.7080507@web.de...
> ...
> ein ausreichend dimensionierter T-Träger ... ,
> die Sparren vernünftig dimensioniert,
das ist Statik ;-)
Axel
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