On Sat, 23 Aug 2003 00:21:53 +0200, Gero Weiske wrote:
> Hallo an alle,
>
>
> hat jemand Erfahrungen mit einem Architektenvertrag, bei dem für die
> Unterschreitung der geschätzten Baukosten ein Bonus vereinbart wurde?
Nach meinem Eindruck kommt das in der Praxis einer Pauschalierung des
Honorars gleich. Wenn sich irgendwo Reserven auftun werden sie in der
Regel woanders verbraten. Man ist dann daraufhn angewiesen, dem
Bauherrn nachzuweisen, daß man als Architekt die Einsparungen und er
als Bauherr die Kostenerhöhungen zu vertreten hat.
Vielleicht ist das anderswo anders, aber den Bonus wirklich zu
bekommen, erscheint mir fast aussichtslos. Trotzdem beruhigt eine
solche Vereinbarung u.U. den Bauherrn und kann deshalb sinnvoll sein.
Grüße, Udo
Architektur
Re: Honorarbonus für Kostenunterschreitung
Re: Honorarbonus für Kostenunterschreitung
Udo Forstmann schrieb:
> Honorars gleich. Wenn sich irgendwo Reserven auftun werden sie in der
> Regel woanders verbraten. Man ist dann daraufhn angewiesen, dem
es geht hier um einen Gewerbebau, da zählt nur die Kosteneinsparung. je
weniger er kost, desto besser
Gruß
Gero
--
this mailadress is a fake
sagte die Grinsekatze und löste sich langsam auf-
nur ihr Grinsen blieb noch eine Weile in der Luft hängen
Re: Honorarbonus für Kostenunterschreitung
Gero Weiske wrote:
> hat jemand Erfahrungen mit einem Architektenvertrag, bei dem für die
> Unterschreitung der geschätzten Baukosten ein Bonus vereinbart wurde?
Ein entfernter Bekannter hat das vor zwei Jahren gemacht:
Fixhonorar nach HOAI auf die geschätzten Baukosten bei definierten
Standards plus einen Bonus von 10 (?) Prozent auf die davon wiederum
eingesparten Baukosten. Die vertraglichen Details kenne ich nicht, aber
es war noch eine Einsparung im zweistelligen Bereich möglich -
müßte
heute eigentlich leicht zu machen sein. In Berlin-Brandenburg liegen
auch die seriösen Bestbieter momentan zuverlässig unter den
Schätzungen.
Wolfgang
Re: Honorarbonus für Kostenunterschreitung
> es geht hier um einen Gewerbebau, da zählt nur die Kosteneinsparung.
je
> weniger er kost, desto besser
dann ist das eine (ohne Zusatzhonorar) geschuldete Leistung des Architekten.
Stefan Blümel
Re: Honorarbonus für Kostenunterschreitung
Hallo Gero
Gero Weiske wrote:
>
>
> hat jemand Erfahrungen mit einem Architektenvertrag, bei dem für die
> Unterschreitung der geschätzten Baukosten ein Bonus vereinbart wurde?
>
> Also nicht wie sonst: je preiswerter man baut, desto geringer das
> Honorar...
Lt. HOAI § 5 Absatz 4a -auf den du Dich wohl beziehst- ist dies eine
Auftragserweiterung, nachzulesen
Auszug aus der Einleitung Kapitel III § 5 von RA Prof. Dr. Horst Locher
s. HAOI Honorartabellen, Stand 1. Januar 2002, Werner-Verlag
In § 5 wird ein Absatz 4a eingeführt, wonach für Besondere
Leistungen, die
unter Ausschöpfung der technisch-wirtschaftlichen
Lösungsmöglichkeiten
zu einer wesentlichen Kostensenkung ohne Verminderung des Standards
führen ein Erfolgshonorar zuvor schriftlich vereinbart werden kann, das
bis
zu 20% der vom Auftragnehmer durch seine Leistung eingesparten Kosten
betragen kann.
Beispiele für derartige über das übliche Mass hinausgehende
planerische
Leistungen sollen Varianten der Ausschreibung, die Konzipierung von
Alternativen, die Reduzierung der Bauzeit, die systematische Kostenplanung-
und -kontrolle, die verstärkte Koordinierung aller Fachplanungen sowie die
Analyse zur Optimierung der Energie- und sonstigen Betriebskosten sein.
Zitat Ende
Welches Konfliktpotential in dieser Auftragserweiterung stecken kann,
kann sich jeder selbst ausrechnen, wenn er z.B.
als Architekt aus gestalterische Gründen zunächst ein bestimmtes aber
teueres Produkt auswählt und als Bauleiter ein gleichwertiges aber
preiswerteres Produkt einsetzt um das Ziel der Kosteneinsparung zu
erreichen.
Also nicht ganz im Sinne, zuerst die Kosten hoch schätzen und die
Differenz
bei der niedrigeren Abrechnung dann als Kosteneinsparung als Zusatzhonorar
geltend machen. :-)
MfG R.Schaub
Re: Honorarbonus für Kostenunterschreitung
Wolfgang Thiessen schrieb:
> Fixhonorar nach HOAI auf die geschätzten Baukosten bei definierten
> Standards plus einen Bonus von 10 (?) Prozent auf die davon wiederum
> eingesparten Baukosten. Die vertraglichen Details kenne ich nicht, aber
10 % der Kosten oder des Honorars?
Gruß
Gero
--
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sagte die Grinsekatze und löste sich langsam auf-
nur ihr Grinsen blieb noch eine Weile in der Luft hängen
Re: Honorarbonus für Kostenunterschreitung
Gero Weiske wrote:
>> Fixhonorar nach HOAI auf die geschätzten Baukosten bei
definierten
>> Standards plus einen Bonus von 10 (?) Prozent auf die davon wiederum
>> eingesparten Baukosten.
>
> 10 % der Kosten oder des Honorars?
Prozentsatz der eingesparten Kosten
Wolfgang
Re: Honorarbonus für Kostenunterschreitung
Gero Weiske wrote:
Hi Gero
>
> ich glaub, ich muß mal erläutern...
das hilft fasst immer ;-)
>
...
> aber mehr auch nicht. Die Frage zielt darauf: aus der Erfahrung der
> letzten drei/vier gleichartigen Projekte müßte dieses die Summe
x
> kosten. Jetzt hab ich eine kluge Idee (kommt vor ;.) ) und kann
> drastisch Kosten sparen. Oder ich überrede die Behörde, auf eine
> anfängliche Auflage zu verzichten (z.B. RWA oder sowas).
> Bau wird billiger, ich hab mehr Aufwand und krieg dafür auch noch
> weniger Honorar.
>
> Was kann man dagegen tun?
>
Mehrere Möglichkeiten:
Vereinbare mit deinem AG ein Pauschalhonorar für deine Leistung auf
Basis einer Honorar-Berechnung mit den veranschlagten Kosten.
Wenn du jetzt einsparst, spart zwar nur dein AG, aber du bekommst
wenigstens nicht auch noch weniger Geld.
Andere Möglichkeit: Ihr vereinbart das obige Pauschalhonorar und
zusätzlich eine Erfolgsbeteiligung für die Unterschreitung der Kosten
aus dem Anschlag. Den Prozentsatz mußt du aushandeln. 10-25% würde
ich
als Spielraum ansetzen.
Der Haken an der Sache ist, dass der AG meist auch eine
"Miß-"Erfolgsbeteiligung haben möchte.
...Und da beginnt dann das Risiko.
Insgesamt halte ich das Pauschalhonorar mit zus. Erfolgsbeteiligung für
die fairste Lösung. Wie du schon schreibst, wird kein AG ein Bauvorhaben
verwirklichen, wenn die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist und daher
muß sich deine Kostenschätzung m.E. am unteren Rand des Machbaren
bewegen. Wenn du es jetzt noch schaffst, zusätzlich Geld einzusparen,
dann solltest du auch am Erfolg partizipieren.
Es gibt aber auch AG, die zwar eine solche Vereinbarung wünschen, dann
aber jede Einsparmöglichekit blocken. Da wirds dann richtig
aufwändig.
:-(
Gruß
Alex D.
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