Hallo, ich habe bei einem Objekt Risse festgestellt.
Es handelt sich um völlig unbedeutende Haarrisse im Putz.
Nun behauptet der Bauherr dies sei ein Mangel.
Bei Rissen im Putz gibt es aber doch Bestimmungen, die
einen solchen Riss nicht unbedingt als Mangel definieren.
Wo kann ich entsprechendes nachlesen, was ist Stand der
Technik.
Gilt gleiches auch für Gipskartonwände oder Wände aus
Fermacellplatten ?
Vielen Danke für Eure Antworten.
Architektur
Risse
Risse
Hallo Claudio,
es gibt heirzu einen Leitfaden:
http://www.bbr.bund.de/bauwesen/projekte
bauforschung/projekt2297 qualit.htm
"hinzunehmende Unregelmäßigkeiten bei Neubauten"
Leider hab ich mein Exemplar gerade verliehen,
krieg es erst heute Nachmittag zurück - und
schaue dann mal nach ... hatte vor Jahren mal
einen ähnlichen Fall, meist witterungsbedingte Haarisse,
da der Putz zu schnell abbindet (bei dem Wetter eh
das Hauptthema des diesigen Sommers, insbesondere
bei Beton).
Kriegt man nur mit viel Hochofenzementzuschlag über-
haupt in den Griff, scheint mir (beim Beton).
(Abbindungsverzögerung, lange Schalzeiten)
Gruß
Tobias
Risse
Zu den Rissen:
"Grundsätzlich ist eine völlig rissfreie Putzoberfläche
nicht bzw. nur bedingt herstellbar ... vereinzelte Haarrisse
(Rißweite unter 0,2 mm) sind nicht zu bemängeln, da sie den
technischen Wert des Putzes nicht beeinträchtigen... usw."
Siehe auch DIN 18550, Teil 2, Erläuterungen.
Zu Gipskartonverkleidungen/ ähnliches hab ich direkt
jetzt auf die Schnelle nichts gefunden. Haarrisse an
verspachtelten Stoßfugen (auch mit Flieseinlage) sind
relativ häufig, insbesondere wenn diese auf einer Holzkonstruktion,
insbesondere nach mehrere Jahren. Meist kommt er
aber nicht durch die Tapete.
Was da nun Mangel ist oder nicht, die Grenze kann ich
nicht ziehen ohne weitere Recherche - und das über-
steigt den Zeitrahmen :-)
Näheres per Fax, wenn gewünscht (nino@cotse.net)
Gruß
Tobias
Risse
Hallo,
den Oswald gibt es in (fast) jeder Buchhandlung zu kaufen.
Für die Qualität der Oberflächen gilt die DIN 18202
für die Ausführung die DIN 18550
Zur Putzqualität gibt es noch einige Merkbläter, die wichtig sein
könnten.
Schau mal bei
-Bundesverband Gips- und Gipsbauplattenindustrie, Darmstadt
www.gipsbv.de
-Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz, FFM
www.farbe.de
-Deutscher Stuckgewerbebund, Berlin
www.stuckateur.de
Bei denen gibt es das Merkblatt "Strukturierte Putzoberflächen,
visuelle
Anforderungen" vom November 2001
da könnte was drüber drinstehen. Ich hatte das unlängst zu einem
Gutachten
in einem Rechtsstreit über die Qualität einer Fassade.
gruss Hubert
Risse
"Claudio" schrieb:
> Hallo, ich habe bei einem Objekt Risse festgestellt.
> Es handelt sich um völlig unbedeutende Haarrisse im Putz.
> Nun behauptet der Bauherr dies sei ein Mangel.
Innen- oder Außenputz?
> Bei Rissen im Putz gibt es aber doch Bestimmungen, die
> einen solchen Riss nicht unbedingt als Mangel definieren.
> Wo kann ich entsprechendes nachlesen, was ist Stand der
> Technik.
Ich hätte da den Hinweis auf das WTA-Merkblatt 2-4-94 zu bieten:
"Beurteilung und Instandsetzung gerissener Putze an Fassaden"
,----
| [...] Bei den meist mineralischen Baustoffen des Hochbaus [...] sind
| nämlich unter baupraktischen Bedingungen Risse nicht völlig
vermeidbar
| und deshalb nicht immer als Mangel zu beurteilen. Folgende Fragen sind
| bei der Beurteilung zu beantworten:
| a) Stellt das vorhandene Rissbild einen Endzustand dar oder ist in
| Zukunft mit einer Zunahme der Rissbildung bzw. der Rissbreite zu
| rechnen? [...]
| b) Wird die technische Funktion des Putzes oder des Bauwerkes durch
| die Rissbildung beeinträchtigt? [...]
| - der Wärmedurchlasswiderstand sich anhaltend vermindert
| - das Raumklima beeinträchtigt
| - die Innenwandfläche geschädigt
| c) Wird die ästhetische Funktion der Fassadenfläche durch das
Rissbild
| beeinträchtigt?
| [...]
| In der Regel ist bei mineralischen Putzsystemen keine optische
| Beeinträchtigung gegeben, wennnachfolgend aufgeführte Rissbreiten
| nicht überschritten werden:
| - bis 0,1 mm bei glatter Feinstruktur (z.B. gefilzt, verwaschen,
| geglättet)
| - bis 0,2 mm bei einem strukturgebenden Korn von > 3 mm
| Breitere Risse stellen dann keinen Mangel dar, wenn sie unter
| gebrauchsüblichen Bedingungen nicht sichtbar sind und auch sonst keine
| Beeinträchtigung erfolgt.
| Unabhängig von der Rissbreite liegt ein Mangel vor, wenn
| - die Riss-Ränder verschmutzen und die Risse dadurch sichtbar werden,
| - die technische Funktion (gemäß Abschnitt b) beeinträchtigt
wird.
| [...]
`----
> Gilt gleiches auch für Gipskartonwände oder Wände aus
Fermacellplatten ?
Nein. Das obige git nur für mineralische Putze. Für Trockenbau kenne
ich nur die Anforderungen an die Fläche:
http://www.gips.de/gips00/baustoff/gipsplatten/schriften/spachtelmkblt/merkbltt
2.pdf
Andrea
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