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Parkplatzberechnung

Parkplatzberechnung

"Christian Kobloczik"
2004-10-25 09:31:43

Hallo NG

Wir hadern nun bereits seit einiger Zeit mit dem Bauamt wegen einer
Nutzungsänderung.

Wir sind dabei eine Lagerhalle, die bisher zu Einzelhandelszwecken (
zwischending zwischen Gross und Einzelhandel ) umzubauen,
zu Lagerräumen + zusätzlichen Info/meetingraum für Aussendienstler.

Im Lager sind max 6 Leute, davon 4 gleichzeitig beschäftigt, und der
Schulungsraum ist für 62 Leute ausgelegt. Lt. unserer Meinung müssen dazu
5 Stellplätzte für den Meetingraum ( = Räume mit erheblichem
Besucherverkehr = 1 Sp je 20 - 30 m2 Nutzfläche bei ca 155 m2 ) + 2 für
Lagerpersonal bereitgestellt werden = 7 .

Das Bauamt ( NRW ) meint nun aber es müssten je 25Personen 1 SP + je
5 - 10 1 Sp + 3 weitere für das Lagerpersonal zur Verfügung stehen.
also 3 + 6 + 3 = 12 ( das sind doch Massgaben für Schulen oder ? )

Wie ist euere Meinung?

Danke
Chris


der langsam versteht, warum sich keiner mehr in D selbständig machen will...


Parkplatzberechnung

"Chris Schultz"
2004-10-25 18:28:18

"Christian Kobloczik" schrieb im Newsbeitrag
news:1098696703.230927@proxy...

> Im Lager sind max 6 Leute, davon 4 gleichzeitig beschäftigt, und der
> Schulungsraum ist für 62 Leute ausgelegt. Lt. unserer Meinung müssen dazu
> 5 Stellplätzte für den Meetingraum ( = Räume mit erheblichem
> Besucherverkehr = 1 Sp je 20 - 30 m2 Nutzfläche bei ca 155 m2 ) + 2 für
> Lagerpersonal bereitgestellt werden = 7 .
...
> Das Bauamt ( NRW ) meint nun aber es müssten je 25Personen 1 SP + je
> 5 - 10 1 Sp + 3 weitere für das Lagerpersonal zur Verfügung stehen.
> also 3 + 6 + 3 = 12 ( das sind doch Massgaben für Schulen oder ? )

Hallo,
sofern Deine Gemeinde keine entsprechende Satzung hat, sieh Dir mal die
Anlage zur VV der LBO NRW an. (Anlage zur Verwaltungsvorschrift zur
Landesbauordnung NRW), gibts im Netz und sollte Euer Architekt haben.

Chris


Parkplatzberechnung

"Christian Kobloczik"
2004-10-25 16:51:04

"Chris Schultz" schrieb im Newsbeitrag
news:clj9gc$oll$1@online.de...
> Hallo,
> sofern Deine Gemeinde keine entsprechende Satzung hat, sieh Dir mal die
> Anlage zur VV der LBO NRW an. (Anlage zur Verwaltungsvorschrift zur
> Landesbauordnung NRW), gibts im Netz und sollte Euer Architekt haben.

soweit du diese meinst
http://sgv.im.nrw.de/lr smbl/smbl 23210 20001012 a anlage10.pdf

haben wir sie. Problem ist aber, daß das Bauamt die Stellplätze einer Schule
auf´s Auge drücken will, wobei wir der Meinung sind, das ein Meeting und
Inforaum für Aussendienstler ein Raum mit erhöhtem Besucherverkehr ist.

chris