Moin,
ich habe da einen Bauherren, der hier norwegische Holzhäuser
vertreibt. Die Norweger machen die Statik für die
aufgehenden Bauteile, für mich bleibt die Gründung, evtl.
auch der Keller. Naja, nicht schön aber was solls.
Nun hat er eine Reihenhauszeile auf dem Zettel ohne Keller.
Die Norweger haben ihm ihre Detailzeichnungen gegeben und da
taucht zwischen den Streifen eine 8cm Magerbetonschicht auf.
Nix Sohlplatte mit Bewehrung. Mir sträuben sich dabei die
Haare, aber er lässt sich nicht umbiegen. Gibt es eine
Vorschrift, die für Wohngebäude eine massive Sohlplatte
fordert oder sonstiges Vorschriftenwerk aus dem sich was
ableiten ließe? Mir ist da nichts geläufig, weil ich eben
diese Situation eigentlich nicht kenne. Hier quakt sonst
niemand, wenn er eine Sohlplatte verordnet bekommt.
Gruß
Olaf
--
Aquaristik: Mattenfilter, Statik, Diskussionsforum,
Bodengrund, Berechnungstools
<http://www.deters-ing.de>
Architektur
Zwang zur Massivsohle?
Zwang zur Massivsohle?
"Olaf Deters" schrieb:
>
> ich habe da einen Bauherren, der hier norwegische Holzhäuser
> vertreibt. Die Norweger machen die Statik für die
> aufgehenden Bauteile, für mich bleibt die Gründung, evtl.
> auch der Keller. Naja, nicht schön aber was solls.
>
> Nun hat er eine Reihenhauszeile auf dem Zettel ohne Keller.
> Die Norweger haben ihm ihre Detailzeichnungen gegeben und da
> taucht zwischen den Streifen eine 8cm Magerbetonschicht auf.
> Nix Sohlplatte mit Bewehrung.
Die Streifenfundamente sind in nordischen Ländern üblich, oftmlas
sogar
ohne Magerbeton zwischen den Streifen. Da dient die Luft zwischen boden
und Unterbau quasi als Isolator.
> ... Gibt es eine
> Vorschrift, die für Wohngebäude eine massive Sohlplatte
> fordert oder sonstiges Vorschriftenwerk aus dem sich was
> ableiten ließe?
Eine Vorschrift ist mir nicht bekannt. Wenn es die Situation zuläßt,
könntest Du eventuell über die Bodenverhältnisse eine
Sohlplatte
begründen (instabiler Boden).
Ich denke mal, daß Streifenfundamente im Hinblick auf die aufwendigen
Schalarbeiten nicht wesentlich günstiger kommen dürften. Eine
Sohlplatte ist schnell geschalt, auf Bewehrung kann man imo
weitestgehend verzichten. Ich habe bei mir einen Beton genommen, der
Stahlhäkchen als Zuschlag hatte. Die verzahnen sich sehr gut über die
gesamte Fläche. Es gibt dafür einen Fachbegriff, der mir aber
momentan
partout nicht einfallen will:-(
HTH und Grüße
Harald
Zwang zur Massivsohle?
Hi Harald,
>Die verzahnen sich sehr gut über die
> gesamte Fläche. Es gibt dafür einen Fachbegriff, der mir aber
momentan
> partout nicht einfallen will:-(
Dir kann geholfen werden:
Faserbeton :-)
Gruß
Tobias
Zwang zur Massivsohle?
Hi Henning,
> mein Tragwerkslehre-Prof war jedenfalls der Ansicht, dass die
> Bodenplatten das Stahlgrab der Republik sind. Er war der Meinung, dass
> eine Bodenplatte genau so viel hält, wie der Grund auf dem sie ruht.
Das ist mit jeder Gründung so, gottgegeben quasi :-)
> Die Bewehrung sei rein konstruktiv und quasi überflüssig.
Tja, da muß ich dem guten Mann leider widersprechen.
Ein Freund hatte auch mal einen Prof., der meinte, durch
gute Architektur (schönes Dach) regnet es immer rein.
Das kann sich der erlauben, der dann nicht im Regen sitzt :-)
Die Bewehrung dient zur Lastverteilung aus den ausfgehenden
Wänden - und in der etwas luxuriöseren Ausführung zur
Rißbreitenbeschränkung (WU), wo ich allerdings zugeben muß,
daß
unterschiedliche Theorien existieren. Ein Tragwerksplaner hatte
sogar ganz auf eine Feldbewehrung (nur streifenweise unter den
Tragwänden Stabstahl) verzichtet - und das schriftlich als wasserdicht
garantiert. Natürlich kam Hochofenzementzuschlag in den Beton.
Aber das funktioniert auch nur, wenn die Platte lagsam und
gleichmäßig beim Abbinden einschrumpfen kann, d.h. das Gleitlager
zum Unterbau auch nahezu reibungsfrei fuktioniert (meist verhakt sich die
Sache doch irgendwo, sage ich :-) ).
> Unter dem Aspekt ist eine Magerbetonschicht bei unbewegtem Boden
> vielleicht wirklich ausreichend.
Normalerweise wird die Bodenplatte als elastisch gebettete Platte
gerechnet, auf Kies. Elastisch gebettet heißt halt, daß der Boden
dort gedenkt nachzugeben, wo die höheren Lasten anfallen.
So kann es also Risse in der Platte geben, einmal durch den
Abbindeprozeß selbst (wo Bewehrung entgegenwirkt) oder es können
Setzungen auftreten (da der Boden tatsächlich nachgibt) und dann
gibt es schnell auch mal ein paar Risse ... und Risse sind immer das,
was der Bauherr ungern sieht - und alles weitere erschwert.
Die Mär vom unbewegten Boden :-) Nimm mal einen Stabstahl
und drücke ihn in den Boden. Dann rechne mal die Oberfläche im
Verhältnis zur Hälfte der Körpergewichts und merke Dir die
Eindring-
tiefe. Das kannst Du dann auf die zulässige Druckspannung Boden umrechnen-
und das Potential der "Unbewegtheit" :-)
Dann weißt Du, obe er sich bewegen könnte - und er tut es fast
immer,
insbesondere bei Gründungen ohne Keller (bei Keller wiegt der Aushub
meist schon soviel wie die Hütte, d.h. der Boden ist, abgesehen von
Gewölbeeffekten, Reibung etc., schon auf entsprechende Lasten
vorverdichtet, werden sie gleichmäßig (bewehrte Platte)
eingebracht).
> Aber ne 13 cm Bodenplatte mit ner konstruktiven Matte drin kostet auch
> nicht die Welt, und das ist hier definitiv Stand der Technik. Dem bist
> du ein Stück weit verpflichtet. Ansonsten trägst du ein gewisses
> Risiko, dem ich mich nur auf ausdrücklichen, schriftlich
bestätigten
> Wunsch des Bauherren aussetzen würde.
Hängt von der Konstruktion ab. Ist der Magerbeton nur Bodendeckel zu einem
Hohlraum, könnte man ihn sogar ganz weglassen. Eins ist sicher, meist
reißt
er, und dann kommt der Bauherr, und denkt das Haus bricht zusammen :-)
Falls ich Mist erzählt habe, mag mich ein Tragwerksplaner
korrigieren (hatte in Statik nur ne 4 :-) )
Gruß
Tobias
Zwang zur Massivsohle?
"Harald Maedl" schrieb
Hallo alle,
>Eine Vorschrift ist mir nicht bekannt. Wenn es die Situation
zuläßt,
>könntest Du eventuell über die Bodenverhältnisse eine
Sohlplatte
>begründen (instabiler Boden).
>
es wird sogar etwas aufgefüllt, übermäßig Wasser ist nicht
zu erwarten. Dennoch gefällt mir das nicht. Da laufen ja
irgendwo Abdichtung und Dämmung auf die Streifen auf. Wenn
der Streifen sich setzt und der Magerbeton nicht, kann
aufgrund des Versatzes die Dichtung reißen. Das war bislang
mein stärkstes Argument. Mehr fiel mir nicht ein, alles
andere ist relativ.
>Ich denke mal, daß Streifenfundamente im Hinblick auf die aufwendigen
>Schalarbeiten nicht wesentlich günstiger kommen dürften. Eine
>Sohlplatte ist schnell geschalt, auf Bewehrung kann man imo
>weitestgehend verzichten.
außen umlaufende Streifen braucht man eh als Frostschürze.
Die wird man nicht los. Wenn sie schon da sind, können sie
auch statsich was tun. Die paar Innenstreifen sind harmlos.
Es bleibt viel Fläche dazwischen die tatsächlich
nichttragend ist .... allerdings nicht ganz. Zumeist stehen
die Wände auf den Außenstreifen exzentrisch. Die Sohle
zentriert das. Aber selbst das bekommt man konstruktiv schon
weg.
Aber ok, es gibt also keine eindeutige Vorschrift. Höchstens
den Stand der Technik. Das ist schon mal eine Aussage. Nun
gut, ich werde weitersabbeln. Ich will da eine Sohle haben!
Gruß
Olaf
--
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Bodengrund, Berechnungstools
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Zwang zur Massivsohle?
Olaf Deters schrieb:
>
> Moin,
Mahlzeit.
> Nun hat er eine Reihenhauszeile auf dem Zettel ohne Keller.
> Die Norweger haben ihm ihre Detailzeichnungen gegeben und da
> taucht zwischen den Streifen eine 8cm Magerbetonschicht auf.
> Nix Sohlplatte mit Bewehrung. Mir sträuben sich dabei die
> Haare, aber er lässt sich nicht umbiegen.
Als erstes würde ich schriftlich Bedenken anmelden, aber das weißt
Du
sicherlich...
> Gibt es eine
> Vorschrift, die für Wohngebäude eine massive Sohlplatte
> fordert oder sonstiges Vorschriftenwerk aus dem sich was
> ableiten ließe? Mir ist da nichts geläufig, weil ich eben
> diese Situation eigentlich nicht kenne. Hier quakt sonst
> niemand, wenn er eine Sohlplatte verordnet bekommt.
Wie auch die anderen würde ich auf die lokalen Gegebenheiten hinweisen,
vielleicht noch nicht mal wegen der Gründung selbst, sondern eher wegen
Frost, Bodenfeuchtigkeit, Abdichtung etc.
Aber grundsätzlich ist es natürlich möglich, daß
gebäude nur auf
Fundamente zu gründen und den Boden dazwischen zu schließen. Bei
einer
Keller Tieferlegung von 15cm eines Denkmalgeschützten Gebäuden haben
wir
z.B. folgenden Aufbau, der auch mit Bodengutachter und Denkmalschutz
abgestimmt wurde. Mehr als 15cm von FB auf FB ist nicht möglich und
wegen der aufwendigen abschnittsweisen Unterfangung auch keine richtige
Sohle:
- Tieferlegung um 15,0cm. Von -2,55 auf -2,70 FFB.
- 15,0cm Basaltschotter als kapilarbrechende Schicht.
- Evtl. Feingrußschicht auf 0,4mm PE-Folie.
- 0,4mm PE-Folie ohne Sauberkeitsschicht.
- 12,0cm Stahlbeton Bodenplatte mit Voranstrich.
- Bitumenschweißbahn, 2-Lagig, vollflächig verschweißt.
- 6,0cm Bodenaufbau (Verbundestrich und Fliesenbelag).
Vormals hatte der Keller gar keinen Boden, außer eine Pflasterschicht.
Die neue "Bodenplatte" liegt nun zwischen den alten Fundamenten und
wird
seitlich verpresst.
Bedenken hätte ich nur, wenn ich diese nicht bewehre und auch nur mit
8cm ausführe. Hält diese "Platte" den seitlichen Druck
stand?
Evtl. mal über eine Ausführung in Faserzement überlegen. Kenn
ich mich
aber auch nicht aus...
--
Ciao, SVEN
Zwang zur Massivsohle?
Sven Schelhorn schrieb
Hallo,
>Als erstes würde ich schriftlich Bedenken anmelden, aber das
weißt Du
>sicherlich...
>
mmh ... Bedenken erheben ist einfach, sie sachlich zu
begründen schwer. Ich würde die Bedenken sofort erheben,
wenn es belegbare Gründe dafür gibt. persönliche Vorlieben
sind aber keine Begründungen.
>Wie auch die anderen würde ich auf die lokalen Gegebenheiten
hinweisen,
>vielleicht noch nicht mal wegen der Gründung selbst, sondern eher
wegen
>Frost, Bodenfeuchtigkeit, Abdichtung etc.
>
ja, habe ich alles gemacht.
>Aber grundsätzlich ist es natürlich möglich, daß
gebäude nur auf
>Fundamente zu gründen und den Boden dazwischen zu schließen.
>
und genau das ist der Punkt. Man kann eben nicht einerseits
Bedenken erheben, andererseits aber zugeben, dass die
Konstruktionsart möglich ist. Das schließt einander aus.
>Bedenken hätte ich nur, wenn ich diese nicht bewehre und auch nur mit
>8cm ausführe. Hält diese "Platte" den seitlichen Druck
stand?
>
welcher seitliche Druck?
>Evtl. mal über eine Ausführung in Faserzement überlegen.
Kenn ich mich
>aber auch nicht aus...
>
Er geht davon aus, dass eine Sohlplatte, die keine statische
Funktion hat, auch nicht unter statischen Gesichtspunkten
mit Bewehrung etc. aufgebaut sein muss. Dieser Gedanke ist
m.E. legitim und nachvollziebar, auch wenn ich es selbst nie
so machen würde.
Was sind die Aufgaben einer nichttragenden Sohlfläche?
- Sicherstellen einer glatten Oberfläche über die die
Nutzlasten aus Wohnnutzung abgetragen werden können.
Dämmung und Abklebung können darüber oder darunter
angeordnet werden.
Gruß
Olaf
--
Aquaristik: Mattenfilter, Statik, Diskussionsforum,
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