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Re: Gartenhaus

Re: Gartenhaus

"Horst Kalevar"
2004-11-06 11:56:20

Xpost de.sci.architektur,de.rec.heimwerken

Max Froehlich wrote:
> Hallo Newsgroup,
>
> ich habe ein Gartengrundstück mit "Gartenhaus" Baujahr 1900 mit ca.
> 110qm "Wohnfläche über 2 Etagen.
> Das "Haus" ist komplett baufällig. Besagtes Grundstück ein
> Gartengrundstück, kein Bauland. Das Grundstück grenzt an das letzte
> Wohnhaus der Strasse.
> Da ich damit liebäugle mit meiner Familie dieses Haus zu sanieren
> und zu bewohnen stellen sich grundsätzliche Fragen:
>
> 1.) Darf man in einem "Gartenhaus" wohnen?
> 2.) Darf man ein Gartenhaus offiziell mit Wasser, Strom, Abwasser
> versorgen lassen?
>
> Sollte sich jemand mit dieser Problematik auskennen, wäre ich über
> Antworten sehr dankbar. Sollte dieser Beitrag in der Group OT sein
> wäre ein Hinweis auf eine richtige group erwünscht.

Ich könnte mir vorstellen, das Du eine Nutzungsänderung eintragen lassen
mußt und damit anderen Auflagen unterliegst, wie bei einem Gartenhaus.
Welches Bundesland ist es denn?

Gruß
Horst


Re: Gartenhaus

"Thomas Einzel"
2004-11-06 14:20:08

Max Froehlich wrote:
...
> ich habe ein Gartengrundstück mit "Gartenhaus" Baujahr 1900 mit ca.
> 110qm "Wohnfläche über 2 Etagen.
> Das "Haus" ist komplett baufällig. Besagtes Grundstück ein
> Gartengrundstück, kein Bauland. Das Grundstück grenzt an das
> letzte Wohnhaus der Strasse.
> Da ich damit liebäugle mit meiner Familie dieses Haus zu sanieren
> und zu bewohnen stellen sich grundsätzliche Fragen:
>
> 1.) Darf man in einem "Gartenhaus" wohnen?
> 2.) Darf man ein Gartenhaus offiziell mit Wasser, Strom, Abwasser
> versorgen lassen?
>
> Sollte sich jemand mit dieser Problematik auskennen, wäre ich über
> Antworten sehr dankbar. Sollte dieser Beitrag in der Group OT sein
> wäre ein Hinweis auf eine richtige group erwünscht.

Hallo,
dann "überweise" ich dich mal an die Architekten ;-) In der
Zwischenzeit kannst du ja mal in d.s.a. ein wenig googlen, das Thema
ist da nicht neu. (IIRC zuletzt mit einem Forsthaus)

AFAIR darf man da auch wohnen, aber mit dem Nutzungszweck Gartenhaus
nicht als alleinigen Wohnsitz u.v.a.m.

BTW: ich habe einen Kollegen, der "kämpft" zu einem ähnlichen Thema
schon Jahre, die betr. Gärten liegen da AFAIR aber im Außenbereich.

Viel Erfolg!

fullqoute wegen x-post de.rec.heimwerken, de.sci.architektur
fup2:de.sci.architektur

Thomas