Architektur

www.architektur-forum.info
« zurück zur Hauptseite

Re: Abstand zum Hochwald

Re: Abstand zum Hochwald

"Tobias"
2003-08-31 14:16:19

Hi Michael,

> Vielleicht kann mir da jemand schon mal Tips geben was da so alles auf
mich
> zukommen könnte.

Es kommt auf Dich der "Nachweis des fallenden Baumes" zu, d.h.
die Baurechtsbehörde fordert einen statischen Nachweis des Dachstuhls,
mit der Zeilsetzung, daß er nicht zusammenbricht, fällt mal ein Baum aus dem
Hochwald auf euer Haus. Zumindest sollte also niemand zu
Schaden kommen (körperlich). Ansonsten wird sich das Forstamt
melden, daß Du eine Bestätigung unterschreiben mußt, daß Du
gänzlich und vollkommen und überhaupt bis in alle Ewigkeit auf
irgendwelche, wie auch immer gearteten, Haftungs- und Schadenersatz-
ansprüche gegen sie verzichtest ...

Im Prinzip ändern sich die Holzquerschnitte durch diesen Nachweis kaum. Im
eigenen Interesse sollte eine etwas steifere Schale auf das Dach,
um den Durchschlag einzelner Äste des "fallenden Baumes" zu
erschweren, z.B. eine Dielenschalung, ca. 30 mm, bzw. nach Nachweis.

Gruß

Tobias


Re: Abstand zum Hochwald

"Michael Braun"
2003-08-31 16:12:58

Hallo Tobias,

danke für die schnelle Antwort.

Es ist ein Privatwald. Wie schaut es da aus. Ist da auch das Forstamt
zuständig?

Gruß,
Michael


Tobias wrote:
> Hi Michael,
>
>> Vielleicht kann mir da jemand schon mal Tips geben was da so alles
>> auf mich zukommen könnte.
>
> Es kommt auf Dich der "Nachweis des fallenden Baumes" zu, d.h.
> die Baurechtsbehörde fordert einen statischen Nachweis des Dachstuhls,
> mit der Zeilsetzung, daß er nicht zusammenbricht, fällt mal ein Baum
> aus dem Hochwald auf euer Haus. Zumindest sollte also niemand zu
> Schaden kommen (körperlich). Ansonsten wird sich das Forstamt
> melden, daß Du eine Bestätigung unterschreiben mußt, daß Du
> gänzlich und vollkommen und überhaupt bis in alle Ewigkeit auf
> irgendwelche, wie auch immer gearteten, Haftungs- und Schadenersatz-
> ansprüche gegen sie verzichtest ...
>
> Im Prinzip ändern sich die Holzquerschnitte durch diesen Nachweis
> kaum. Im eigenen Interesse sollte eine etwas steifere Schale auf das
> Dach,
> um den Durchschlag einzelner Äste des "fallenden Baumes" zu
> erschweren, z.B. eine Dielenschalung, ca. 30 mm, bzw. nach Nachweis.
>
> Gruß
>
> Tobias


Re: Abstand zum Hochwald

"Tobias"
2003-08-31 17:54:17

Hi


> Es ist ein Privatwald. Wie schaut es da aus. Ist da auch das Forstamt
> zuständig?

ich hatte einen Fall da war das Forstamt zuständig - und einen, da handelte
es sich um eine Uferböschung mit Bäumen. Da hat glaub auch das Forstamt
mitgeredet, zumindest im Unterauftrag des Gewässeraufsichtsamtes,
weiß aber nimmer genau. Jedenfalls wird sich im Rahmen der Nachbaranhörung
dies automatisch klären, aber ich kann Dir jetzt nicht sagen, ob da dann
auch bei Privatwald automatisch das Forstamt eine Stellungnahme abgeben muß
Ich vermute mal, ja ... es gibt wohl nichts, wofür kein Amt zuständig ist,
insbesondere wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften (Waldabstand)
tangiert werden. Da wird automatisch eine Fachbehörde angehört. Wird
die übergangen, gibts Ärger (Förster beleidigt) :-)

Gruß

Tobias