Hi Michael,
> Vielleicht kann mir da jemand schon mal Tips geben was da so alles auf
mich
> zukommen könnte.
Es kommt auf Dich der "Nachweis des fallenden Baumes" zu, d.h.
die Baurechtsbehörde fordert einen statischen Nachweis des Dachstuhls,
mit der Zeilsetzung, daß er nicht zusammenbricht, fällt mal ein Baum
aus dem
Hochwald auf euer Haus. Zumindest sollte also niemand zu
Schaden kommen (körperlich). Ansonsten wird sich das Forstamt
melden, daß Du eine Bestätigung unterschreiben mußt, daß
Du
gänzlich und vollkommen und überhaupt bis in alle Ewigkeit auf
irgendwelche, wie auch immer gearteten, Haftungs- und Schadenersatz-
ansprüche gegen sie verzichtest ...
Im Prinzip ändern sich die Holzquerschnitte durch diesen Nachweis kaum. Im
eigenen Interesse sollte eine etwas steifere Schale auf das Dach,
um den Durchschlag einzelner Äste des "fallenden Baumes" zu
erschweren, z.B. eine Dielenschalung, ca. 30 mm, bzw. nach Nachweis.
Gruß
Tobias
Architektur
Re: Abstand zum Hochwald
Re: Abstand zum Hochwald
Hallo Tobias,
danke für die schnelle Antwort.
Es ist ein Privatwald. Wie schaut es da aus. Ist da auch das Forstamt
zuständig?
Gruß,
Michael
Tobias wrote:
> Hi Michael,
>
>> Vielleicht kann mir da jemand schon mal Tips geben was da so alles
>> auf mich zukommen könnte.
>
> Es kommt auf Dich der "Nachweis des fallenden Baumes" zu, d.h.
> die Baurechtsbehörde fordert einen statischen Nachweis des
Dachstuhls,
> mit der Zeilsetzung, daß er nicht zusammenbricht, fällt mal ein
Baum
> aus dem Hochwald auf euer Haus. Zumindest sollte also niemand zu
> Schaden kommen (körperlich). Ansonsten wird sich das Forstamt
> melden, daß Du eine Bestätigung unterschreiben mußt,
daß Du
> gänzlich und vollkommen und überhaupt bis in alle Ewigkeit auf
> irgendwelche, wie auch immer gearteten, Haftungs- und Schadenersatz-
> ansprüche gegen sie verzichtest ...
>
> Im Prinzip ändern sich die Holzquerschnitte durch diesen Nachweis
> kaum. Im eigenen Interesse sollte eine etwas steifere Schale auf das
> Dach,
> um den Durchschlag einzelner Äste des "fallenden Baumes" zu
> erschweren, z.B. eine Dielenschalung, ca. 30 mm, bzw. nach Nachweis.
>
> Gruß
>
> Tobias
Re: Abstand zum Hochwald
Hi
> Es ist ein Privatwald. Wie schaut es da aus. Ist da auch das Forstamt
> zuständig?
ich hatte einen Fall da war das Forstamt zuständig - und einen, da
handelte
es sich um eine Uferböschung mit Bäumen. Da hat glaub auch das
Forstamt
mitgeredet, zumindest im Unterauftrag des Gewässeraufsichtsamtes,
weiß aber nimmer genau. Jedenfalls wird sich im Rahmen der
Nachbaranhörung
dies automatisch klären, aber ich kann Dir jetzt nicht sagen, ob da dann
auch bei Privatwald automatisch das Forstamt eine Stellungnahme abgeben
muß
Ich vermute mal, ja ... es gibt wohl nichts, wofür kein Amt zuständig
ist,
insbesondere wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften (Waldabstand)
tangiert werden. Da wird automatisch eine Fachbehörde angehört. Wird
die übergangen, gibts Ärger (Förster beleidigt) :-)
Gruß
Tobias
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