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Leistungsbild Umbauten

Leistungsbild Umbauten

"wolfgang silberschlag"
2004-11-22 15:35:51

Hallo NG,

ich habe da eine kleine abrechnungstechnische Frage:

Welches Leistungsbild kann bei Umbauten angewendet werden,
wenn z.B. Wände in ein bestehendes Geschäftshaus eingebaut werden.

Was kann hier abgerechnet werden?
Grundlagenermittlung?
Vorplanung?
Entwurfsplanung?

LB 4 bis 8 ist mir klar!

Ich bin diesbezüglich bei Umbauten noch nicht so ganz erfahren.
Die HOAI hilft mir da auch nicht viel weiter.

Gruß

Wolfgang


Leistungsbild Umbauten

"Hubert Bigerl"
2004-11-22 19:04:36

> Was kann hier abgerechnet werden?
> Grundlagenermittlung?
> Vorplanung?
> Entwurfsplanung?

Ja natürlich kannst du das, Wolfgang, wenn du es auch machst.

Ausserdem Umbauzuschlag nach §24
Ist es eine Wiederherstellungsmassnahme, gibt´s nur Zuschlag auf den
Bauleitungsanteil aus §27

Dann gibt es noch (was selbst auch erfahrenere Kollegen oft noch nicht
gelesen haben) im §10 den Absatz 3a, mit dem man sogar den Wert des
Bestandes ansetzen kann.

Aber das muss alles einzeln vereinbart werden.

> Die HOAI hilft mir da auch nicht viel weiter.

Warum nicht? Abrechnen kannst du doch nur, was da drinsteht. Ich hab
dir auch nur ein paar §§ genannt. Es ist sicher nicht schlecht, sich
einen guten Kommentar zu besorgen.

HTH
Hubert


Leistungsbild Umbauten

Werner Jakobi
2004-11-22 21:47:09

"wolfgang silberschlag" posted:

>Welches Leistungsbild kann bei Umbauten angewendet werden,
>wenn z.B. Wände in ein bestehendes Geschäftshaus eingebaut werden.

Wir rechnen bei Umbauten (als Tragwerksplaner) grundsätzlich alle
Leistungsphasen bis 5 ab. Zusätzlich bieten wir unseren Bauherren
(überwiegend institutionell) als Besondere Leistung ein
"Tragwerksgutachten" an, bei dem wir die neuralgischen Punkte eines
Bauwerks suchen, entsprechende Institute mit Prüfungen beauftragen und
die Ergebnisse in einem Bericht zusammenfassen.

Bauherren, die Kostensicherheit wünschen nehmen dieses (nicht billige!)
Angebot meistens an, weil sie dadurch wesentlich geringere Nachträge zu
erwarten haben und dadurch die zu beantragenden Nachtragsetats im Rahmen
bleiben.


Gruss, Werner
--
Morver, der Rollstuhl fuer kranke Windows-Newsreader und fuer OE.
Aktuelle Version 1.0.305: http://www.morver.de/


Leistungsbild Umbauten

"wolfgang silberschlag"
2004-11-23 09:06:14

Hallo und Danke,

"Hubert Bigerl" schrieb im Newsbeitrag
news:30eo17F2uo5tnU1@uni-berlin.de...
> > Was kann hier abgerechnet werden?
> > Grundlagenermittlung?
> > Vorplanung?
> > Entwurfsplanung?
>
> Ja natürlich kannst du das, Wolfgang, wenn du es auch machst.
>
> Ausserdem Umbauzuschlag nach §24
> Ist es eine Wiederherstellungsmassnahme, gibt´s nur Zuschlag auf den
> Bauleitungsanteil aus §27

Wie sind dann im Zuge solcher Umbaumaßnahmen z.B.
umfangreiche Putz- und Stuckarbeiten zu bewerten?
D.h. alten schadhaften Putz abschlagen und neu verputzen.
Oder Maler- und Tapezierarbeiten auf alten Wänden?
Einbau neuer Fensterelemente etc.
Muss da getrennt werden nach Wiederherstellungsmassnahme
und Umbau?

bsatz 3a, mit dem man sogar den Wert des
> Bestandes ansetzen kann.
>
> Aber das muss alles einzeln vereinbart werden.
>
> > Die HOAI hilft mir da auch nicht viel weiter.
>
> Warum nicht? Abrechnen kannst du doch nur, was da drinsteht. Ich hab
> dir auch nur ein paar §§ genannt. Es ist sicher nicht schlecht, sich
> einen guten Kommentar zu besorgen.
>
> HTH
> Hubert
>
>
>


Leistungsbild Umbauten

"Hubert Bigerl"
2004-11-23 10:15:52

> Wie sind dann im Zuge solcher Umbaumaßnahmen z.B.
> umfangreiche Putz- und Stuckarbeiten zu bewerten?
> D.h. alten schadhaften Putz abschlagen und neu verputzen.
> Oder Maler- und Tapezierarbeiten auf alten Wänden?
> Einbau neuer Fensterelemente etc.

Machst du etwas Neues dazu oder etwas Altes weg, ist es ein Umbau.
Bleibt alles so wie vorher, nur erneuert, ist es eine
Wiederherstellungsmassnahme.

> Muss da getrennt werden nach Wiederherstellungsmassnahme
> und Umbau?

Das hängt vom Einzelfall ab.

Normalerweise kommst du mit §24 besser weg, als mit §27.
Wenn sich die Massnahmen nicht ganz klar und sauber trennen lassen,
würde ich sie nie auseinandernehmen. Sonst kriegst du Stresspickel
beim Aufstellen einer prüffähigen Honorarrechnung.

Gruss Hubert


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