Hi,
wenn ich den Link von Rainer so durchlese, ergibt
sich eigentlich im Tenor, dass man als Fachmann
für jegliche Art von Beratung haftet, egal ob diese
eine reine Gefälligkeit ist.
Weiß jenmand, wie im Rechtssystem die Beratung,
Ratschläge in "neuen Medien", also z.B. auf
Bauforen gehandhabt wird, oder ob es dazu ein
Urteil gibt?
Ist rechtlich abgesichert, dass es sich dabei um
unverbindliche Meinungsußerungen handelt, und
nicht um Beratung im rechtlichen Sinne?
Wo gibt es so ein Urteil nachzulesen
Wäre dem nicht so, darf man eigentlich nichts mehr
sagen, d.h. ich müßte mein Maul halten, was mir
wohl etwas schwer fallen würde :-)
Gruß
Tobias
Architektur
Haftung für ng-Beratung?
Haftung für ng-Beratung?
Hi Tobias,
>
> wenn ich den Link von Rainer so durchlese, ergibt
> sich eigentlich im Tenor, dass man als Fachmann
> für jegliche Art von Beratung haftet, egal ob diese
> eine reine Gefälligkeit ist.
Der Knast hängt wie das berümte Damoklesschwert über
dem A :-)
> Weiß jenmand, wie im Rechtssystem die Beratung,
> Ratschläge in "neuen Medien", also z.B. auf
> Bauforen gehandhabt wird, oder ob es dazu ein
> Urteil gibt?
Bisher habe ich noch keines gefunden.
> Ist rechtlich abgesichert, dass es sich dabei um
> unverbindliche Meinungsußerungen handelt, und
> nicht um Beratung im rechtlichen Sinne?
am Besten du hängst in deine Postings in die SIG folgenden
Zusatz :-)
Ich distanziere mich aufs Äusserste von meinen zuvor
gemachten Äusserungen! Jawoll! Widerspruch zwecklos!
> Wäre dem nicht so, darf man eigentlich nichts mehr
> sagen, d.h. ich müßte mein Maul halten, was mir
> wohl etwas schwer fallen würde :-)
Jou, wäre wohl schade drum :-)
mfg R.Schaub
Haftung für ng-Beratung?
"Rainer Schaub" schrieb:
> am Besten du hängst in deine Postings in die SIG folgenden
> Zusatz :-)
> Ich distanziere mich aufs Äusserste von meinen zuvor
> gemachten Äusserungen! Jawoll! Widerspruch zwecklos!
Das vermittelt dann wohl u.U. jemandem den Eindruck, genau
das Gegenteil des Empfohlenen sei richtig und schon ist man
wieder "dran" ;-)
Vielleicht folgendes:
"Alle meine Äußerungen können falsch oder richtig, bzw.
ggf
unzutreffend sein. Sie stammen evtl. noch nicht einmal von mir.
Jede Beurteilung von Aussagen, die unter meinem Namen erfolgen
liegt in der alleinigen Verantwortung des Lesers/Zuhörers."
Grüße
Thorwald Brandwein
--
www.biotekt.de
Haftung für ng-Beratung?
Hi Thorwald,
> "Alle meine Äußerungen können falsch oder richtig,
bzw. ggf
> unzutreffend sein. Sie stammen evtl. noch nicht einmal von mir.
> Jede Beurteilung von Aussagen, die unter meinem Namen erfolgen
> liegt in der alleinigen Verantwortung des Lesers/Zuhörers."
wenn ich mich recht erinnere ist auch "Durchgang auf
eigene Gefahr" nicht rechtlich sicher, es muss heißen
"betreten verboten", oder "passage interdit"(F). Wenn man
dann den Bauern frägt, heißt es "das bedeutet nichts" :-),
ist also eine rechtliche Absicherung, dass niemand der
in die Güllegrube fällt, hinterher klagen könnte ... :-)
Daher muß der Zusatz korrekterweise lauten:
"lesen verboten"
Gruß
Tobias
--
lesen des Beitrags verboten
Haftung für ng-Beratung?
"tobias knittel" schrieb:
> Daher muß der Zusatz korrekterweise lauten:
> "lesen verboten"
Ok - korrigert:
"Meine Äußerungen können falsch, bzw. unzutreffend sein.
Sie
stammen evtl. noch nicht einmal von mir. Jede Beurteilung von
mir zugeschriebenen Aussagen - sowie deren eventuelle Umsetzung
- ist meinerseits verboten. Rechtliche Schritte bleiben vorbehalten."
Das eröffnet wenigstens vielfältige Persepektiven ;-))
Grüße
Thorwald Brandwein
--
www.biotekt.de
Haftung für ng-Beratung?
Hi Thorwald,
"> "Meine Äußerungen können falsch, bzw.
unzutreffend sein. Sie
> stammen evtl. noch nicht einmal von mir. Jede Beurteilung von
> mir zugeschriebenen Aussagen - sowie deren eventuelle Umsetzung
> - ist meinerseits verboten. Rechtliche Schritte bleiben vorbehalten."
> Das eröffnet wenigstens vielfältige Persepektiven ;-))
:-)
Was solls. Mehr als in den Knst kann man nicht kommen.
Ist man im Knast, hat man Anspruch auf Kost und
(zwangsläufig) Logie. Man ist sozusagen versorgt.
Hinterher ist man auch versorgt, da man ja seine
Planeigabeberechtigung verliert - und bekommt die
Harz IV - Rente ... da das denen alles zu teuer kommt,
werden sie sich hüten, einen in den Knast zu stecken.
Der Mensch muss arbeiten, und Steuern bezahlen.
Das ist das Ziel des Staatswesens. Ein bißchen macht
man ihm Angst, damit ers nicht zu bunt treibt. Ab und
an erfindet man Methoden, ihn seiner angesparten Euros
zu erleichtern, aber nicht zu sehr, sonst macht er nichts
mehr... :-)
Gruß
Tobias
Haftung für ng-Beratung?
Rainer Schaub wrote:
> Hi Tobias,
>>
>> wenn ich den Link von Rainer so durchlese, ergibt
>> sich eigentlich im Tenor, dass man als Fachmann
>> für jegliche Art von Beratung haftet, egal ob diese
>> eine reine Gefälligkeit ist.
>
> Der Knast hängt wie das berümte Damoklesschwert über
> dem A :-)
Das heißt also, jeder von euch A.s hier kennt mindestens einen Kollegen,
der gerade einsitzt? Oder übertreibt ihr nicht doch ein bißchen?
Haftung für ng-Beratung?
> eine "einfache" Antwort in einer Newsgroup birgt nach meiner
Meinung ein
> sehr geringes Haftungs-Risiko.
Ich halte das Haftungsrisiko für groß.
Stellt ein Laie eine ernsthafte Frage, von der erkennbar eine Handlung
abhängig gemacht wird ("ich baue gerade um und möchte ...
abstützen"), dann
ist das ein Antrag auf Abschluss eines Auskunftsvertrags nach §§ 145
ff.
BGB. Er sucht eindeutig wichtigen Rat. Niemand muss den Rat erteilen.
Antwortet aber jemand konkret ("setze eine Stütze 12/12"),
bringt er damit
seinen Willen zum Ausdruck, den Antrag annehmen zu wollen. Es kommt zum
stillschweigenden Abschluss eines Auskunftsvertrags. Das gilt auf jeden Fall
für erkennbar fachkundige Antwortende. In einer Fach-NG gilt das eventuell
auch für andere, die scheinbar fachkundig antworten, ihre Antwort aber
nicht
als Laienantwort kennzeichnen. Für Falschberatung muss dann mit hoher
Wahrscheinlichkeit gehaftet werden.
Eine weitere Möglichkeit, haften zu müssen, ergibt sich aus
deliktischer
Haftung nach § 826 BGB, wenn absichtlich oder mindestens grob
fahrlässig
eine falsche Auskunft erteilt wird ("das hält schon") und
erkennbar ist,
dass der Rat umgesetzt werden soll. Das ist wie absichtliches Reinwinken in
eine zu kleine Parklücke.
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