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Haftung für ng-Beratung?

Haftung für ng-Beratung?

Bettina Haenel
2004-12-16 12:46:36

Hallo Adrian!

Adrian Herrmann schrieb:

> In einer NG werden Diskussionen geführt und Statements abgegeben, wer einen
> professionellen Rat sucht muß je nach Aufgabenstellung bei geeigneten
> Fachleuten suchen. Wer sich alleine auf die NG stütz handelt grob
> fahrlässig.

Jepp, das hat schon die Qualitiät eines Grundsatzurteiles, etwa so:

"Grob fahrlässig handelt, wer sich bei einer Sache (hier: Bauausführung)
nur auf die in seinem Fall erhaltenen Meinungsäußerungen in einer
Newsgroup stützt..."

Gäbe es also eine Haftung für NG- Beratung, käme nämlich in letzter
Konsequenz auch noch die Tatsache hinzu, dass der geschädigte Fragende
dann gleichsam auch noch weiter darauf abstellen könnte, dass andere
Teilnehmer der Newsgroup diesen Fehler des grob fahrlässig Antwortenden
eigentlich hätten erkennen müssen und diesen dann unverzüglich,
zumindest nach Kenntnisnahme hätten richtigstellen müssen, womit diese
sonst ebenfalls grob fahrlässig gehandelt hätten, u.s.w. u.s.f....!

> Kritischer zu sehen ist die unerlaubte Rechtsberatung. Interessant ist, daß
> das Gesetz dazu von den Nazis eineführt wurde um staatliche Kontrollen zu
> haben.

Ich kenne das übrigens so: das Gesetz wurde eingeführt, um eine
bestimmte Gruppe freiberuflicher Anwälte bzw. Richter, die nach
Machtantritt der Nazis aus überwiegend rassischen aber auch aus
politischen Gründen aus dem Berufsleben entfernt wurde, davon abzuhalten
noch weiter beruflich tätig zu sein oder gar in eigener Sache wegen o.g.
Unrecht zu klagen und zu streiten.

Liebe Grüße, Bettina