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Neue Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen 2004/06

Neue Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen 2004/06

"Hubert Bigerl"
2004-12-15 12:26:51

Hallo zusammen,

es gibt eine neue "Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität
von Glas für das Bauwesen". Da ich gerade für einen Vortrag die
Änderungen zusammengeschrieben habe, poste ich es hier mal. Mit
Fenstern haben wir ja schließlich alle zu tun.

Gruß Hubert

Die neue Richtlinie vom Juni 2004 ersetzt die "Richtlinie zur
Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas" vom Oktober 1996.
Sie wird gemeinsam vom technischen Ausschuß des Bundesverbandes
Flachglas (Hersteller) und dem Bundesinnungsverband des
Glaserhandwerks (Verarbeiter) herausgegeben.
Im Aufbau wird der Richtlinie von 1996 gefolgt. Sie gliedert sich in
vier Teile:

Geltungsbereich:
Hier finden sich die wichtigsten Änderungen. Die neue Richtlinie gilt
nicht mehr nur wie bisher für Isolierglas, sondern auch für
beschichtete und gefärbte Gläser, Verbundgläser und vorgespannte
Gläser (ESG, TSG). Sie gilt nur für die Beurteilung von innen nach
außen. Die Beurteilung von Glas in der Fassade ist nicht Teil der
Richtlinie.
Sie gilt nur eingeschränkt für Sondergläser mit Elementen im
Scheibenzwischenraum (z.B. Stege für Sprossen), für Ornamentgläser,
angriffshemmende Verglasungen und Brandschutzverglasungen. Welche
Einschränkungen hier gelten, wird nicht genauer ausgeführt. Es wird
auf nicht näher bezeichnete Herstellerhinweise verwiesen.
Von der Beurteilung ausgenommen sind die Kanten der Glaserzeugnisse.

Prüfung:
Die Prüfung von Gläsern soll bei diffusem Licht (bedecktem Himmel) auf
Durchsicht vorgenommen werden, also durch Betrachtung des
Hintergrundes und nicht der Scheibe selbst. Beanstandete Stellen
dürfen nicht markiert sein.
Der Betrachtungsabstand zur Scheibe muss mindestens einen Meter
betragen, der Betrachtungswinkel soll der normalen Raumnutzung
entsprechen, also aus sitzender oder stehender Position erfolgen.
Neu hinzugekommen ist die Prüfung von Verglasungen in Innenräumen.
Hier soll bei normaler, also für die Nutzung der Räume vorgesehener
Ausleuchtung vorzugsweise senkrecht zur Oberfläche betrachtet werden.

Zulässigkeiten:
Die zulässigen Fehlstellen von Gläsern sind in einer Tabelle
zusammengefaßt. Die Tabelle teilt sich in vier Betrachtungszonen:

In einer außen umlaufenden Falzzone F von 18 mm Breite ist alles
erlaubt, was nicht die Festigkeit der Scheibe beeinträchtigt. Gerügt
werden können nur tiefe mechanische Randbeschädigungen. Kratzer sind
bis zu einer Gesamtlänge von 90 mm zulässig.

Die darauf folgende Randzone R mit einer Breite von 10% der lichten
Scheibenmaße (OHNE Falzzone) darf Einschlüsse und Kratzer im Glas,
sowie Rückstände im Scheibenzwischenraum enthalten. Für die Anzahl
wird unterschieden in Scheiben bis 1 m² und größere Scheiben.
Haarkratzer sind nicht gehäuft erlaubt. Die Richtlinie liefert weder
eine Definition des Begriffs "Haarkratzer", noch gibt sie Auskunft
über die Häufigkeit.

In der Hauptzone H gelten die gleichen Zulässigkeiten wie in der
Randzone, jedoch in geringerer Anzahl und Größe. Diese werden auch in
dieser Zone durch die Scheibenfläche begrenzt. Es finden drei
Unterscheidungen statt: kleiner als 1 m², zwischen 1 und 2 m² und
größer als 2 m². Rückstände im Scheibenzwischenraum sind in dieser
Zone nicht zulässig. Der Wert für zulässige Kratzer wird bezogen auf
die Randzone halbiert.

In der Haupt- und Randzone H + R gelten die Zulässigkeiten wie in der
Randzone. Fehlstellen zwischen 0,5 und 1 mm sind ohne Begrenzung
zugelassen, wenn sie nicht in Anhäufungen auftreten. Der Begriff der
"Anhäufung" ist in diesem Zusammenhang definiert (4 Stück pro 20 cm
Durchmesser).
In den Hinweisen zur Tabelle findet sich noch immer der Ausschluß von
Beanstandungen unter 0,5 mm, die nicht berücksichtigt werden. Diese
treten jedoch sehr häufig bei Brandschutzgläsern in Form von Bläschen
auf und beeinträchtigen den optischen Eindruck beträchtlich.
Die Allgemeinen Hinweise wurden im wesentlichen aus der alten
Richtlinie übernommen. Sie teilen sich in "visuelle Eigenschaften" und
"Begriffserläuterungen". Es werden Begriffe wie Roller-Waves oder
Interferenz erklärt, aber Angaben zu Grenzwerten und
Beurteilungsmaßstäbe fehlen.

Fazit:
Die Beurteilung der visuellen Qualität von Gläsern wurde durch den
Ersatz der Richtlinie nicht vereinfacht oder erleichtert. Die
vorgegebenen Zulässigkeiten decken so gravierende visuelle Mängel ab,
dass sie im Wohnungsbau zur sachverständigen Begutachtung eines
Mangels praktisch nur als grobe Grundlage herangezogen werden kann.
Hier muss weiterhin die Prüfung der Gebrauchstauglichkeit mit anderen
Mitteln im Vordergrund stehen. Ob in der Richtlinie unbedingt
physikalische Begriffe erklärt werden müssen ist ebenfalls fraglich.
Hier wäre weniger Lexikonwissen und mehr Substanz besser gewesen.
Schon die vorherige Richtlinie war das Ergebnis erfolgreicher
Lobbyarbeit der Glasindustrie und auch die Neuauflage ist es
geblieben.

Wer sie braucht, kriegt sie hier:
http://www.glaserhandwerk.de/aaa visuelle Qualitaet


Neue Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen 2004/06

"tobias knittel"
2004-12-15 16:42:36

Hi Hubert,

> es gibt eine neue "Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität
> von Glas für das Bauwesen". Da ich gerade für einen Vortrag die
> Änderungen zusammengeschrieben habe, poste ich es hier mal. Mit
> Fenstern haben wir ja schließlich alle zu tun.

Danke

Gruß

Tobias