Hallo,
Frage an die Fachwelt
Situation: (Die Planung ist nicht von mir)
Es wurde ein Einfamilienhaus in Holzbauweise errichtet. Die Fußbodenebene
besteht aus einer stark gedämmten Holzbalkenlage, die umlaufend auf einem
Streifenfundament aufliegt. Die Ebene ist ca. 40cm hochgesetzt, hat also
keine Bodenberührung. In dem überirdischen Teil der
Gründungsbalken sind
kleinere Lüftungsöffnungen vorhanden. (Norwegische Bauweise)
In dem Wärmeschutznachweis wurde für Bodenebene eine
Außentemperatur von
-10°C angesetzt.
Da dieses Haus eine gemeinsame Heizanlage mit einem benachbartem Haus hat,
verläuft die Versorgungsleitung unterirdisch und geht dann ca. hausmittig
senkrecht aus der Erde hoch in das Bauwerk. Diese Leitung ist der
Streitpunkt, besser gesagt, die erforderliche Dämmung der Leitung. Ein
bauherrenseitiger Gutachter (vom TÜV) hat nämlich aus dem
Wärmeschutznachweis die -10°C rausgelesen und geht nun davon aus, dass
die
Heißwasserleitung für diese -10°C gedämmt sein müsse.
Ich habe aus der DIN 4701 Teil 2, Tab. 1 herausgelesen, dass die niedrigste
Außentemperatur für die Region mit -12°C angesetzt wird. Ich
weiß nun
nicht, ob diese Temperatur für die Fragestellung relevant ist.
Was ist davon zu halten?
Gibt es irgendwo eindeutige Vorgaben?
Gruß
Olaf
Architektur
Aussentemperatur
Aussentemperatur
Hi Olaf,
eindeutige Vorgaben kenne ich nicht.
Du mußt deine Annahme halt belegen können.
Gibt es wirklich die - 12°C minimale
Außentemperatur?
Gehe zu www.wetter-online.de, suche dort die
nächstgelegene Wetterstation. Unter dieser sind die
historischen Mindesttemperaturen dokumentiert.
So hast du eine Grundlage auf der du deine rechnerische
Annahme aufbauen kannst.
Eine klimatisch aussagekräftige Zeitspanne wären z.B.
die letzten 30 Jahre.
Führt das nicht weiter, gehe zu www.wetterzentrale.de
und frage dort im Forum ...
Gruß
Tobias
Aussentemperatur
Am Tue, 25 Jan 2005 20:05:25 +0100 schrieb tobias.knittel:
> Eine klimatisch aussagekräftige Zeitspanne wären z.B.
> die letzten 30 Jahre.
Die Tabelle der DIN 4701 gibt ja genau das aus: Kopftext:
"tiefestes Zweitagesmittel der Lufttemperatur, das 10x in 20 Jahren
erreicht oder unterschritten wurde"
Gruß
Olaf
Aussentemperatur
Am Tue, 25 Jan 2005 19:34:13 +0100 schrieb Robert Pflüger:
Hallo,
> EnEV Anhang 5
> /(gilt zwar nur und nicht beheizten Räumen, aber dieser
"Kriechkeller"
> kann wohl als solcher angesehen werden, oder?
>
denke schon, ja. Müsste man ggf. im Nachgang umdeklarieren.
So was blödes. Meines Erachtens wird da nur versucht über
irgendwelche
Haken und Ösen Preisnachlässe zu erwirken. Das sich
TÜV-Architekten zu
sowas herablassen, meine Fresse....
Die -10°C sind von mir gewählt worden, weil mir
nachweismäßig mit 2x150mm
Dämmung in der Bodenlage eh nichts passieren konnte. Damit bin ich voll
auf
der sicheren Seite. Das da ein Idiot ankommt und das auf die Heizungsbauer
anwenden will, hatte ich nicht erwartet.
Die 2x150mm sind Standart der Norweger und nicht meine Erfindung. Die
wollen das so. Nun gut, mir soll es recht sein. Mit der Wärmedämmung
sind
sie pissig, andere Sachen sehen sie lockerer wie wir. Das konnte ich ihnen
aber ausreden. So wollten sie irgendwelche bituminierten Faserplatten für
die Wandscheibenbildung nehmen, aber nicht mit mir! Entweder vernünftig
OSB
oder Bandeisenkreuze. Nun sind Kreuze drin und geheult haben sie, weil da
so üppige Anschlusskonstruktion erforderlich sind. Gibt es von BMF, hat
aber kein Händler auf Lager. Egal, nun sind sie drin :o]
> Eventuell könnte auch eine DIN über die Dämmung von
"Fernwärmeleitungen"
> herangezogen werden. (kenne aber keine)
ok, aber das wäre mE nicht mehr Part im Rahmen des EnEV-Nachweises.
Gruß
Olaf
Aussentemperatur
> In dem Wärmeschutznachweis wurde für Bodenebene eine
Außentemperatur von
> -10°C angesetzt
verstehe ich nicht ganz. Das öffentlich-rechtliche Verfahren läuft
nach DIN
V 4108-6. In dem zwingend vorgeschriebenen Verfahren gibt es keine
Außentemperaturen, die "angesetzt" werden können. Nur die
Innentemperatur
kann "gesetzt" werden. Maßgeblich für die
Außentemperaturen ist ein
Referenzklima mit Monatswerten nach Tabelle D.5. -10° kommen da nicht vor.
Aussentemperatur
Am Wed, 26 Jan 2005 00:04:54 +0100 schrieb Bruno Stubenrauch:
>> In dem Wärmeschutznachweis wurde für Bodenebene eine
Außentemperatur von
>> -10°C angesetzt
>
> verstehe ich nicht ganz. Das öffentlich-rechtliche Verfahren
läuft nach DIN
> V 4108-6. In dem zwingend vorgeschriebenen Verfahren gibt es keine
> Außentemperaturen, die "angesetzt" werden können. Nur
die Innentemperatur
> kann "gesetzt" werden. Maßgeblich für die
Außentemperaturen ist ein
> Referenzklima mit Monatswerten nach Tabelle D.5. -10° kommen da nicht
vor
so kannte ich das auch, deswegen meine Irritationen.
Ich rechne einen Wärmedurchgangswiderstand eines Bauteiles aus, in diese
Berechnung fließen absolute Außentemperaturen nicht ein.
Andererseits gibt es Wärmebedarfsberechnungen und da wiederum ist das der
Fall. Weiterhin findet man Tabellen mit anzusetzenden Außentemperaturen.
Naja, schaun mer mal was passiert.
.Olaf
Aussentemperatur
Hallo Olaf,
ohne jetzt auf ENEV u.dgl.
die Vorgaben der ENEV und was damit zusammenhänt hat in erster Linie mit
der
Auslegung, Verbrauch usw. einer Heizungsanlage zu tun. Werden z.B. 20°
Außentemperaturen angesetzt, stellt das Gesamtsystem nur sicher,
daß die
angestrebte Innentemperatur von z.B. 20° dann noch erreicht werden kann.
Ist
es draußen kälter, heißt das nicht, daß die Heizung
nicht funktioniert oder
Schaden nimmt sondern nur, daß die Auslegungstemperatur u.U. nicht mehr
gesichert erreicht werden kann.
Bei einer Führung im Freien oder unter der Bodenkostruktion ist klar
erstens
die ENEV mit deren Folgen einzuhalten aber zweitens das Bauteil vor Schaden
zu bewahren. Es können sich sehr wohl Temperaturen von weniger als 10°
einstellen. Fällt die Heizungsanlage aufgrund irgendwelcher Probleme genau
dann über einen längeren Zeitraum aus wäre sie gefährdet.
Das muß dann aber
schon sehr lange sein und ist höchst unwahrscheinlich.
Problematisch ist das an den Wasserversorgungsleitungen, die stehen im
Urlaub schon mal ein paar Wochen still. Das kann sogar eine
Rohrbegleitheizung erforderlich machen.
Soviel Unterschied dürfte die Auslegung für -10° oder -12°
nicht sein. Fakt
ist auf jeden Fall die -10° sind Vorgabewerte für die Bemessung und
sagen
nichts über die während der Standzeit möglichen Niedrigstwerte
aus.
Gruß
Adrian
Aussentemperatur
Am Wed, 26 Jan 2005 10:44:53 +0100 schrieb Adrian Herrmann:
Hallo,
> Bei einer Führung im Freien oder unter der Bodenkostruktion ist klar
erstens
> die ENEV mit deren Folgen einzuhalten
>
aber wo geht die Temperatur dann ein und woraus ist die anzusetzende
Aussentemperatur für das jeweilige Bauteil abzulesen.
> aber zweitens das Bauteil vor Schaden
> zu bewahren.
>
dessen (Leitung) Planung aber nicht Bestandteil der EnEV ist.
> Es können sich sehr wohl Temperaturen von weniger als 10°
> einstellen. Fällt die Heizungsanlage aufgrund irgendwelcher Probleme
genau
> dann über einen längeren Zeitraum aus wäre sie
gefährdet. Das muß dann aber
> schon sehr lange sein und ist höchst unwahrscheinlich.
>
Wie gesagt, die Frage die micht bewegt ist die, ob die aus meinem Nachweis
abgelesene Außentemperatur von -10°C Grundlage einer Planung der
Heizleitungsdämmung sein kann.
In den öffentlich-rechtlichen Nachweis geht die Aussentemperatur so direkt
nicht ein. Der Wert dient in dem Programm nur der Ermöglichung eines
grafischen Temperaturverlaufes.
> Soviel Unterschied dürfte die Auslegung für -10° oder
-12° nicht sein. Fakt
> ist auf jeden Fall die -10° sind Vorgabewerte für die Bemessung
und sagen
> nichts über die während der Standzeit möglichen
Niedrigstwerte aus.
>
wo gehen die denn in die Bemessung ein? (DIN 4108)
.Olaf