Hallo!
Wir haben ein Haus gebaut.
Unser Rohbauer (eine GmbH) bekommt noch ca. 2000 Euro von uns.
Wir wissen, dass der Rohbauer aus einem anderen
Projekt mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen mu
Architektur
Rohbauer droht Insolvenz, trotzdem zahlen?
Rohbauer droht Insolvenz, trotzdem zahlen?
> Wie könnten wir eine Nichtzahlung rechtfertigen?
Gar nicht. Im Fall einer Insolvenz holt sich das Geld der Insolvenzverwalter
sowieso.
Das ist wie bei Walter Bau. Wenn die Gerüchte umgehen, zahlt keiner mehr
auch wenn er müsste und dann gehen auch gesündeste Firmen pleite,
angeschlagene erst recht.
Gruß Bruno Stubenrauch
Rohbauer droht Insolvenz, trotzdem zahlen?
[Jakob:]
> Wie könnten wir eine Nichtzahlung rechtfertigen?
Nun ja - an sich ist das ja keine architektonische oder bautechnische,
sondern eine rein juristische Frage. Rechtsberatung in Einzelfragen ist aber
den rechtsberatenden Berufen vorbehalten.
Aber mal so generell: Natürlich hat die GmbH einen Anspruch darauf, dass
der
Rest bezahlt wird, wenn die gesamte Arbeit beendet ist. Ein sogenannter
Sicherungseinbehalt von 5 bis 10 Prozent ist durchaus branchenüblich, aber
den werdet Ihr sicher nicht mit denen vereinbart haben. Und wenn
tatsächlich
keine Mängel vorhanden sind und keine Restarbeiten zu erledigen sind, dann
gibt es an sich auch nichts mehr einzubehalten.
Spätestens der Insolvenzverwalter wird sicher zusehen, dass er alle
offenen
Forderungen noch durchsetzt. Oder Euch flattert eine Forderungspfändung
ins
Haus, so dass Ihr das Geld dann statt an die GmbH direkt an einen der
Gläubiger schicken müsst. Also falls jemand weiß, dass die von
Euch noch was
zu kriegen haben.
Vielleicht wartet Ihr noch ein wenig mit der Überweisung. Aber an
irgendjemanden müsst Ihr schon zahlen, also Behalten geht nicht.
Matthias
--
Matthias Köhler
Film- und Fernsehproduktion
http://www.koehler-film.de
Rohbauer droht Insolvenz, trotzdem zahlen?
Jakob Grieshaber schrieb:
> Andererseits können wir aber auch keinen Mangel anmelden,
> bei uns scheint bisher alles in Ordnung zu sein.
> Was ist euer Rat?
> Sollen wir zahlen?
> Wie könnten wir eine Nichtzahlung rechtfertigen?
Nach meinem Empfinden spiegelt die Frage eine etwas seltsame
Einstellung wider: Es wird ja de facto versucht, einer Firma, die
ohnehin in Schwierigkeiten zu sein scheint, unter eben diesem
Vorwand die Zahlung für die vertragsgemäß erbrachte und korrekt
ausgeführte Leistung zu verweigern. Falls das die gängige Moral
sein sollte, ist es doch irgendwie kein Wunder, wenn es der
Baubranche schlecht geht...
Jan.
--
Für Mail bitte "news" durch "selmer" ersetzen.
Rohbauer droht Insolvenz, trotzdem zahlen?
> Vorwand die Zahlung für die vertragsgemäß erbrachte und
korrekt
> ausgeführte Leistung zu verweigern. Falls das die gängige Moral
> sein sollte, ist es doch irgendwie kein Wunder, wenn es der
> Baubranche schlecht geht...
Das ist gängig, dabei sind es aber selten die Kunden im EFH-Bereich. Ich
hatte die Insolvenz eines Mittelständlers miterlebt, damals war ich im
Tochterunternehmen tätig. Der Grund für die Insolvenz wurde in der
Größenordnung von fehlenden 7.000.000 DM genannt, die binnen weniger
Tage
auf 80.000.000 anwachsen.
Keiner liefert mehr ohne Vorkasse auf die Baustelle, dort stehen alle
Räder
still. Bürgschaften werden gezogen mit völlig aus der Luft
gegriffenen
Argumenten. Die übliche Finanzierung etwa 3 Monatsumsätze an Linie
bricht
binnen Tagen zusammen. Und jeder sucht sein Geschäft dabei.
Tatsache ist, daß man sich schützen muß und den rechtlich
geregelten
Sicherheitseinbehalt auch einbehalten muß. Aber bitte fair bleiben. Es
nutzt
eh nichts.
Gruß
Adrian
Rohbauer droht Insolvenz, trotzdem zahlen?
schrieb im Newsbeitrag
news:1108416381.233754.310540@z14g2000cwz.googlegroups.com...
Hallo!
>Wir haben ein Haus gebaut.
>Unser Rohbauer (eine GmbH) bekommt noch ca. 2000 Euro von uns.
>Wir wissen, dass der Rohbauer aus einem anderen
>Projekt mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen muß
>und deshalb wahrscheinlich bald Insolvenz anmelden wird.
>Der Rohbauer fordert das Geld nun von uns ein.
>Wir haben eigentlich kein gutes Gefühl zu zahlen, da
>wir ja nach einer Insolvenz nicht mehr mit Gewährleistung
>rechnen können, falls doch noch Probleme auftreten.
>Andererseits können wir aber auch keinen Mangel anmelden,
>bei uns scheint bisher alles in Ordnung zu sein.
>Was ist euer Rat?
>Sollen wir zahlen?
Das ist eine Frage des Anstandes.
>Wie könnten wir eine Nichtzahlung rechtfertigen?
Schäme Dich für die Frage.
In welcher Branche bekommst Du eine Ware
und kannst Dir hinterher überlegen, ob Du sie bezahlen willst.?
Ernst Sauer
Rohbauer droht Insolvenz, trotzdem zahlen?
Das nächste Mal Gewährleistungseinbehalt vereinbaren. Da sollte Euer
Architekt aber mit euch drüber gesprochen haben.
gruss h.
Rohbauer droht Insolvenz, trotzdem zahlen?
Ernst Sauer wrote:
> schrieb im Newsbeitrag
>
>> [Restzahlung bei drohender Insolvenz]
>> Was ist euer Rat?
>> Sollen wir zahlen?
> Das ist eine Frage des Anstandes.
Nein, das ist keine Frage des Anstandes! Die Frage ist nämlich
berechtigt im Falle von Gewährsleistungsansprüchen, die innerhalb des
Gewährleistungszeitraumes auftreten könnten. Wenn die Firma pleite
ist,
kann der Kunde sich diese in die Haare schmieren und sehen, wie er zu
seinem Recht kommt.
Es ist daher eine Frage der Absicherung.
Fakt ist, daß die Summe offensichtlich fällig ist und dass
augenscheinlich keine Mängel vorliegen.
Um einigermaßen sicher zu gehen, kann der OP z.B. einen unabhängigen
Bausachverständigen hinzuziehen, der den Rohbau nochmals
überprüft. Ja,
das kostet richtig Geld, aber kann u.U auch viel Geld einsparen.
Theoretisch müßte der Bauunternehmer imho für eventuelle
Gewährleistungsansprüche Rücklagen bilden. Wenn er die, was
wahrscheinlich ist, nicht gerade im Sparstrumpf versteckt hält, werden
auf sämtliche Barmittel, also auch die Bankkonten schon Gläubiger,
wie
Lieferanten oder Banken, selbst die Hand darauf halten.
Überweist der Kunde, ist das Geld im Fall der Fälle futsch.
Der Kunde müßte also dafür sorgen, dass seine Zahlung
abgesichert wird.
Wie das in unserem Rechtssystem kostengünstig und für alle
Beteiligten
auf zufriedenstellende Weise gehen soll, ist mir jedoch nicht klar.
Sicher könnte der Unternehmer gegen Kostenbeteiligung durch den Kunden
eine Bankbürgschaft für den Gewährleistungszeitraum ausstellen.
Eine
solche belastet aber den Kreditrahmen des Unternehmers. Wenn es ihm eh
schlecht geht, wird er dieses Geld auf ein Extrakonto hinterlegen
müssen. Er wird dadurch nicht flüssiger. Auf der anderen Seite wird
ihm
die Bank kaum eine Blankobürgschaft ausstellen, sondern sie wird
Sicherheiten erhalten wollen.
Die andere vielleicht machbare Möglichkeit wäre, dass der OP die
Restzahlung auf ein Notarander-Konto legt. Nach Ablauf des
Gewährleistungszeitraumes wird dem Bauunternehmer dann dieses Geld
gegen Verzinsung ausgezahlt. Jedoch wird der Unternehmer auch hier
nicht liquider (worauf es ihm in dieser brenzligen Situation sicherlich
ankommen wird).
Der Kunde, also hier der OP, als auch der Unternehmer sind in der
Zwickmühle, weil beide Interessen berechtigt sind.
>> Wie könnten wir eine Nichtzahlung rechtfertigen?
> Schäme Dich für die Frage.
Nein, siehe oben. Dem OP geht es in erster Linie um Sicherheiten für
die gezahlte Leistung. Könnte er sicher sein, würde er eine solche
Frage gar nicht erst stellen.
Wie dir bekannt sein wird, kommt ein großer Teil der
Gewährleistungsansprüche erst nach geraumer Zeit zum Vorschein.
Genau wegen diesem Problem müssen Auftragnehmer für öffentliche
Aufträge in Kauf nehmen, dass im Großteil aller Ausschreibungen ein
Gewährleistungseinbehalt ausgeschrieben ist. Das heißt, der
Auftragnehmer kann wählen, ob der Kunde (=AG) das Geld für diesen
Zeitraum gegen vereinbarte Verzinsung einbehält oder der Auftragnehmer
dem AG über diesen Zeitraum eine Sicherungsbürgschaft unter die Nase
hält bzw übergibt.
Und genau das sollte der Op versuchen, auch wenn dieser Versuch im
Nachhinein aus oben beschriebenen Gründen vermutlich vergeblich sein
wird. Er hätte dies vorher vereinbaren müssen. Aber dieser Fehler
wird
selbst bei Ausschreibungen durch Planer immer wieder gemacht, so dass
dem OP daraus zunächst kein Vorwurf zu machen ist. Leider schützt
Unerfahrenheit nicht vor möglichen Schäden.
Grüße
Harald
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