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Straßenbau und Kanalanschlüsse. Planungsfehler?

Straßenbau und Kanalanschlüsse. Planungsfehler?

"tobias"
2003-09-10 18:23:48

Hi,

in einem Baugebiet hat die Gemeinde vor ca. 2 Jahren
eine Straße erneuert (u.U. aus ästhetischen Gründen)
- und bei den Anliegern kräftig sich das entschädigen lassen.
Nun wurden in der
Straße am Kanal zu noch unbebauten Grundstücken
zwar Abzweige vorgesehen, diese aber nicht bis an
den Straßenrand geführt, so daß bei jedem BV
die neue Straße wieder aufgebrochen werden muß,
für Kanalanschlüsse.

Meiner Ansicht nach ist das ein Ausführungsfehler,
zumindest ein Planungsfehler.

Weiß wer was genaueres ( DIN ? ).

Es wird wohl Streit geben.

Aber es wird noch schlimmerr. Bei diesem BV wurde,
von der Gemeinde veranlaßt, mit einem Videoroboter
der Kanal abgefahren, um zu schauen wo die Abzweige
liegen. Diese wurden auch gefunden.

Die Gemeinde hatte dann vor dem Bauherrn erklärt, der es
anderswo zu beauftragen gedachte, sie wolle die
Anschlüsse selber herstellen (lassen). (auf Kosten
des Bauherrn).

Nun ist die Straße auf die volle Breite auf 3 m Länge auf-
gesägt worden. Das Stück soll später gepflastert werden, damit
es besser ausschaut. Die Anschlußstutzen endeten aber nur
1 m vor der Grundstücksgrenze in der Straße.

Soll der Bauherr das nun zahlen?

Wenn eine Gemeinde für neue Straße und Kanal, nebst
Anschlüssen, Anliegerkosten erhebt, so hat sie diese
doch sachgerecht herstellen zu lassen? Und sachgerecht
ist in meinen Augen, daß die Straße nicht bei jedem
BV aufgebrochen werden muß?

Dies scheint kein Einzelfall zu sein, sondern eine sich
ausbreitende Erschließungskostensparseuche.

Wegen 3 m PVC - Rohr pro Grundstück so ein
Scheiß produzieren. Ich brauche Munition :-)

Gruß

Tobias


Straßenbau und Kanalanschlüsse. Planungsfehler?

"tobias"
2003-09-11 06:45:08

Hi Robert,

> Wie lange wird denn in dem Baugebiet schon gebaut?

Dorfgebiet, wohl seit unbekannt :-)

> sind die Erschließungskosten bereits umgelegt bzw ist die Erschließung
> schon mal abschließend abgerechnet worden?

Da es sich um keine historische Straße handelt - und bisher
keine Erschließungsbeiträge erhoben worden waren, quasi
die "erstmalige" Erschließung abgerechnet

> kräftig? wie muß man das verstehen?

im 5-stelligen Bereich

> normalerweise gibt es eine Ausschreibung, der Preiswerteste Unternehmer
> erhält den Auftrag und die Kosten werden auf die Grundstücke umgelegt.

genau

> in Baugebieten die sich zeitlich Hinziehen wird oft die letzte
> Deckschicht erst JAhre später gemacht, dann sind die
> Ausbesserungsstellen in der Asphalt-Tragschicht überdeckt.

Ne, ist die Deckschicht, teilweise Betonpflater farbig.

> Wenn es sich nicht nur um eijnen Anschluß handelt sind die
> Ausschreibungsergebnisse eines "Großauftrages" sehr wahrscheinlich
> preiswerter. da könnte im EInzelfall nur Schwarzarbeit billiger sein ...
> :-)

Das wird sich zeigen :-)

> die Finanzierung und die Eigentumsgrenzen der Entwässerungsanlage sind
> wohl in jeder Kommune bzw. Abwasserzweckverband anders geregelt, hier
> hilft ein Blick in die entsprechende Satzung. (hier ist der erste
> Revisionsschacht auf dem Grundstück Eigentum des Zweckverbandes, dieser
> Schacht wird im Auftrag des Zweckverbandes erstellt und unterhalten. ...
> ist aber wohl OT)

> Deine Ziele?

Relativ einfach: Für was erneuert man eine Straße (Asphalt, Plasterklimbim),
nebst Kanal - und läßt die Anschlüsse dann in der Straße enden,
so daß jeder die neue Straße wieder aufbrechen muß?

Der Unterbau wurde ja auch neu gemacht. So ist ja der Aufwand minimal,
die Anschlüsse zum Straßenrand zu führen, zumal die Kanäle nur 1 m unter
der Straßendecke liegen. Wenn da schon gebaggert wird, und Leitungen
verlegt, ist es doch zweimal mit der Baggerschaufel hingelangt - und der
Graben ist am Straßenrand.

Wenn ich schon für zigtausend Euro pro Grundstück erschließe,
dann doch richtig. Das wäre ja so, als ließe ich später notwendige An-
schlüsse an eine Grundleitung unter der Bodenplatte enden,
da ich das Geld für einen Abzweig und 50 cm PVC-Rohr
sparen wollte. Da geht es um einen Mehrbetrag von 26 Euro
(2 m DN 150 PVC, incl. einsanden), die die Erschließung mehr
gekostet hätte. Jetzt sind es ca. 2600 Euro ...

Bin ich in Schilda? :-)

Gruß

Tobias


Straßenbau und Kanalanschlüsse. Planungsfehler?

"tobias"
2003-09-11 11:05:49

Hi Robert,

> na ja, aus den Fragen mit denen Du Deine Ziele umschreibst deute ich, Du
> willst, daß die Gemeinde einen Teil der entstandenen Kosten nicht mit
> den Erschließungskosten abrechet sondern in das (vermutlich leere)
> Stadtsäckel greift.

Die ganzen Kosten, bzw. das Ingenieurbüro (Planer) oder der Ausführer (je
nach
Ausschreibung) :-) Wer halt so nen Schwachsinn in die Wege geleitet hat.

> Wie sieht es mit den anderen Anschlüssen aus (Wasser Strom Telefon
> Breitbandkabel Gas ...) ? Wurden hier die Anschlüsse bis auf die
> Grundstücke gelegt? Beim Wasser und Gas wohl kaum. Konnte hier der
> Anschluß ohne Straßenaufbruch erfolgen?
> (Gas wirds vermutlich nicht geben?)

Gas gibts keines, Strom war da.

Wasser gibt es auch nicht. Jeder hat seinen Brunnen im Keller.
Ans ich ziemlich praktisch :-)

Gruß

Tobias


Straßenbau und Kanalanschlüsse. Planungsfehler?

Alice Fedrizzi
2003-09-12 01:34:15

Aloha Tobias,

Du hast letztens geschrieben:

> Wenn ich schon für zigtausend Euro pro Grundstück erschließe,
> dann doch richtig. Das wäre ja so, als ließe ich später notwendige
> An- schlüsse an eine Grundleitung unter der Bodenplatte enden,
> da ich das Geld für einen Abzweig und 50 cm PVC-Rohr
> sparen wollte. Da geht es um einen Mehrbetrag von 26 Euro
> (2 m DN 150 PVC, incl. einsanden), die die Erschließung mehr
> gekostet hätte. Jetzt sind es ca. 2600 Euro ...
>
> Bin ich in Schilda? :-)

Nö, Tobias, Du bist kein Schilda. Das ist gaaanz normaler Alltag im
Umgang mit Behörden. Niemand wird so oft und so leicht über den Tisch
gezogen, wie Behörden und Gemeinden. Die Straßenbaufirma hat da
sicherlich ihren Schnitt gemacht ;-)


Viele Grüße,
Alice

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Straßenbau und Kanalanschlüsse. Planungsfehler?

Georg Weickelt
2003-09-14 12:56:22

tobias schrieb:

...
> Nun wurden in der
> Straße am Kanal zu noch unbebauten Grundstücken
> zwar Abzweige vorgesehen, diese aber nicht bis an
> den Straßenrand geführt, so daß bei jedem BV
> die neue Straße wieder aufgebrochen werden muß,
> für Kanalanschlüsse.
>
> Meiner Ansicht nach ist das ein Ausführungsfehler,
> zumindest ein Planungsfehler.

kann auch Absicht sein: wenn in der Satzung der Gemeinde der Hausanschluss
bis zum öffentlichen Kanal vom Anschlussnehmer zu tragen ist- sowas wird
manchmal so geregelt. In diesem Fall hätten die Grundstückseigentümer die
Herausführung der neuen Anschlüsse auf ihr Grundstück beantragen und extra
bezahlen müssen. Der verlangte Erschließungsbeitrag umfasst dann nur den
Anteil für den öffentlichen Kanal und die Baukosten der Kläranlage. Häufig
(und sinnvoll) ist allerdings die Grundstücksgrenze bzw. ein an dieser
Stelle errichteter Übergabeschacht die Leistungsgrenze.
Fazit: Es kommt auf die Abwassersatzung der Kommune an.

Georg