Hallo,
bei einem BV sind die ersten Gewerke bezahlt worden. Bei Elektriker,
Installateure und Estrichleger sind Abschläge nicht bezahlt worden, bzw.
zurückgebucht. Trotzdem hat der Architekt die Ausbaugewerke weiterbauen
lassen. Auf Nachfrage, ob an den Gerüchten was dran ist, wurde alles
schön geredet und verneint.
Der Bau steht still, der Bauherr geht inzwischen nicht mehr ans
Telefon/Handy, erreichbar ist nur der Architekt. Hätte er nicht auf die
Zahlungsmissstände hinweisen müssen?
Gruß
Horst
Architektur
Haben Architekten eine Fürsorgepflicht?
Haben Architekten eine Fürsorgepflicht?
Hallo,
Horst Kalevar wrote:
> bei einem BV sind die ersten Gewerke bezahlt worden. Bei Elektriker,
> Installateure und Estrichleger sind Abschl
Haben Architekten eine Fürsorgepflicht?
Am Mon, 18 Apr 2005 08:56:02 +0200 schrieb Horst Kalevar:
Hallo,
> Der Bau steht still, der Bauherr geht inzwischen nicht mehr ans
> Telefon/Handy, erreichbar ist nur der Architekt. Hätte er nicht auf
die
> Zahlungsmissstände hinweisen müssen?
da muss man eine weitere Frage abklopfen und beantworten!
Der Vertrag hat ja zwei Beteiligte Parteien und zwei Richtungen. Der eine
liefert was, der andere zahlt dafür. Der eine hat Anspruch auf Leistung,
der andere auf Geld.
Nun hat man mir mal erzählt bzw, ich habe mehrfach mitbekommen, dass die
beiden Stränge unabhängig voneinander sind. Das die Bezahlung einer
gelieferten Leistung nicht unmittelbar zusammenhängen. Selbst wenn
offensichtlich nicht oder nicht vernünftig gezahl wird, der Anspruch auf
die ordnungsgemäße Lieferung der Leistung bestehen bleibt.
Das kann dazu führen das wenn der Handwerker (oder Planer) aus
offensichtlichen Gründen nicht liefern will, der Bauherr einen anderen
Handwerker/Planer auf Kosten der eigentlichen anheuern kann.
Daher, Ausführung und Bezahlung sind zweierlei und wenn der Architekt
offen
Warnungen ausspricht, kann der Bauherr ihn mit verschiedenen interessanten
Anschuldigungen vor Gericht zerren.
Ich bin kein Jurist, aber in diese Richtung habe ich schon was mitbekommen.
Ist der Bauherr bösartig, läuft das dahin. Ich wäre da ganz
vorsichtig.
.Olaf
Haben Architekten eine Fürsorgepflicht?
Hi Horst,
> bei einem BV sind die ersten Gewerke bezahlt worden. Bei Elektriker,
> Installateure und Estrichleger sind Abschläge nicht bezahlt worden,
bzw.
> zurückgebucht. Trotzdem hat der Architekt die Ausbaugewerke
weiterbauen
> lassen. Auf Nachfrage, ob an den Gerüchten was dran ist, wurde alles
> schön geredet und verneint.
>
> Der Bau steht still, der Bauherr geht inzwischen nicht mehr ans
> Telefon/Handy, erreichbar ist nur der Architekt. Hätte er nicht auf
die
> Zahlungsmissstände hinweisen müssen?
Wenn er davon wußte. Gewöhnlich prüft
der Architekt die Rechnung nur, aber ob sie
bezahlt wird, weiß er erst einmal nicht.
Ich hatte selbst einen Fall, da konnte ein
Bauherr die Schlußrechnung des Zimmermanns
nicht begleichen. Davon erfuhr ich aber
erst ein Jahr später. Sie hatten sich inzwischen
auf eine Ratenzahlung geeinigt.
Bei Bauträgern sieht das wieder anders aus,
da diese gemeinhin aus ihrem Haben begleichen.
Aber als klassischer Freier Architekt, also nicht
gewerblich, entzieht sich mir der Blick in das
Vermögen oder Unvermögen des Kunden.
Im Rahmen einer Aufbereitung der Unterlagen
für einen Kredit, bekomme ich meist mit, ob der
nun so zugesprochen wurde, aber in alles
weitere habe ich keinen Einblich, wird es
nicht erzählt.
Die Vermögensverhältnisse der Kunden gehen
mich nur soweit was an, wie das Bauvorhaben an die
finanziellen Möglichkeiten des Bauherrn angepasst
werden.
Aber die können mir im Grunde erzählen, was sie
wollen. Weder habe ich das Recht (noch die Pflicht)
dies zu prüfen, noch Vollmchten über Konten oder
Einblicke in Kontoauszüge.
Gruß
Tobias
Haben Architekten eine Fürsorgepflicht?
Hallo,
tobias.knittel wrote:
> > Der Bau steht still, der Bauherr geht inzwischen nicht mehr ans
> > Telefon/Handy, erreichbar ist nur der Architekt. H
Haben Architekten eine Fürsorgepflicht?
Robert Pflüger wrote:
> Der Architekt steht nicht zwischen ... sondern hat (beim klassischen
> Auftrag) vertragliche Verpflichtungen nur gegenüber seinem
> Auftraggeber, dem Bauherrn. Diese Vertragspflicht wird nur zum Teil
> darin bestehen an Stelle des BAuherrn mit den Unternehmern
> "Probleme" zu klären und bei wesentlichen Entscheidungen
dem
> Bauherrn empfehlungen zu geben.
Bauherr zahlt nicht, Überweisungen gehen zurück... sind
"Probleme", weil
die Handwerker die Arbeit einstellen. Der Archi hat doch im Auftrag vom
B. die Gewerke zu steuern und abzustimmen. Also müßte auch eine
Information vom Hauptgewerk über Unstimmigkeiten weitergegeben werden.
Stand der Dinge ist jetzt:
Elektriker hat Anwalt eingeschaltet und will Anzeige wg. Betrug stellen.
Evtl. auch gegen den Archi. Der neue Pächter des Gewebeobjektes will die
Pachtzahlungen an die Handwerker auszahlen, damit die Hütte fertig wird.
Ob das nach hinten losgeht, weiß ich nicht.
Der Bauherr ist nach wie vor nicht erreichbar.
Meine Einlagen sind noch Verschmerzbar gering und da ich viel für den
Archi gemacht habe, werd ich erstmal still halten.
Danke bis hierhin und Gruß
Horst
Haben Architekten eine Fürsorgepflicht?
Hallo,
Robert Pfl
Haben Architekten eine Fürsorgepflicht?
Hi Horst,
> Bauherr zahlt nicht, Überweisungen gehen zurück... sind
"Probleme", weil
> die Handwerker die Arbeit einstellen. Der Archi hat doch im Auftrag vom
> B. die Gewerke zu steuern und abzustimmen. Also müßte auch eine
> Information vom Hauptgewerk über Unstimmigkeiten weitergegeben
werden.
> Stand der Dinge ist jetzt:
> Elektriker hat Anwalt eingeschaltet und will Anzeige wg. Betrug stellen.
> Evtl. auch gegen den Archi. Der neue Pächter des Gewebeobjektes will
die
> Pachtzahlungen an die Handwerker auszahlen, damit die Hütte fertig
wird.
> Ob das nach hinten losgeht, weiß ich nicht.
> Der Bauherr ist nach wie vor nicht erreichbar.
ich weiß ja nicht, was der Architekt genau erzählt hat, und warum,
aber der erste Ansprechpartner ist der Vertragspartner, und das
ist der Bauherr. Es besteht ja wohl kein Bauvertrag mit dem
Architekten. Dass dieser anscheinend irgendwelche Aussagen getroffen
hat, die ihm im Grunde so wahrscheinlich nicht zustehen, ist peinlich -
ob sich daraus ein gerichtsverwertbare "Mithilfe zum Betrug"
konstruieren
läßt, hängt von der genauen Formulierung der Aussagen ab, und
ob
diese so auch belegbar sind. Ohne Probleme belegbar ist auf
jeden Fall eine nicht eingegangene Zahlung.
> Meine Einlagen sind noch Verschmerzbar gering und da ich viel für den
> Archi gemacht habe, werd ich erstmal still halten.
Klär es mit ihm, wie es zu solchen Aussagen kommen
konnte, schon in Hinblick auf zukünftige Zusammenarbeit. Ob er
bewußt
Mithilfe geleistet hat, oder der Bauherrn ihm auch einen Bären
aufgebunden, erfährst du am ehesten von ihm selbst.
Wie gesagt, was wirklich finanziel beim Bauherren läuft, wissen
die wenigsten Architekten. Und wenn der Bauherr dem Architekten
aufträgt, auszurichten, dass z.B. das Geld bereits angewiesen ist,
handelt der Architekt in "Treu und Glauben", und geht erst einmal
davon aus, dass stimmt, was gesagt wurde.
Ich habe auch schon ausgerichtet "Der Bauherr hat die Abschlagszahlung
angewiesen", ohne jetzt den Beleg zu sehen. Natürlich steht dem
Architekten offen, stellt sich diese Behauptung als unwahr heraus, seine
Konsequenzen zu ziehen - gegebenenfalls Kündigung des Vertrages
wegen "zerrüttetem Vertrauensverhältnis".
Ist in solchen Fällen eigentlich die logische Konsequenz. Sein
Geld wird er wohl genauso wenig sehen ...
Gruß
Tobias
Gruß
Tobias
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