Hallo!
Hoffentlich f
Architektur
Wohnfläche "nach No rm" - wie berechnet ?
Wohnfläche "nach No rm" - wie berechnet ?
Hallo,
hierfür gibt es beispielsweise die DIN 277 nach der das ganze zu ermitteln
ist.
Im Groben für den ersten Schritt reicht eigentlich Grundflächen der
Wohngeschoße abzüglich 15 - 18%. Ist das ganze dann noch attraktiv
würde ich
genauer rechnen.
Falls die Dachschrägen zu stark einschränken mußt Du das schon
in diesem
ersten Schritt korrigieren. Bis 1 m Höhe werden die Flächen nicht
berücksichtigt, alles zwischen 1,00m und 2,00 m nur mit 50%.
Keller sind i.d.R. Nebenflächen und keine Wohnflächen, es sei denn
sie sind
so gestaltet. Ein Teppichbelag alleine macht keinen Keller zur Wohnfläche.
Wenn Du es genau machen willst kommst Du um die Regelwerke nicht herum.
Gruß
Adrian
Wohnfläche "nach No rm" - wie berechnet ?
Hallo Dieter,
zuerst ist eine juristische Hürde zu nehmen. Für frei finanzierten
Wohnraum
gibt es nämlich keine Rechtsnorm zur Wohnflächenberechnung. Der BGH
urteilt
(März 2004), dass zu erkunden sei, was die Parteien unter Wohnfläche
verstehen, da der Begriff auslegungsbedürftig ist. Maßstab kann
und wird
in den meisten Fällen die II. Berechnungsverordnung, seit Jan. 2004
diesbezüglich ersetzt durch die "Verordnung zur Berechnung der
Wohnfläche"
sein, die für geförderten Wohnraum gilt. Es kann aber auch die DIN
277
"Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau" sein.
Diese kennt
allerdings nur Nutzfläche, keine Wohnfläche.
Bleiben wir bei der Wohnflächenverordnung. Demnach sind Flächen unter
Dachschrägen bis zu 1 m Höhe gar nicht, von 1-2 m Höhe zur
Hälfte
anzurechnen. Damit dürfte sich auch die Abseitenfrage erledigen. Treppen
über 3 Stufen sind keine Wohnfläche. Flure sind Wohnfläche.
Kellerräume sind
nur dann Wohnfläche, wenn der Keller die Anforderung an Wohnräume
nach der
jeweiligen Landesbauordnung erfüllt. Das ist meistens nicht der Fall, da
es
z.B. an der erforderlichen Raumhöhe und der Belichtung fehlt (von Land zu
Land unterschiedlich geregelt, z.B. mindestens 2,30 oder 2,40,
Fensterfläche
mind. 1/8 der Grundfläche, Gelände vor den Fenstern abgeböscht,
also kein
Lichtschacht usw.). Ähnliche Ko-Kriterium gilt für den Dachboden:
Mindestraumhöhe, Belichtung. Reine Trockenböden zählen
unabhängig davon
sogar per definitionem ausdrücklich nicht zur Wohnfläche.
Links zur Wohnfläche:
http://www.qbau.de/linkliste/links.php?search=wohnfl
Landesbauordnungen:
http://www.feuertrutz.de
Gruß Bruno
Wohnfläche "nach No rm" - wie berechnet ?
> K
Wohnfläche "nach No rm" - wie berechnet ?
On Tue, 21 Jun 2005 06:59:11 +0200, Dieter Hanisch wrote:
> Uns wird eine Doppelhaushälfte angeboten, Baujahr 1935, roter
> Backsteinbau, etwas renovierungsbedürftiger Zustand. Der Ver-
> käufer nennt zwar eine Fläche, aber dies ist bestimmt nicht
> die Wohnfläche, denn er hat uns die Grundrißzeichnungen
gegeben
> und ich habe daraus mal die Größe überschlagen. Mit
meiner Rech-
> nung komme ich auf eine wesentlich kleinere Fläche.
Vorab mal ein ganz anderer Ansatz: Hat die DHH eine Terasse oder
Balkone?
Die werden mit halber oder geviertelter Flaeche angesetzt.
Primaer waers Aufgabe des Verkaeufers, dir das zu erklaeren.
Passende Verordnungen wurden dir ja schon genannt - wobei es neben der
Unterscheidung DIN und irgend eine Foerderrichtlinie auch noch die
Unterscheidung nach Rohbaumassen abzgl z.B. 3 % fuer Putz und echte
Innenmasse gibt.
Kann es sein, dass hier jemand Wohn- und Nutzflaeche verwechselte?
Schoenen Gruss
Martin
Wohnfläche "nach No rm" - wie berechnet ?
Dieter Hanisch schrieb:
> Könnt ihr mir ein "Kochrezept" für die Berechnung von
Wohnfläche
> "nach Norm" an die Hand geben?
Such mal nach der "Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche"
oder auch WoFlV
Wenn dann noch Fragen bleiben gern wieder hier.
Gruß Frank
Wohnfläche "nach No rm" - wie berechnet ?
Martin Trautmann wrote:
> Die werden mit halber oder geviertelter Flaeche angesetzt.
Dies ist nicht mehr aktuell. Jetzt heißt es: Balkone werden nur zu 1/4,
höchstens zu 1/2 angerechnet (war früher genau anders herum).
> Passende Verordnungen wurden dir ja schon genannt - wobei es neben der
> Unterscheidung DIN und irgend eine Foerderrichtlinie auch noch die
> Unterscheidung nach Rohbaumassen abzgl z.B. 3 % fuer Putz und echte
> Innenmasse gibt.
Den 3%igen Abzug gibt es nicht mehr. Nach aktueller Regelung sind auch
für Neubauten die Fertigmaße als Grundlage der Berechnung zu nehmen.
Download-Link:
<http://www.aknds.de/fileadmin/pdf/servicedb/00121-woflv.01.pdf>
--
Gruß,
Michael Busch
Wohnfläche "nach No rm" - wie berechnet ?
Bruno Stubenrauch wrote:
> Bleiben wir bei der Wohnflächenverordnung.
Vielleicht noch ein Hinweis: Die Flächen werden nach neuester Regelung
aus den Fertigmaßen berechnet.
Die gilt auch bei Neubauten, den pauschalen 3%igen Abzug von den nach
Rohbaumaßen berechneten Grundflächen gibt es nicht mehr.
--
Gruß,
Michael Busch
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