Hallo,
Freunde von mir haben diesen Sommer ein ca. 100 Jahre altes Stadthaus (3
Geschosse) gekauft.
Die letzten 2 Jahre stand es leer, davor ist seit der Wende (wir sind
hier in Brandenburg) auch nicht viel passiert, und aus Ostzeiten gibt es
auch keine schlimmen Bausünden - kurz: ein anständiger Rohbau, bei
dem
so ziemlich jedes Bauteil angefasst werden muss, bevor man einziehen
kann. Aber offiziell war das komplette Haus schonmal im angestrebten
Umfang bewohnt.
Nun wird durch die geplante Abschaffung zum Jahresende die Frage nach
der Förderung durch die Eigenheimzulage akkut.
Der Erwerb in 2005 wird noch voll gefördert, aber bei den hießigen
Preisen ist der Kaufpreis eines Altbaus (in diesem Fall: 30000EUR)
höchstens 20% der Baukosten.
Nun die Fragen:
1. Inwiefern ist/war so eine Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme
nach den bisherigen Regelungen durch die Eigenheimzulage überhaupt
förderfähig?
2. Was ist dieses Jahr noch zu tun, um möglichst noch etwas von der
Förderung ("Baubeginn: 2005") zu bekommen?
Lohnt es sich, dafür noch schnell einen Bauantrag (und sei es für ein
Dachflächenfenster ...) zu stellen, auch wenn die Sanierung an sich gar
nicht genehmigungspflichtig wäre?
Wie sonst könnte man nachweisen, dass in diesem Jahr "Baubeginn"
ist?
Lieben Gruß,
Michi
Architektur
Eigenheimzulage fuer Modernisierung
Eigenheimzulage fuer Modernisierung
> Der Erwerb in 2005 wird noch voll gefördert, aber bei den
hießigen
> Preisen ist der Kaufpreis eines Altbaus (in diesem Fall: 30000EUR)
> höchstens 20% der Baukosten.
Gefördert wird erst mit eigener Nutzung also nach Ummeldung
>
> Nun die Fragen:
> 1. Inwiefern ist/war so eine Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme
> nach den bisherigen Regelungen durch die Eigenheimzulage überhaupt
> förderfähig?
Grundsätzlich gibt es eine Bemessungsgrenze 125.000,00 Eu, davon gibts 1%.
In eurem Fall ist diese Grenze mit der Anschaffung noch nicht erreicht.
Bislang war es so, daß Investitionen 2 Jahre nach dem Erwerb
hinzgerechnet
werden konnten und die Bemessungsgrenze somit ausgeschöpft werden kann.
Wie
das jetzt geregelt wird entzieht sich meiner Kenntnis.
Siehe auch
http://www.baufi-nord.de/html/eigenheimforderung.html
oder google mal nach Eigenheimförderung"
>
> 2. Was ist dieses Jahr noch zu tun, um möglichst noch etwas von der
> Förderung ("Baubeginn: 2005") zu bekommen?
Wie erwähnt dazu müßtet ihr euch ummelden. Es wurde auch der
Begriff
Neujahrsfalle geprägt wodurch ein Jahr Förderung in den Sand gesetzt
wurde
und zwar wenn Du dieses Jahr Antrag stellst und nächstes erst einziehst.
> Lohnt es sich, dafür noch schnell einen Bauantrag (und sei es
für ein
> Dachflächenfenster ...) zu stellen, auch wenn die Sanierung an sich
gar
> nicht genehmigungspflichtig wäre?
> Wie sonst könnte man nachweisen, dass in diesem Jahr
"Baubeginn" ist?
Baubeginn zaählt für die herzustellenden Gebäude, es gilt auch
nicht der
Baubeginn sondern der Bauantrag muß eingereicht sein. Eure Sache ist
nicht
mehr herzustellen, wie sich das mit den Sanierungskosten verhält
könnt ihr
erfragen.
Viele Grüße
Adrian
Eigenheimzulage fuer Modernisierung
Adrian Herrmann wrote:
> > Der Erwerb in 2005 wird noch voll gefördert, aber bei den
hießigen
> > Preisen ist der Kaufpreis eines Altbaus (in diesem Fall: 30000EUR)
> > höchstens 20% der Baukosten.
>
> Gefördert wird erst mit eigener Nutzung also nach Ummeldung
Die ist bereits erfolgt. Der neue Besitzer hat sich dort schon
angemeldet.
> > Nun die Fragen:
> > 1. Inwiefern ist/war so eine Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahme
> > nach den bisherigen Regelungen durch die Eigenheimzulage
überhaupt
> > förderfähig?
>
> Grundsätzlich gibt es eine Bemessungsgrenze 125.000,00 Eu, davon
gibts 1%.
> In eurem Fall ist diese Grenze mit der Anschaffung noch nicht erreicht.
> Bislang war es so, daß Investitionen 2 Jahre nach dem Erwerb
hinzgerechnet
> werden konnten und die Bemessungsgrenze somit ausgeschöpft werden
kann. Wie
> das jetzt geregelt wird entzieht sich meiner Kenntnis.
>
> Siehe auch
> http://www.baufi-nord.de/html/eigenheimforderung.html
Danke für den Link. In dem Fall meiner Bauherrn geht es also darum die
Modernisierungsmaßnahmen der ersten 2 Jahre noch zum Kaufpreis dazu
angerechnet zu kriegen, um die Bemessungsgrenze soweit möglich zu
erreichen.
> > Lohnt es sich, dafür noch schnell einen Bauantrag (und sei es
für ein
> > Dachflächenfenster ...) zu stellen, auch wenn die Sanierung an
sich gar
> > nicht genehmigungspflichtig wäre?
> > Wie sonst könnte man nachweisen, dass in diesem Jahr
"Baubeginn" ist?
>
> Baubeginn zaählt für die herzustellenden Gebäude, es gilt
auch nicht der
> Baubeginn sondern der Bauantrag muß eingereicht sein. Eure Sache ist
nicht
> mehr herzustellen, wie sich das mit den Sanierungskosten verhält
könnt ihr
> erfragen.
Danke, jetzt hab ich immerhin die richtigen Fragen fürs Finanzamt :-)
Lieben Gruß,
Michi
Eigenheimzulage fuer Modernisierung
Hallo,
> Freunde von mir haben diesen Sommer ein ca. 100 Jahre altes Stadthaus (3
> Geschosse) gekauft.
(...)
> 2. Was ist dieses Jahr noch zu tun, um möglichst noch etwas von der
> Förderung ("Baubeginn: 2005") zu bekommen?
> Lohnt es sich, dafür noch schnell einen Bauantrag (und sei es
für ein
> Dachflächenfenster ...) zu stellen, auch wenn die Sanierung an sich
gar
> nicht genehmigungspflichtig wäre?
> Wie sonst könnte man nachweisen, dass in diesem Jahr
"Baubeginn" ist?
du schreibst "Freunde". Sind es mehrere Parteien, wäre dieses
Jahr
noch sinnvoll, das Haus zu teilen (nach WEG). Bei drei Geschossen z.B. in
drei Wohneinheiten. So wäre für jede Partei (Eigentümer) mit
eigener
Wohnung die gesamte Eigenheimzulage gesichert.
Dazu braucht es einen Teilungsplan, eine Bescheinigung der Baurechts-
behörde über die Abgeschlossenheit der Wohneinheiten, und einen
Notartermin,
auf dem die Teilung vollzogen wird.
Ob dann die Förderung im vollen Umfang genutzt werden kann, spielt
weniger die Rolle. Wichtig ist die Sicherung vor dem 1.1.2006.
a.n.j.u.
Eigenheimzulage fuer Modernisierung
Anju Nadapal wrote:
> Hallo,
>
> > Freunde von mir haben diesen Sommer ein ca. 100 Jahre altes Stadthaus
(3
> > Geschosse) gekauft.
> du schreibst "Freunde". Sind es mehrere Parteien, wäre
dieses Jahr
> noch sinnvoll, das Haus zu teilen (nach WEG). Bei drei Geschossen z.B. in
> drei Wohneinheiten. So wäre für jede Partei (Eigentümer)
mit eigener
> Wohnung die gesamte Eigenheimzulage gesichert.
Nein, geteilt wird nichts. Es ist zwar eine (Patchwork-)Familie, aber
Eigentümer ist nur einer. Das ist aus diversen Unterhalts- etc.
Gründen
nicht anders möglich und schon diskutiert.
Ich bin damit als Bauingenieur eben (noch ...) nicht offiziell
beauftragt, sondern schau ab und zu mal vorbei und unterstütze sie (hoff
ich ...) in ihrer Selbsthilfe durch meine Kommentare und Einschätzungen.
> Ob dann die Förderung im vollen Umfang genutzt werden kann, spielt
> weniger die Rolle. Wichtig ist die Sicherung vor dem 1.1.2006.
Ja, Danke.
Gruß, Michi
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