Hallo,
in unserem Neubau haben wir im Keller keinerlei R
Architektur
Rückstausicherung im Keller
Rückstausicherung im Keller
>Im Leistungsverzeichnis steht natürlich nichts zu einer solchen
>Klappe. Ist es nach den gängigen Bestimmungen zulässig, auf eine
>Rückstausicherung vollständig zu verzichten?
Normalerweise schreibt der Netzbetreiber vor was zu machen ist. Hier ist es
sogar so, daß ein Entwässerungspunkt unter der Rückstauebene
die mit der
Geleändeoberkante des Anschlußpunktes ans öffentliche Kanalnetz
definiert
wird immer zu einer Hebeanlage führt.
Das ganze wird ohne darüber Nachzudenken durchgezogen, auch wenn es nur
schwer zu einem Rückstau kommen kann.
Ich würde mich erst mal schlau machen was die Gnehmigung sagt. U.u. stehen
diese Entwässerungspunkte in keinem Genehmigungsplan. Prüfen wie es
gebaut
wurde tuts nämlich niemand.
Gruß
Adrian
Rückstausicherung im Keller
"Adrian Herrmann" schreibselte:
> Das ganze wird ohne darüber Nachzudenken durchgezogen, auch wenn
> es nur schwer zu einem Rückstau kommen kann.
Aber wenn es zum Rückstau kommt, wirds schnell eklig.
> Ich würde mich erst mal schlau machen was die Gnehmigung sagt.
> U.u. stehen diese Entwässerungspunkte in keinem Genehmigungsplan.
> Prüfen wie es gebaut wurde tuts nämlich niemand.
Nein. Einbau einer Rückstausicherung entspricht den allgemein
anerkannten Regeln der Technik und ist daher auf jeden Fall einzubauen.
IIRC ist das so auch Vorschrift, evtl. sogar mit einer Hebeanlage
verbunden. Kann ich aber gerade nicht nachgucken. Vielleicht steht ja
bei Jung-Pumpen was auf der Website (http:\\www.jung-pumpen.de).
ersmahl, ©-laus
--
"Mars is essentially in the same orbit...Mars is somewhat the same
distance
from the Sun, which is very important. We have seen pictures where there are
canals, we believe, and water. If there is water, that means there is oxygen.
If oxygen, that means we can breathe." President George W. Bush, Jr.,
8/11/94
Rückstausicherung im Keller
> > Das ganze wird ohne darüber Nachzudenken durchgezogen, auch wenn
> > es nur schwer zu einem Rückstau kommen kann.
>
> Aber wenn es zum Rückstau kommt, wirds schnell eklig.
Ich weiß nicht wenn die Sohle 6,00 m unter GOK liegt. Das ganze in
angemessenem Durchmesser und üppig Gefälle. Weil vor dem
Anschlußpunkt noch
ein Probenahmeschacht für eine Küche lag (aber sonst kein
Entwässerungspunkt
unter GOK) mußten wir auf einer Baustelle weil sich 14 Tage vor Abnahme
mit
der Stadt die Satzung änderte eine Hebeanlage zwischen Anschluß und
Probenahmeschacht bauen. Einen Rückstau bekommst Du dort nur wenn Du im
Strang direkt nach der Anschlußsstelle zumauerst.
Erstens sind 6,00 m kein pappenstil und zweitens hätte ein Hindernis
unterhalb des nächsten Schachtes dazu geführt, daß das Wasser
dort den
Kanaldeckel hebt. Weiter steigen kanns dann nicht mehr.
Aber Satzung ist nun mal Satzung. Von den wirklich kritischen Gebieten die
es hier auch gibt rede ich nicht.
>
> > Ich würde mich erst mal schlau machen was die Gnehmigung sagt.
> > U.u. stehen diese Entwässerungspunkte in keinem
Genehmigungsplan.
> > Prüfen wie es gebaut wurde tuts nämlich niemand.
>
> Nein. Einbau einer Rückstausicherung entspricht den allgemein
> anerkannten Regeln der Technik und ist daher auf jeden Fall einzubauen.
Verwundert mich jetzt, hier bist Du verpflichtet sobald Du unterhalb der GOK
entwässern mußt eine Hebeanlage einbauen. Die Hebeanlage hebt
über die
Erdgleiche.
Daß sich selbst auch dann noch Konstellationen ergeben können die
dazu
führen, daß es sich zurückstaut ist für die Leute
unerheblich. Maßgebend ist
die GOK am Anschlußpunkt nicht etwa ein Schacht.
> IIRC ist das so auch Vorschrift, evtl. sogar mit einer Hebeanlage
> verbunden. Kann ich aber gerade nicht nachgucken. Vielleicht steht ja
> bei Jung-Pumpen was auf der Website (http:\\www.jung-pumpen.de).
Die Regeln wie der Anschluß auszusehen hat bestimmt der jeweilige
Betreiber
und wird unterschiedlich gehandhabt. Im Übrigen ist das Risiko einen
Wasserschaden durch eine defekte Hebeanlage zu bekommen mitunter weitaus
höher. Wir haben hier gerade so ein Fall wo die Pumpe offentsichtlich nach
5
Jahren ihren Geist aufgegeben hat.
Gruß
Adrian
Rückstausicherung im Keller
"Adrian Herrmann" schreibselte:
>>> Das ganze wird ohne darüber Nachzudenken durchgezogen, auch
>>> wenn es nur schwer zu einem Rückstau kommen kann.
>>
>> Aber wenn es zum Rückstau kommt, wirds schnell eklig.
>
> Ich weiß nicht wenn die Sohle 6,00 m unter GOK liegt. Das ganze in
> angemessenem Durchmesser und üppig Gefälle. Weil vor dem
> Anschlußpunkt noch ein Probenahmeschacht für eine Küche
lag (aber
> sonst kein Entwässerungspunkt unter GOK) mußten wir auf einer
> Baustelle weil sich 14 Tage vor Abnahme mit der Stadt die Satzung
> änderte eine Hebeanlage zwischen Anschluß und Probenahmeschacht
> bauen. Einen Rückstau bekommst Du dort nur wenn Du im Strang
> direkt nach der Anschlußsstelle zumauerst.
Das verstehe ich jetzt nicht. Die Rückstauebene (GOK Hauptkanal) lag
also unterhalb der Sohle des Gebäudes? Der Probenahmeschacht war
höher?
Auf Privatgelände oder was?
Jedenfalls hat das mit der Frage des OP ja auch nix zu tun.
>> Nein. Einbau einer Rückstausicherung entspricht den allgemein
>> anerkannten Regeln der Technik und ist daher auf jeden Fall
>> einzubauen.
>
> Verwundert mich jetzt, hier bist Du verpflichtet sobald Du
> unterhalb der GOK entwässern mußt eine Hebeanlage einbauen. Die
> Hebeanlage hebt über die Erdgleiche.
Hättest Du mich vollständig gelesen, hättest Du gesehen, dass
ich das
auch anmerkte:
>> IIRC ist das so auch Vorschrift, evtl. sogar mit einer Hebeanlage
>> verbunden.
> Daß sich selbst auch dann noch Konstellationen ergeben können
die
> dazu führen, daß es sich zurückstaut ist für die
Leute
> unerheblich. Maßgebend ist die GOK am Anschlußpunkt nicht etwa
ein
> Schacht.
Ja, das ist ja auch durchaus logisch so. Stell Dir doch mal einen
Rohrbruch mit Einsturz in der Leitung zum näxt-tieferliegenden Schacht
vor. Abfluß = 0 m³/s. Rückstau über die Höhe des
näxt-höherliegenden
Schacht. Da kann das Wasser sogar oberhalb der GOK rauskommen.
> Die Regeln wie der Anschluß auszusehen hat bestimmt der jeweilige
> Betreiber und wird unterschiedlich gehandhabt.
Ich gucke Montag mal nach. Zumindest die allgemein anerkannten Regeln
der Technik sind ohne Hebeanlage über Rückstauebene nicht
eingehalten.
> Im Übrigen ist das
> Risiko einen Wasserschaden durch eine defekte Hebeanlage zu
> bekommen mitunter weitaus höher. Wir haben hier gerade so ein Fall
> wo die Pumpe offentsichtlich nach 5 Jahren ihren Geist aufgegeben
> hat.
Naja, ich weiß nicht. Solange es nicht zu einem Wasserrücklauf durch
die Pumpe kommt wird die überlaufende Wassermenge nicht allzu groß
sein. Gegen den Rücklauf hilft ja auch die Rückschlagklappe o.ä.
Das
beides versagt halte ich für unwahrscheinlich. Die Schäden durch
unsachgemäßen Anschluss unterhalb der Rückstauebene sind sicher
häufiger und größer, als die durch das Pumpenversagen. Das
Pumpenversagen fällt mir auch dann auf, wenn die Anlage in Betrieb ist
(Wäschewaschen, ...) - dann bin ich im Haus. Ein vollgelaufener Keller
während der Urlaubsreise ist dagegen ganz schön Kac....
Wie dem auch sei: Du hast latürnich recht damit, dass die Höhe der
Rückstauebene kritisch hinterfragt werden sollte und entsprechend zu
wählen ist. Dabei sollten aber auch alle wenns und abers
berücksichtigt werden, sonst zahlt später keine Versicherung den
entstandenen Schaden.
ersmahl, ©-laus
--
Wer auf der Stelle tritt, kann nur Sauerkraut fabrizieren.
Sir Peter Ustinov (16.04.1921 - 28.03.2004)
Rückstausicherung im Keller
Claus Stieghorst (c-laus) schrieb:
> "Adrian Herrmann" schreibselte:
>
>
>>Das ganze wird ohne darüber Nachzudenken durchgezogen, auch wenn
>>es nur schwer zu einem Rückstau kommen kann.
>
>
> Aber wenn es zum Rückstau kommt, wirds schnell eklig.
>
>
>>Ich würde mich erst mal schlau machen was die Gnehmigung sagt.
>>U.u. stehen diese Entwässerungspunkte in keinem Genehmigungsplan.
>>Prüfen wie es gebaut wurde tuts nämlich niemand.
>
>
> Nein. Einbau einer Rückstausicherung entspricht den allgemein
> anerkannten Regeln der Technik und ist daher auf jeden Fall einzubauen.
> IIRC ist das so auch Vorschrift, evtl. sogar mit einer Hebeanlage
> verbunden. Kann ich aber gerade nicht nachgucken. Vielleicht steht ja
> bei Jung-Pumpen was auf der Website (http:\\www.jung-pumpen.de).
Solange man während einer Rückstausituation auf die Einleitung in den
öffentlichen Kanal verzichten kann, reicht eine Rückstausicherung.
Das scheint hier der Fall zu sein.
Ich würde das auch tun, wenn es nicht in den DIN stehen würde, es
reicht
mir die Vorstellung, was im Falle eines Falles alles so in meinem Keller
landen würde. Rückstau kann auch bei Wartungsarbeiten im
öffentlichen
Kanal entstehen, z.B. beim Spülen.
Es gibt große Unterschiede in der Ausführung von
Rückstausicherungen.
Mir fällt ein, dass einfache und doppelte Absperrungen existieren, hier
muss man sich schon mal mit dem Bauexperten vor Ort kurz schließen.
Georg Weickelt
Rückstausicherung im Keller
Robert Pfl
Rückstausicherung im Keller
Adrian Herrmann schrieb:
> Ich w
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