Hallo Forumsleser und Architekten,
wir bekamen zur Finanzierung zum Ausbau einer Eigentumswohnung vom
Architekten einen unterschriebenen Kostenvoranschlag; die
Ausbauw
Architektur
50% Kostenüberschreitung gegenüber Kostenschätzung
50% Kostenüberschreitung gegenüber Kostenschätzung
>Nun kommen auf uns erhebliche Kosten zur Nachfinanzierung etc. zu, die
>wir eigentlich nicht zu verantworten haben.
Die Kosten entstehen weil ihr umbaut oder saniert sie resulstieren nicht aus
einem Fehler des Architekten, sondern waren "nur" nicht im Voraus
bekannt.
>Können diese Kosten dem Architekten anteilig verrechnet bzw. von
>seinem Honorar abgezogen werden.
Einfach ist die Sache nicht. Ohne Zweifel hat der Architekt keine
ordentliche Arbeit abgeliefert. Trotzdem sieht man die entstehenden Kosten
erst mal durch den Bau verursacht. Ihr bekommt dafür den Gegenwert. Ein
Bau
kostet soviel er nun mal kostet. Der Fal liegt anders wenn die Preisgrenze
im Vertrag so vereinbart ist und ganz klar ist, daß nicht mehr
finanzierbar
ist.
Ein Schaden würde in eurem Falle erst dann entstehen wenn z.B. eine
Nachfinanzierung nicht zustande kommt und der Planer das hat wissen
müssen.
Wenn ich es richtig verstehe sind die Angebote zu hoch ausgefallen und noch
nichts ist ausgeführt. Dann liegt es bei euch die Sache anders zu
entscheiden.
Um einen Architekten an einer Kostenüberschreitung zu beteiligen bedarf es
einer besonderen vertraglichen Vereinbarung.
Gruß
Adrian
50% Kostenüberschreitung gegenüber Kostenschätzung
> wir bekamen zur Finanzierung zum Ausbau einer Eigentumswohnung vom
> Architekten einen unterschriebenen Kostenvoranschlag;
Wieviel hat die Kostenberechnung gekostet? Was steht in der
Auftragsvergabe daf
50% Kostenüberschreitung gegenüber Kostenschätzung
>Wieviel hat die Kostenberechnung gekostet? Was steht in der
>Auftragsvergabe dafür?
>Oder ist es nur eine Kostenschätzung (gratis), also das übliche
Blatt
>Papier für die Bank? Dann nimmt man Standardpreise für die von
dir
>aufgezählten Gewerke. Poste diese Preise, vielleicht liest jemand aus
>deiner Gegend mit und kann dir sagen ob das realistisch ist.
Eine Kostenschätzung die als Grundlage einer Finanzierung dient, hat sehr
wohl bindende Eigenschaften. Diese Eigenschaft muß allerdings klar aus
dem
Vertrag hervorgen und dem Aufsteller der Kostenschätzung bewußt
sein.
Hierbei kann der Aufsteller sogar von der finanzierenden Bank in Anspruch
genommen werden, wenn der Kreditnehmer bei der Geschichte ausfällt. Bei
kostenloser Leistung gehen die Gerichte oft von reinen Gefälligkeiten aus,
für die der Aufsteller nicht in Anspruch genommen werden kann. Allerdings
würde eine Bank ein auf diese Weise erstelltes Dokument nicht anerkennen.
Die Gefahr in Anspruch genommen zu werden weil das die Bank nicht unbedingt
erfährt und in Treu und Glauben handelt ist durchaus real.
Gruß
Adrian
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