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Zufahrt / Rampen einer Mittelgarage in Bayern

Zufahrt / Rampen einer Mittelgarage in Bayern

cfk@kaepplinger.net
2006-04-25 00:17:37

Hallo,

die Planung der Zufahrt einer Tiefgarage (Mittelgarage nach Bayrischer
Garagenverordnung, ca. 170 qm Nutzfl


Zufahrt / Rampen einer Mittelgarage in Bayern

cfk@kaepplinger.net
2006-04-25 05:13:52

Ups, tut mir leid, dass mein voller Name nicht erschienen ist. Ich habe
das Usenet schon ewig nicht mehr genutzt.


Zufahrt / Rampen einer Mittelgarage in Bayern

"tobias knittel"
2006-04-25 19:28:02

Hallo,

für Dein Problem weiß wohl niemand eine pauschale Lösung,
insbesondere da die Bodenfreiheit der neueren PKW
eher abnimmt. Um einen brauchbaren Radius für die Einfahrt
und die Ausfahrt in die Rampe zu finden, mußt du dich
also an der Bodenfreiheit eines zeitgemäßen PKW in
Abhängigkeit zum Randstand orientieren, dir also einen
brauchbaren Stich heraussuchen.

An bereits gebauten Rampen
größerer Steilheit sieht man oft die Schrammen im Belag -
als Beispiel eines zu engen Radius :-)

Ich würde mir, wäre es mein Problem, einen Sportwagen
mit geringer bodenfreiheit heraussuchen, Neuwagen,
und anhand diesem den Stich bestimmen, mit dem die
Rundung so erfolgen kann, dass er nicht aufsetzt + Toleranz
wegen Beladung, etc.

Aber ich habe länger schon nichts mehr mit Tiefgaragen zu
tun...

Gruß

Tobias



schrieb im Newsbeitrag
news:1145967232.403779.230530@j33g2000cwa.googlegroups.com...
> Ups, tut mir leid, dass mein voller Name nicht erschienen ist. Ich habe
> das Usenet schon ewig nicht mehr genutzt.
>


Zufahrt / Rampen einer Mittelgarage in Bayern

Wolfgang Thiessen
2006-04-26 00:48:24

cfk@kaepplinger.net schrieb:

> Beziehen sich die Neigungen von Rampen auch auf die Zufahrt oder nur
> auf die interne Erschließung innerhalb der Tiefgarage? Mir
> erscheinen 15 % relativ wenig (dürfte wohl in fast allen
> Bundesländern gleich geregelt sein). Aus dem Gefühl heraus würde ich
> sagen, dass dann die meisten Zufahrten von kleineren Tiefgaragen nicht
> der Garagenverordnung entsprechen.

Dein Gefühl trügt Dich hoffentlich, denn die Bundesanstalt für
Straßenwesen hält Straßen mit einer Längsneigung > 15% für nur sehr
schwer befahrbar, mit > 20% für praktisch unbefahrbar. Die mir näher
bekannten GarVOen (B und NRW, beide noch basierend auf den EAR 91)
sprechen nur allgemein von "Rampen" und "Zufahrten", beides schließt
sich nicht gegenseitig aus. Also gelten m.E. die Anforderungen an Rampen
auch dann, wenn diese Einfahrten sind. Sei nett zu den Nutzern, vermeide
Blechschäden und plane flacher!

Wolf(und-auch-mal-an-das-rückwärts-Ausparken-denken)gang


Zufahrt / Rampen einer Mittelgarage in Bayern

cfk@kaepplinger.net
2006-04-25 23:54:00

Ich danke Dir f


Zufahrt / Rampen einer Mittelgarage in Bayern

Jens Arne Maennig
2006-04-26 09:13:21

Frank Käpplinger schrieb:

> So, mal sehen, ob mein Realname jetzt endlich erscheint. Entschuldigung.

Nicht nur dein Name, sondern ab jetzt auch deine Postings. Willkommen
in der richtigen Welt. Wenn du dir jetzt noch MacSoup holst und über
einen richtigen Newsserver postest, erhöhst du deine Leserschaft und
damit die potentiellen Antworten nochmals um einen erklecklichen
Prozentsatz.

Jens


Zufahrt / Rampen einer Mittelgarage in Bayern

Bernhard Kubis
2006-04-26 17:51:07

> Frank Käpplinger schrieb:
>> Beziehen sich die Neigungen von Rampen auch auf die Zufahrt oder nur
>> auf die interne Erschließung innerhalb der Tiefgarage? Mir
>> erscheinen 15 % relativ wenig (dürfte wohl in fast allen
>> Bundesländern gleich geregelt sein). Aus dem Gefühl heraus würde ich
>> sagen, dass dann die meisten Zufahrten von kleineren Tiefgaragen nicht
>> der Garagenverordnung entsprechen.

15% sind schon ganz schön steil, da kommt u.U. schon nicht mehr jedes
Auto rauf. Ich sah auch schon noch steilere Garagenzufahrten, nur wurde
der Wagen dann meist unter der Laterne geparkt und die Garage diente nur
als Abstellraum.

Wolfgang Thiessen schrieb:

> Dein Gefühl trügt Dich hoffentlich, denn die Bundesanstalt für
> Straßenwesen hält Straßen mit einer Längsneigung > 15% für nur sehr
> schwer befahrbar, mit > 20% für praktisch unbefahrbar. Die mir näher
> bekannten GarVOen (B und NRW, beide noch basierend auf den EAR 91)
> sprechen nur allgemein von "Rampen" ...

Hier mal noch ein Zitat aus der EAR: (steht z.B. in den
Schneider-Bautabellen)

"Die Rampenneigung soll 15%, im Freien 10% nicht überschreiten"

Falls die Zufahrt im Freien liegt, solltest Du sie also besser mit nur
10% planen.

Für Kuppenausrundungen soll der Halbmesser mindestens 15m betragen.
Bei Wannen sind 20m als Mindesthalbmesser angegeben.

Wenn Du diese Werte verwendest, sollten die meisten Pkw die Zufahrt
nutzen können. (extrem tiefgelegte Möchtegern-Sportwagen sitzen dann
evtl. immer noch auf)

> Also gelten m.E. die Anforderungen an Rampen
> auch dann, wenn diese Einfahrten sind. Sei nett zu den Nutzern, vermeide
> Blechschäden und plane flacher!

ACK

Gruß, Bernhard.