Ein Stammtischkollege hat vom Landratsamt eine Aufforderung
bekommen einen Bauantrag in dreifacher Ausfertigung usw. zu stellen
Die PV wurde als Aufdachanlage auf ein bestehendes Gebäude gebaut.
Rückfragen auf der Gemeinde sorgten für Achselzucken, da noch nie
eine PV als Aufdachanlage beantragt worden ist aber zig Anlagen rumstehen.
Kann mir jemand einschlägige Fundstellen in der Bayerischen Bauordnung
nennen ob genemigungspflichtig oder nicht?
Danke
mfg
Tom
Nachträglicher Bauantrag für Photovolta ik in Bayern
2006-04-29 20:42:10