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Frage zur Vergabe nach VOB

Frage zur Vergabe nach VOB

"Christoph. Hensel"
2006-06-07 13:33:52

Moin,
ich habe eine öffentliche Ausschreibung eines privaten Bauherren nach
VOB gewonnen. das Architekturbüro hat nun, 3 Wochen nach Eröffnung noch
immer keinen Vertrag geschickt. Die noelen jetzt rum, es sei ja noch ein
Bieter erschienen (1h nach Eröffung der Angebote also weit nach jeder
Frist) und der sei preiswerter gewesen und man müsse mit mir noch einmal
über Preise reden.
Ich bin der Auffassung, das Ding würde öffentlich ausgeschrieben es
wurde die Angebote ( nur ich habe abgegeben) wurden öffentlich geöffnet,
die Eröffnung wurde geschlossen. Da is nix mehr mit verhandeln. Die
haben sogar bei der VOB Stelle gefragt ob das ok ist, wenn nur einer
abgibt aber 10 sich die Unterlagen haben kommen lassen. Die sagten es
sei ok und rechtmäßig.
Nun was kann ich machen, um den schriftlichen Auftrag schnellstmöglich
in den Händen zu halten?
Gruß
Christoph


Frage zur Vergabe nach VOB

"Karl-Ludwig Diehl"
2006-06-07 05:18:11

Hallo,
nagel die fest. Wenn Dir der Auftrag zusteht,
mu


Frage zur Vergabe nach VOB

"Adrian Herrmann"
2006-06-07 14:25:16

> Nun was kann ich machen, um den schriftlichen Auftrag schnellstmöglich
> in den Händen zu halten?

Zunächst muß Klar sein, die VOB/A, die sich mit der Vergabe von
Bauleistungen befaßt, ist eine Kann-Bestimmung, kein Muß. Wenn aber seitens
des Ausschreibenden bei der VOB-Stelle nachfragt was korrekt ist und was
nicht, ist das ein Indiz dafür, daß die VOB/A dort von Hause aus einzuhalten
ist. Private müssen das i.d.R. nicht. Private können auch jederzeit
zusätzliche Angebote einholen.

Neben der Tatsache, daß Dein Angebot das einzige war ist noch nicht gesagt,
ob Dein Angebot auch zu verwerten ist. Fehlende Angaben, fehlende
Unterschrift u.dgl. können zum Ausschluß führen. Ungereimtheiten bei der
Preisbildung im Übrigen auch, wenngleich nicht immer leicht zu
argumentieren.

So wie sich das anhört, will man über den Preis verhandeln und gibt
zumindest vor einen günstigeren Bieter zu haben. Ob das so ist steht auf
einem anderen Blatt.

Gruß
Adrian


Frage zur Vergabe nach VOB

Juergen Klein
2006-06-07 17:08:36

Hallo Adrian Herrmann ,

>>Nun was kann ich machen, um den schriftlichen Auftrag schnellstmöglich
>>in den Händen zu halten?
>
>
> Zunächst muß Klar sein, die VOB/A, die sich mit der Vergabe von
> Bauleistungen befaßt, ist eine Kann-Bestimmung, kein Muß. Wenn aber seitens
> des Ausschreibenden bei der VOB-Stelle nachfragt was korrekt ist und was
> nicht, ist das ein Indiz dafür, daß die VOB/A dort von Hause aus einzuhalten
> ist. Private müssen das i.d.R. nicht. Private können auch jederzeit
> zusätzliche Angebote einholen.
>
> Neben der Tatsache, daß Dein Angebot das einzige war ist noch nicht gesagt,
> ob Dein Angebot auch zu verwerten ist. Fehlende Angaben, fehlende
> Unterschrift u.dgl. können zum Ausschluß führen. Ungereimtheiten bei der
> Preisbildung im Übrigen auch, wenngleich nicht immer leicht zu
> argumentieren.
>
> So wie sich das anhört, will man über den Preis verhandeln und gibt
> zumindest vor einen günstigeren Bieter zu haben. Ob das so ist steht auf
> einem anderen Blatt.

Zu berücksichtigen ist in dem Fall sicher auch, daß die Bindefrist demnächst
abläuft. Danach kann der AN vom Angebot zurücktreten oder nur zu einem
höheren Preis den Auftrag annehmen.

Wenn die Herren Planer sich wieder mal nicht ausklosen...

... dürfte dem Bauherrn wieder mal der Hut hochgehen.

--
Jürgen


Frage zur Vergabe nach VOB

"Claus Stieghorst (c-laus)"
2006-06-07 18:03:17

Juergen Klein schreibselte:

> Zu berücksichtigen ist in dem Fall sicher auch, daß die Bindefrist
> demnächst abläuft. Danach kann der AN vom Angebot zurücktreten
> oder nur zu einem höheren Preis den Auftrag annehmen.

Wann denn? Gem. VOB soll sie zwar nicht mehr als 30 Kalendertage
betragen, kann aber in begründeten Fällen durchaus auch länger
festgelegt werden, ggf. ist sie auch kürzer -> was steht in der
Angebotsanfrage?

> Wenn die Herren Planer sich wieder mal nicht ausklosen...
>
> ... dürfte dem Bauherrn wieder mal der Hut hochgehen.

Tja, wer kann es sich schon leisten, einen attraktiven Auftrag zu
verlieren ...

... andererseits: wenn das ganze schon bei der Auftragsvergabe so
anfängt, wie wirds dann in der Ausführung sein?

ersmahl, ©-laus


Frage zur Vergabe nach VOB

"Adrian Herrmann"
2006-06-07 20:21:22

> ... andererseits: wenn das ganze schon bei der Auftragsvergabe so
> anfängt, wie wirds dann in der Ausführung sein?

Christoph will den Auftrag ja haben und nicht vergeben. Wenn es überhaupt
zum Auftrag kommt könnte das dankbar sein, so wie die Vergabe läuft wird
auch das LV sein und entsprechend dünn die Eisdecke. Solche Teile sind fast
immer ein Geschäft für den Unternehmer. Wenn nur einer abgibt hat das fast
immer damit etwas zu tun, daß die Sache mit den Unterlagen nicht
kalkulierbar und man hat auch recht gute Karten mit auskömmlichen Preisen
zum Auftrag zu kommen.

Allerdings habe ich da so meine Zweifel was den Bauwillen angeht, so gar
nicht melden macht normalerweise niemand der einen ernstzunehmenden Termin
wahrnehmen muß. Vermutlich liegen zwischen Budget und Wahrheit erhebliche
Differenzen.

Gruß
Adrian


Frage zur Vergabe nach VOB

Claus Stieghorst (c-laus)
2006-06-07 19:51:40

"Adrian Herrmann" schreibselte:

>> ... andererseits: wenn das ganze schon bei der Auftragsvergabe so
>> anfängt, wie wirds dann in der Ausführung sein?
>
> Christoph will den Auftrag ja haben und nicht vergeben. Wenn es
> überhaupt zum Auftrag kommt könnte das dankbar sein, so wie die
> Vergabe läuft wird auch das LV sein und entsprechend dünn die
> Eisdecke. Solche Teile sind fast immer ein Geschäft für den
> Unternehmer. Wenn nur einer abgibt hat das fast immer damit etwas
> zu tun, daß die Sache mit den Unterlagen nicht kalkulierbar und
> man hat auch recht gute Karten mit auskömmlichen Preisen zum
> Auftrag zu kommen.

Und genau das wollte ich damit sagen ;-)


ersmahl, ©-laus

--
Jeder Mensch macht Fehler. Das Kunststück liegt darin, sie zu machen,
wenn keiner zuschaut.
Sir Peter Ustinov (16.04.1921 - 28.03.2004)


Frage zur Vergabe nach VOB

"Christoph. Hensel"
2006-06-08 06:54:10

Robert Pflüger wrote:
> kannst ja mal anrufen und mitteilen, daß Du nach bisheriger Kenntnis
> regulärer Mindestnehmender bist und solange das Gegenteil nicht
> bewiesen wäre, würdest Du nach Ablauf der Bindefrist oder
> Auftragserteilung an einen anderen Beschwerde bei der VOB-Stelle
> einlegen und auf Schadensersatz für entgangenen Gewinn klagen ...

Jo das ist so ziemlich die letzte Möglichkeit.

>
> ob das aber eine gute Arbeitsbasis ist wage ich zu bezweifeln.

Na ja hier in Berlin is eh nur hauen und stechen. Ein friedliches
Miteinander trifft man kaum noch an.

Gruß
Christoph