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Frage zur Brandmauer

Frage zur Brandmauer

"a.j.i@gmx.de"
2006-07-20 09:17:42

Hallo,
es geht um den Bau einer Gaupe in Berlin in einem Altbau Reihenhaus.
Eine der Seitenw


Frage zur Brandmauer

"Karl-Ludwig Diehl"
2006-07-20 09:32:34

Vermutlich mu


Frage zur Brandmauer

"a.j.i@gmx.de"
2006-07-20 10:54:34

Karl-Ludwig Diehl schrieb:

> Vermutlich mu


Frage zur Brandmauer

"Hubert Bigerl"
2006-07-20 21:50:41

Hallo a.j.i@gmx.de,
im Beitrag 1153412262.300638.102480@h48g2000cwc.googlegroups.com hast du
geschrieben:

>> Eine der Seitenwände (24er) der Gaupe wird auf der Giebelwand
> erstellt. Das Nachbarhaus grenzt unmittelbar an die Giebelwand mit der
> gleichen Dachneigung von 26 Grad.

Besprich das mit dem zuständigen Brandschutzbeauftragten.
Du erreichst die Leute meist über die Feuerwehr. Versuche, einen Konsens mit
ihm zu erzielen, denn er ist derjenige, der dir das Ding im Zweifelsfall
abschießt.

Grüsse Hubert


Frage zur Brandmauer

Wolfgang Thiessen
2006-07-20 23:14:59

a.j.i@gmx.de schrieb:

> Die Seitenwand der Gaupe ragt dreiecksförmig aus dem Dach und hat an
> der Frontseite eine höhe von ca. 2,5m. Vom Bauamt wird eine 0,3m hohe
> Brandmauer gefordert. Bleiben die 2,5m außer Betracht? Dann müsste
> die Brandmauer wohl 0,3m über das Gaupendach stehen.

Zusätzlich zu § 30 BauBln (2005) zur Brandwand regelt hier explizit §
32, Abs. 5 weitergehend:

"Dachüberstände ... und Dachaufbauten, ... sind so anzuordnen und
herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und
Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Von Brandwänden ... müssen
mindestens 1,25 m entfernt sein
1. Oberlichter, Lichtkuppeln ..., wenn diese Wände nicht mindestens 0,30
m über die Bedachung geführt sind,
2. Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn
sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind."

Also entweder ist die Brandwand 0,30 höher als Gaube oder die Gaube mehr
als 1,25 m von der Brandwand entfernt. Mit der sprichtwörtlich
unnachgiebigen Berliner Feuerwehr ist bei einer derart eindeutigen
Regelung jede Diskussion nutzlos.

Wolfgang