Hallo,
ich habe gerade erfahren, dass für Zwei-Familienhäuser ein Nachweis
des
Schallschutzes nach DIN 4109 erforderlich ist.
Gilt das auch für Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung?
Gibt es generell unterschiede zwischen Zwei-Familienhaus und EFH mit
Einliegerwohnung?
Ich habe eine Stelle gefunden, wo steht, "eine Wohnung, die in einem vom
Vermieter selbst bewohnten Wohngebäude, mit nicht mehr als zwei
Wohnungen".
Wir bauen gerade ein Haus und haben es überall als 2-Familienhaus
ausgegeben, weil wir evtl. irgendwann mal beabsichtigen das obere Stockwerk
zu vermieten.
Vorerst wollen wir es aber alleine bewohnen. Hat das irgendwelche Nachteile?
Steuern oder Abgaben vielleicht?
--
Gruß Armin
Architektur
Schallschutz nach DIN 4109
Schallschutz nach DIN 4109
> ich habe gerade erfahren, dass für Zwei-Familienhäuser ein
Nachweis des
> Schallschutzes nach DIN 4109 erforderlich ist.
> Gilt das auch für Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung?
Es gibt Schallschutzwerte die einzuhalten sind. Dabei unterscheidet man sehr
wohl zwischen Gebäudetrennwänden z.B. bei Doppelhaushälften und
zwischen
Wohnungen innerhalb eines Gebäudes. Will man das sehr sorgfältig
machen
sollte man einen Bauphysiker befragen. Allerdings wäre das in eurem Fall
mit
der Panzerfaust auf Spatzen geschossen.
Fordern kann man durchaus auch was anderes. Ist der Standard allerdings
niedriger sollte man das unbedingt einem Mieter vorher mitteilen. Am besten
im Mietvertrag. Für eine Baugesellschaft werden hier regelmäßig
erhöhte
Standards gefordert aber gegenüber den Mietern der geringere Standard
bestätigt, um späteren Diskussionen vorzubeugen.
> Wir bauen gerade ein Haus und haben es überall als 2-Familienhaus
> ausgegeben, weil wir evtl. irgendwann mal beabsichtigen das obere
Stockwerk
> zu vermieten.
> Vorerst wollen wir es aber alleine bewohnen. Hat das irgendwelche
Nachteile?
> Steuern oder Abgaben vielleicht?
Wenn Ihr den Weg so gehen wollt solltet Ihr in der Sache unbedingt einen
Steuerberater konsultieren. So ist es sinnvoll für den später zu
vermietender Bereich die Kosten gesondert auszuweisen, auch die Baukosten.
Das gleiche gilt auch für die Kredite.
Von Anfang an sollte das Stromnetzt getrennt sein, weil ein zusätzlicher
Zähler monatlich Geld kostet kann man mit einem eigenen Unterzähler
arbeiten. Gezählt können muß natürlich auch kalt- und
Warmwasser sowie die
Heizung.
Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist bei der Fremdnutzung die
Versteuerung bei Veräußerungen innerhalb der ersten 10 Jahre. Bei
einer
eigen genutzten Immobilie ist diese Frist deutlich kleiner. Sollte man aus
welchem Grund auch immer verkaufen wollen/müssen kann das für den
vermieteten Teil enorme Folgen haben. Bishin zum Verlust der
Abschreibungsmöglichkeit von Schuldzinsen, wenn das Finanzamt z.B. auf die
Idee kommt, daß nie die Absicht einer Geninnerzielung bestand.
Eine Alternative ist die Trennung in zwei Eigentumswohnungen, die dann aber
wirklich teilbar sein müssen.
Egal welchen Weg Ihr geht macht es nicht ohne Steuerberater. Alleine am Ende
alle Belege nach Vorstellung des Fiskus beizubringen ist für Laien eine
nicht lösbare Aufgabe.
Ich selbst habe zwar einen zusätzlichen Bereich vermietbar wäre, aber
nirgends die Absicht erklärt das zu vermieten. Ggf. wird da irgendwann
mein
Büro einziehen aber ich werden trotzdem kein Mietverhältnis eingehen.
Gesetzte bezüglich fremd vermieteten Eigentums werden geändert, von
heute
auf morgen und keiner garantiert Dir, daß Du in 20 Jahren nicht doch
Steuern
für irgendwelche fiktiven Erlöse und sei es der Wertzuwachs zahlen
mußt.
Gruß
Adrian
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