Hallo zusammen!
Habe etwas Schwierigkeiten als Hessen mit einem in Bayern eingereichten
Bauantrag.
Im einzelnen habe ich Probleme mit der Errechnung der Abstandsflächen
einer
Geibelscheibe eines Wohnhauses.
Gibt es kommentierte oder auch mit Zeichnungen im Internet an denen man die
Errechnung dieser Abstandsflächen nachvollziehen kann.
Gruß
Andreas
Architektur
AbstandsflB?5A==chen Bayern
AbstandsflB?5A==chen Bayern
Andreas Groebe wrote:
> Hallo zusammen!
>
> Habe etwas Schwierigkeiten als Hessen mit einem in Bayern eingereichten
> Bauantrag.
>
> Im einzelnen habe ich Probleme mit der Errechnung der Abstandsflächen
einer
> Geibelscheibe eines Wohnhauses.
Da würde ich ruhig mal telefonisch anfragen.
> Gibt es kommentierte oder auch mit Zeichnungen im Internet an denen man
die
> Errechnung dieser Abstandsflächen nachvollziehen kann.
Meines Wissens nur die "Bauordnung im Bild" und die wirst du dir doch
deswegen nicht für schlappe 200 Euro antun wollen ;-)
Marianne
AbstandsflB?5A==chen Bayern
Am 24.10.2006 13:51 Uhr schrieb "Marianne Bloss" unter
in ehkum9$19cj$1@ulysses.news.tiscali.de:
> Andreas Groebe wrote:
>> Hallo zusammen!
>>
>> Habe etwas Schwierigkeiten als Hessen mit einem in Bayern
eingereichten
>> Bauantrag.
>>
>> Im einzelnen habe ich Probleme mit der Errechnung der
Abstandsflächen einer
>> Geibelscheibe eines Wohnhauses.
>
> Da würde ich ruhig mal telefonisch anfragen.
Ist etwas schwierig, ich möchte in diesem Falle keine "schlafenden
Hunde"
wecken.
>
>> Gibt es kommentierte oder auch mit Zeichnungen im Internet an denen
man die
>> Errechnung dieser Abstandsflächen nachvollziehen kann.
>
> Meines Wissens nur die "Bauordnung im Bild" und die wirst du dir
doch
> deswegen nicht für schlappe 200 Euro antun wollen ;-)
>
> Marianne
Das ist natürlich etwas arg teuer. Gibt es denn keine Möglichkeiten
dies
irgendwie im Internet irgendwo zu erfahren, welche Möglichkeiten es zur
Berechnung der Abstandsflächen gibt.
Andreas
AbstandsflB?5A==chen Bayern
Am 24.10.2006 17:26 Uhr schrieb "Robert Pflüger" unter
in
453e30a7$0$18832$9b4e6d93@newsspool4.arcor-online.net:
> Hallo,
>
> Andreas Groebe schrieb:
>> ... Gibt es denn keine Möglichkeiten dies
>> irgendwie im Internet irgendwo zu erfahren, welche Möglichkeiten
es zur
>> Berechnung der Abstandsflächen gibt.
>
>
> die BayBO wirst Du gefunden haben.
> z.B. http://www.bauordnungen.de/Bayerische Bauordnung.pdf
>
> und wie lautete die Frage? ...
> Giebelscheibe:
> "Die Höhe von Giebelflächen im Bereich des Dachs ist bei
einer
> Dachneigung von mehr als 75 Grad voll, im übrigen nur zu einem
Drittel
> anzurechnen."
>
> hth
>
> Robert
Hallo zurück,
Klar das habe ich alles.
Kann ich die Giebelscheibe in mehrere Segmente unterteilen?
Was wäre mit einer Kelleraussentreppe?
Wird bezogen auf die Grundstücksgrenze oder das natürliche
Gelände an dem
Neubau?
Was geschieht, oder wie ist der Bezug, wenn es kein natürliches
Gelände
gibt, da in meinem Falle dort bereits ein Haus steht das abgerissen werden
soll.
Au wei, so viele Fragezeichen???
Gruß
Andreas
AbstandsflB?5A==chen Bayern
Am 24.10.2006 21:39 Uhr schrieb "Robert Pflüger" unter
in
453e6bd9$0$27616$9b4e6d93@newsspool2.arcor-online.net:
>> Wird bezogen auf die Grundstücksgrenze oder das natürliche
Gelände an dem
>> Neubau?
>
> die Frage versteh ich nicht.
Ich meinte die Geländehöhe an der Grundstücksgrenze und nicht am
Gebäude,
also einige Meter vom Haus weg....
> "Die Tiefe der Abstandsfläche bemißt sich nach der
Wandhöhe; sie wird
> senkrecht zur Wand gemessen. 2 Als Wandhöhe gilt das Maß von
der
> natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche ..."
Doch doch,
Die Wandhöhe gilt ab natürlichem oder festgelegten
Geländeoberfläche....
Also die Geländeoberfläche die an dem neuen Haus ist.
Aber eine natürliche Geländehöhe gibt es wohl da nicht, da ja
schon mal
abgegraben oder angeböscht wurde. Also muß ich wohl die festgelegte
(also
meine neu am Haus geplante) Geländehöhe in Betracht ziehen.
Ist das richtig oder steckt da ein Denkfehler drin?!
Gruß
Andreas
AbstandsflB?5A==chen Bayern
Nachdem bisher keiner eine entsprechende Quelle angegeben hat,
hier ein Skriptum, das für mich plausibel und nachvollziehbar die
unterschiedlichen Definitionen aufgedröselt hat:
http://www.bri.arch.tu-muenchen.de/lehre/Skripte/skript
2004/brivo03 01.pdf
Andreas Groebe wrote:
>"Robert Pflüger" schrieb:
>>[...]
>> Andreas Groebe schrieb:
>>> ... Gibt es denn keine Möglichkeiten dies
>>> irgendwie im Internet irgendwo zu erfahren, welche
Möglichkeiten es zur
>>> Berechnung der Abstandsflächen gibt.
>>
>>
>> die BayBO wirst Du gefunden haben.
>> z.B. http://www.bauordnungen.de/Bayerische Bauordnung.pdf
>>
>[...]
Die Bauordnung gibt es auch direkt vom Ministerium:
http://www.stmi.bayern.de/
http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/
Besonders nett ist der Download von Formularen (vor allem wenn man das
nach dem Kauf von mehreren dieser berühmt berüchtigten und
fürchterlich wichtigen Standardordnern gesagt bekommt...)
http://www.stmi.bayern.de/service/formulare/#Bauantragsformulare
Gruss,
Robert
--
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*>=====[ ]L)
--`-
If it cant hover, it really doesnt fly, does it?
AbstandsflB?5A==chen Bayern
Robert Wittmann schrieb:
> Besonders nett ist der Download von Formularen (vor allem wenn man das
> nach dem Kauf von mehreren dieser berühmt berüchtigten und
> fürchterlich wichtigen Standardordnern gesagt bekommt...)
Mittlerweile stehen sehr viele Gesetze und Verordnungen bei den
jeweiligen Behörden online bereit. Nur Kommentare muss man noch kaufen.
Aber nach dem dritten genervten Austausch des flatterigen Laserdrucker -
Ausdrucks geht man dann doch mal wieder in die Buchhandlung.
Wolfgang
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