Architektur

www.architektur-forum.info
« zurück zur Hauptseite

Frage zu Bauvoranfrage in Bayern

Frage zu Bauvoranfrage in Bayern

Guido Lenz
2006-10-30 14:27:39

Hallo, Gruppe,

ich trage/schlage mich mit dem Gedanken, ein Stallgebäude auf meinem
Grundstück (ca. 10 x 5 m auf zwei Geschosse) in ein Büro zu verwandeln.
Einziges Problem bei der Sache, das ich im Moment sehe: Grenzbebauung,
aber von Nachbarseite ebenfalls nur Stall/Garage.

Meine telefonische Anfrage beim hiesigen (Würzburg) Landratsamt, ob ich
Mal mit meinen bisherigen groben Plänen vorbei kommen sollte, damit man
mir sagt, ob ich mir das ganz aus dem Kopf schlagen kann, wurde mit den
Worten "Da müssense ne Bauvoranfrage stellen" bedacht. Ein Formular gäbe
es dazu, wo, könne man mir nicht sagen. Könnte ich aber selber machen,
Detailpläne seien nicht erforderlich.

Nur: Ich find nix (bzw. was in Hessen, wo aber 25 Pläne und Skizzen und
Pipapo nötig sind).

Kann mir jemand einen Schubser in die richtige Richtung geben?

Danke im Voraus,
Guido


Frage zu Bauvoranfrage in Bayern

"Walter"
2006-10-30 06:15:50

> Meine telefonische Anfrage beim hiesigen (W


Frage zu Bauvoranfrage in Bayern

Guido Lenz
2006-10-30 19:14:43

Walter schrieb:
>>Meine telefonische Anfrage beim hiesigen (Würzburg) Landratsamt, ob ich
>>Mal mit meinen bisherigen groben Plänen vorbei kommen sollte, damit man
>>mir sagt, ob ich mir das ganz aus dem Kopf schlagen kann, wurde mit den
>>Worten "Da müssense ne Bauvoranfrage stellen" bedacht.
>
> Womit der Beamte Recht hat. Du willst wissen ob das geht, also musst du
> beschreiben wass du willst. Die einfachste ausreichend genaue
> Baubeschreibung ist das Bauvoranfrageformular und eine Fotokopie des
> Bestandsplans mit reingezeichnetem Entwurf des Vorhabens.

Muss ich meine Architektin schimpfen, die ganz zu Beginn hier war, sich
alles auf grundsätzliche Machbarkeit angeschaut hat, und dann empfohlen
hat, bevor ich irgendwelche weiteren Kosten (durch Pläne usw.)
verursache, unverbindlich mit einer groben Skizze beim Landratsamt
vorbeizugehen.

> http://www.stmi.bayern.de/service/formulare/#Bauantragsformulare
> Oberste Zeile.
> 3 Seiten mit allgemein verständlichen Fragen.

Danke. Auf den ersten Blick nicht wirklich "allgemein verständlich",
werde ich mir aber mit der Anleitung und Google zu den gesetzlichen
Grundlagen Mal durchlesen und versuchen, auszufüllen.

>>Könnte ich aber selber machen, Detailpläne seien nicht erforderlich.
>
> Na bitte, ist doch sehr unbürokratisch.

Jain. Richtig unbürokratisch hätte ich gefunden: "Umwidmung auf der
Grenze? Das können sie auf alle Fälle vergessen." oder "Umwidmung im
Altort bei Grenzbebauung? Da gibt es keine grundsätzlichen Einwände,
aber natürlich brauchen wir einen Bauantrag, über den wir dann endgültig
entscheiden."

;-)
Guido


Frage zu Bauvoranfrage in Bayern

"Walter"
2006-10-30 22:50:53

> Muss ich meine Architektin schimpfen, die ganz zu Beginn hier war, sich
> alles auf grunds


Frage zu Bauvoranfrage in Bayern

Guido Lenz
2006-10-31 14:00:30

> Vollständige Anleitung für Voranfrage: Beschreibe was du machen
> willst in Kapitel 3 und 7 und häng eine Planskizze dran.
> Rest: 5 Minuten. Deine Adresse und Flurnummer wirst du ja wissen.

Danke ;-)

>>Jain. Richtig unbürokratisch hätte ich gefunden: "Umwidmung auf der
>>Grenze? Das können sie auf alle Fälle vergessen." oder "Umwidmung im
>>Altort bei Grenzbebauung? Da gibt es keine grundsätzlichen Einwände,
>>aber natürlich brauchen wir einen Bauantrag, über den wir dann endgültig
>>entscheiden."
>
> Stall --> Büro ist keine Umwidmung.
> Umwidmung hat auch nichts mit Grenzbebeauung oder Altort zu tun.

Letzteres ist mir klar. Ersteres nicht. Ich will doch den Nutzungszweck
ändern - früher Eber und Säue, lange Jahre Werkstatt und Lagerraum,
demnächst vielleicht Schreibtische und Arbeitstiere ...

> Wenn du aus einem Stall in dem jetzt Rindviecher gehalten werden ein
> Büro machen willst in dem Angestellte gehalten werden (natürlich in
> Bodenhaltung :-), oder vielleicht irgendwann welche sein werden oder
> vielleicht Publikumsverkehr herrschen wird, dann heissen deine Probleme
> z.B. Mindestdurchgangsbreite der unabhängigen Fluchtwege, Raumhöhen,
> Belichtung, Luftwechselfaktoren, Mindest-Sozialräume, Rutschsicherheit
> der Aussentreppe, usw.
> All das prüft der Herr von der Gewerbeaufsicht. Das ist der mit der
> Nutzungsuntersagung in der Aktentasche. Der kennt auch die
> EU-Vorschrift über den Lichtreflektionsgrad von
> Schreibtischoberflächen.
> Auch sollte dein Architekt z.B. wissen dass in Gewerbeobjekten
> demnächst Treppen einen beidseitigen Handlauf brauchen um
> Arbeitssuchende die nach einem Schlaganfall einen gelähmten Arm haben
> nicht zu diskriminieren.

Igitt. Ich erkenne ja durchaus den Sinn und Zweck vieler Auflagen an,
aber für ein Büro ohne Publikumsverkehr mit zwei bis vier Leuten drin
erscheint mir das schon ein wenig hanebüchen.

Schaun wir Mal, ob ich weiter allein arbeiten muss oder mir leisten
kann, jemanden einzustellen ...

Guido