Hallo,
für den Umbau meiner "alten Hütte" gibt es verschiedene
Fördermittel
und ich möchte dies auch "so gut es geht" nutzen.
Die Planung des Umbaus/Sanierung habe ich schon in Auftrag gegeben
und will nun nicht falsch machen - Mittel gibt es nur, wenn noch
nicht mit der Sanierung begonnen wurde!!!
Was muß ich nun machen um
- Stadtkernsanierung
- KfW
- Schallschutz
- usw.
richtig zu beantragen??
Der Planer sagt mir daß das alles erst nach der Baugenehmigung
gemacht werden kann. Liegt er da richtig??
CU
TOM
Architektur
Förderungen bei Haussanierung
Förderungen bei Haussanierung
Thomas Mayer schrieb:
> Was muß ich nun machen um
> - Stadtkernsanierung
> - KfW
> - Schallschutz
> - usw.
>
> richtig zu beantragen??
> Der Planer sagt mir daß das alles erst nach der Baugenehmigung
> gemacht werden kann. Liegt er da richtig??
Ja, für die Beantragung der Fördermittel brauchst du die Pläne,
Nachweise und Berechnungen, die im Rahmen des Bauantrags erstellt
werden, und die erst mit der Baugenehmigung Rechtsgültigkeit erlangen.
Das sollte dir aber der Planer auch im Einzelnen erläutern können ;-)
Marianne
Förderungen bei Haussanierung
Robert Pflüger schrieb:
> die jeweiligen Förderbedingungen einhalten.
>> Der Planer sagt mir daß das alles erst nach der Baugenehmigung
>> gemacht werden kann. Liegt er da richtig??
>
> nein.
> nach der Baugenehmigung ist es meist zu spät.
> Wenn Du Städtebaufördermittel ect. erhalten willst so muss das
> Raumprogramm passen. Dieses kommt aber vor der Baugenehmigung. Sogar die
> Grundstücksgröße kann für die eine oder andere
Fördermöglichkeit
> ausschlaggebend sein.
Mir scheint, du willst hier kommunale und private Förderung
gleichsetzen, das sind aber zwei Paar Stiefel.
Die Städtebauförderung aus den Bund-Länder-Programmen wird von
den
Bezirksregierungen an die Kommunen ausgereicht (und dabei können die von
dir angeführten Kriterien eine Rolle spielen)...Im nächsten Schritt
dann
fördern die Kommunen Privatleute, wobei die Regeln hierfür ebenfalls
von
den Bezirksregierungen erlassen werden. Die Baugenehmigung ist hier
immer Antragsbestandteil, und ich habe sogar von Fällen gehört, wo
Ausführungspläne 1:50 verlangt wurden. Als Beispiel dazu führe
ich den
Bezirk Oberbayern an, man könnte auch andere betrachten..
http://www.regierung-oberbayern.de/abt4/4wirfuersie/4foerderung/420
421foerd/finanz.htm
Gruß
Marianne
Förderungen bei Haussanierung
"Robert Pflüger" schrieb
Na dann muß ich den Planer nochmal anhauen!!
Solte er sich mit solchen Förderprogrammen auskennen oder
muß ich hier selbst was unternehmen??
Wer erklärt eigentlich den Förderstellen mein Bauvorhaben???
CU
TOM
- Re: Wie lassen sich Gewölbetheorien für Laien vers tändlicher machen?
- Dresdner Waldschlößchenbrücke sollte in "Augenkrebsquerung" umbenannt werden
- weltweite Energieorgie: riesiges Erdölfeld vor der Küste Brasiliens
- Deutsches Gewölbemuseum: Einladung zur Architekturb etrachtung (8)
- Energieorgie in Holland: Ökosiedlung mit Wärmespei cher in Culemborg nahe Utrecht
- Das Deutsche Gewölbemuseum recherchiert: die Bögen und Gewölbe des Rathauses in Berlin
- Stiers Rede von 1843 auf der Architektenversammlung zu Bamberg: Übersicht über die zu dieser Zeit vorherrschend en Architekturströmungen und auf was sie beruhen
- Architekturtheoretische Reflexionen aus dem Jahre 18 37: "Schönheit, Weisheit und Stärke der Architektur" in der Biedermeierzeit
- Das Deutsche Gewölbemuseum recherchiert: Gewölbeth eorien
- Die Wörthersee-Architektur in Kärnten/Österreich: Villen mit traumhafter Kulisse