Hallo,
Markus schrieb:
> ...
> Es war vereinbart, dass ich 90% sofort zu zahlen hätte.
blöde Vertragsbedingungen für Kunden, gute
für die Firma.
Wie ist "sofort" definiert? bei Auftragserteilung, bei Montagebeginn,
nach dem ersten Arbeitstag oder wenn die Fa. meint die vertraglich
geschuldete Leistung sei fertig oder wenn Du als Besteller meinst die
Vertraglich e Leistung sei vollständig und
mängelfrei, mit Ausnahme
unwesentlicher Mängel und deshalb 10% einbehalt?
> ...
> Wäre dieses Vorgehen (Fremdfirma beauftragen) juristisch so
in Ordnung?
> Eine Antwort hierauf wäre mir echt wichtig.
was juristoisch ok ist oder nicht, das wissen die Juristen, ich bin
keiner :-)
aber Du willst nicht wirklich einen Gutachter, sonderen ein
mängelfrei
eingebaute Fenster ... und das in einer angemessenen Zeit. Ob der
Unternehmer einen "befreundetet" Gutachter schickt oder nicht, das
würde
ich ihm überlassen /der will dir ohnehin nur einreden, dass das
schon so
passen würde.
Und die Mängelbeseitigungskosten würde ich nicht
beziffern solange Du
von einer anderen Firma kein Angebot vorliegen hast.
Wichtig wäre, ob der Vertrag ein reiner BGB-Vertrag ist oder ob
auch die
VOB mit einbezogen wurde.
Angebot Nr. ... vom ...
Auftrag vom ...
Beginn der Arbeiten am ...
Mängelanzeige
mit gleichzeitiger
Verzugsetzung
Sehr geehrter Herr ...
SinngemÃ¤Ãź: die Leistungen wurden in folgenden Punkten
mangelhaft
ausgeführt (Auflistung), Um die Mangelbeseitigung nicht zu
erschweren
können die meinerseits zu erbringenden Restarbeiten (Bodenbelag
verlegen
. Malerarbeiten ect. erst nach erfolgreicher Mabgelbeseitigung
ausgeführt werden. Ich fordere Sie auf bis [Datum] die Arbeiten
fertig
zu stellen. Ab [Datum + 1 Tag] bin ich, auf der Grundlage von [Vertrag
oder Paragraph] berechtigt die Arbeiten anderweitig fertigstellen zu
lassen. Für die entstandenen nachgewiesenen
Fertigstellungskosten
und/oder etwaige weitere Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer
Schlechtleistung anfallen, werde ich von ihren Schadensersatz fordern.
- nach Ablauf der Frist [Datum] ein weiteres Schreiben zustellen in dem
eine Nachfrist von wenigen Tagen gesetzt ist und darin
ankündigen, dass
man von dem Recht ... gebrauch macht und nach neuerlichem fruchtlosen
Fristablauf man die Arbeiter oder Subunternehmer der Firma nicht mehr in
das Haus lassen werde.
... oder nicht schreiben sondern zweimal am Tag den Chef am Handy
anrufen ...
--
Mit freundlichen GrÃ¼Ãźen
Robert Pflüger
http://www.robertpflueger.com
Fensteraustausch B?c2FjaGdlbcOkw58/
2007-10-14 22:15:50