Hallo zusammen,
ich habe lange im Internet danach gesucht, aber au
Architektur
Baunorm für maximales Gefälle bei Gehwegen
Baunorm für maximales Gefälle bei Gehwegen
rolpol schrieb:
> Gibt es denn eine Baunorm, die eine maximale Steigung für Gehwege
> angibt?
> Das ist eigentlich die Frage. Nachfolgender Text nur zur Ergänzung:
> Es handelt sich konkret um ein Mehrfamilienhaus (Baden-Württemberg,
> Kernen im Remstal, nahe Stuttgart), dass einen Weg von Trottoir zum
> Hauseingang hat. Der Weg ist 410cm lang und steigt auf 83cm an. Da
> rechne ich doch richtig, dass das knapp über 20% Steigung ist,
Dann warst du doch bestimmt schon mal in Stuttgart und hast dort das
Gefälle der Straßen und Wege wahrgenommen? Wenn es eine solche
Vorschrift gäbe, müsste man ja zuvor die Umwelt begradigen ;-)
Euer Hauszugang ist zwar, wie viele andere Hauseingänge auch, nicht
rollstuhlgerecht aber das ist auch nicht vorgeschrieben, weil vielerorts
schlicht nicht möglich. Es liegt also im Ermessen des / der
Eigentümer(s), ob die Rampe bleibt oder ob Stufen vorgesehen werden.
Marianne
Baunorm für maximales Gefälle bei Gehwegen
> Dann warst du doch bestimmt schon mal in Stuttgart und hast dort das
> Gef
Baunorm für maximales Gefälle bei Gehwegen
"rolpol" schrieb im Newsbeitrag
news:2ceacc90-808e-42fd-9c92-1484fc6866e3@l22g2000hsc.googlegroups.com...
> aber wie gesagt glaube ich schon alleine aus
Versicherungsgründen daran, dass es eine Norm geben müsste.
Also in der Schweiz nicht. Deutschland wird nicht anders sein.
Es gibt eine Vorschrift fuer Strassen (max. 10% fuer
Hauptverkehrswege) und eine Empfehlung fuer Gehwege (max. 12%),
und nur bis 6% waeren sie barrierefrei,
aber ein Gesetz gegen steilere Wege gibt es nicht.
Uebrigens auch keins fuer Treppenstufen, obwohl es fuer
Treppenhaeuser Vorschriften fuer Mindestbreite, maximale
Steilheit, maximale Anzahl von Stufen ohne Absatz dazwischen
gibt und 3 mal darsft du raten: Praktisch kein Treppenhaus
ist grosszuegiger als die gesetzlichen Mindestwerte, weil die
gleich als mehr braucht es nicht aufgefasst werden.
Da ist es mir lieber, wenn es kein Gesetz gibt.
Chinesen wuerde drueber lachen, 150 Stufen in einer Reihe,
davon einige 50cm hoch, ohne Gelaender neben 10m tiefem
Abgrund, sind selbst bei Massentourismusorten vorzufinden.
Passt halt auf, glaubt nicht, die Welt waere Vollkasko.
--
Manfred Winterhoff
Baunorm für maximales Gefälle bei Gehwegen
rolpol schrieb:
> Gibt es denn eine Baunorm, die eine maximale Steigung für Gehwege
> angibt?
Ja, für Verkehrsbauten der öffentlichen Bauherren, im konkreten also
"Strassen" gibt es diverse rRegelwerke der "Bundesanstalt
für
Straßenwesen" <www.bast.de> diese binden private betreiber von Wegen auf
eigenem Grund nicht.
> Das gibt es doch bestimmt, denn wenn es da im Winter glatt ist, dann
> wäre das ja alleine schon wegen der Versicherungsfrage interessant.
Es gibt eine aus dem BGB abgeleitetet "allgemeine
Verkehrssichrungspflicht"
<http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht>.
Zu deren
Feinheiten werden von Gerichten gelegentlich "anerkannte Regeln der
Technik" herangezogen, und so kommt die BASt dann indirekt doch wieder
ins Spiel.
> Das ist eigentlich die Frage. Nachfolgender Text nur zur Ergänzung:
> Es handelt sich konkret um ein Mehrfamilienhaus (Baden-Württemberg,
> Kernen im Remstal, nahe Stuttgart), dass einen Weg von Trottoir zum
> Hauseingang hat. Der Weg ist 410cm lang und steigt auf 83cm an. Da
> rechne ich doch richtig, dass das knapp über 20% Steigung ist,
> richtig?
ja
> Am Ende vom Weg kommt noch eine Stufe, die dann die letzten 180cm bis
> zur Haustüre gerade verlaufen lassen.
>
> Wie in einem Mehrfamilienhaus üblich ist dieser Weg zum Streitpunkt
> geworden. Er ist einigen zu steil (vor allem für höhere Schuhe
und im
> Winter bei Glätte) und man möchte den Weg durch zwei Treppen (in
130cm
> Abstand) begradigen.
>
> Andere wiederum sagen, dass der Weg so bleiben solle und
> allerhöchstens ein Handlauf dran soll. Als Gründe führen
sie an, dass
> es problemfreier ist einen Kinderwagen hoch zu schieben oder später
im
> Alter mit einem Rollstuhl überhaupt ins Haus zu kommen. Letzeren
Punkt
> kann ich gar nicht einschätzen, weil ich mir auch nicht vorstellen
> kann, dass man mit einem Rollstuhl einen 20% steilen Weg hochkommt um
> dann noch eine letzte Treppenstufe zu meistern.
Im Zusammenhang mit der Planung einer Fusgängerbrücke wurde mir mal
von
einem Mitarbeiter der BASt erklärt, Straßen mit einer Steigung von
mehr
als 20% seien für Fußgänger mit alltäglichem
städtischen Schuhwerk nicht
mehr zuverlässig benutzbar, ebensowenig für Radfahrer, damit
"praktisch
unbenutzbar" Für "unsportliche" Rollstuhlfahrer sind
längere Neigungen >
10 Prozent gefährlich, weil das Bremsen nicht mehr zuverlässig
gelingt.
Einzelne Stufen im Abstand von mehr als einem Meter hingegen sind für
Rollstühle, Kinderwagen und sonstige mobilitätseingeschränkte
Personen
etc. völlig unkritisch, aber manchmal für alle Nutzer etwas nervig.
Unabhängig davon fragt man sich allerdings auch als gewissenhafter
Planer gelegentlich, was Behinderte eigentlich im deutschen
Mittelgebirge tun.
Wolfgang
Baunorm für maximales Gefälle bei Gehwegen
Am Thu, 15 Nov 2007 00:47:51 -0800 (PST) schrieb rolpol:
> Hallo zusammen,
>
> ich habe lange im Internet danach gesucht, aber außer außer
hunderte
> von Seiten über
Baunorm für maximales Gefälle bei Gehwegen
Am Thu, 15 Nov 2007 11:08:40 +0100 schrieb Marianne Bloss:
> rolpol schrieb:
>
>> Gibt es denn eine Baunorm, die eine maximale Steigung für Gehwege
>> angibt?
>
>> Das ist eigentlich die Frage. Nachfolgender Text nur zur
Ergänzung:
>> Es handelt sich konkret um ein Mehrfamilienhaus
(Baden-Württemberg,
>> Kernen im Remstal, nahe Stuttgart), dass einen Weg von Trottoir zum
>> Hauseingang hat. Der Weg ist 410cm lang und steigt auf 83cm an. Da
>> rechne ich doch richtig, dass das knapp über 20% Steigung ist,
>
> Dann warst du doch bestimmt schon mal in Stuttgart und hast dort das
> Gefälle der Straßen und Wege wahrgenommen? Wenn es eine solche
> Vorschrift gäbe, müsste man ja zuvor die Umwelt begradigen ;-)
Bestand muss zwangsläufig anders betrachtet werden als Neubau. Auf
Strassen
können Fahrzueuge verkehren. Gebäudezugänge mit Stufen und
steilen Rampen
sind Altlasten.
>
> Euer Hauszugang ist zwar, wie viele andere Hauseingänge auch, nicht
> rollstuhlgerecht aber das ist auch nicht vorgeschrieben, weil vielerorts
> schlicht nicht möglich. Es liegt also im Ermessen des / der
> Eigentümer(s), ob die Rampe bleibt oder ob Stufen vorgesehen werden.
Eine sichere Treppe ist manchem Gehbehinderten lieber als eine flache Rampe
uns auch bei Schnee und Eis benutzbar. Einen steilen Weg kann im Zweifel
niemand sicher benutzen.
>
> Marianne
Udo
Baunorm für maximales Gefälle bei Gehwegen
Am Fri, 16 Nov 2007 00:30:33 +0100 schrieb Wolfgang Thiessen:
> rolpol schrieb:
>
>> Gibt es denn eine Baunorm, die eine maximale Steigung für Gehwege
>> angibt?
>
> Ja, für Verkehrsbauten der öffentlichen Bauherren, im konkreten
also
> "Strassen" gibt es diverse rRegelwerke der "Bundesanstalt
für
> Straßenwesen" <www.bast.de> diese binden private betreiber von Wegen auf
> eigenem Grund nicht.
>
>> Das gibt es doch bestimmt, denn wenn es da im Winter glatt ist, dann
>> wäre das ja alleine schon wegen der Versicherungsfrage
interessant.
>
> Es gibt eine aus dem BGB abgeleitetet "allgemeine
> Verkehrssichrungspflicht"
> <http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrssicherungspflicht>.
Zu deren
> Feinheiten werden von Gerichten gelegentlich "anerkannte Regeln der
> Technik" herangezogen, und so kommt die BASt dann indirekt doch
wieder
> ins Spiel.
>
>> Das ist eigentlich die Frage. Nachfolgender Text nur zur
Ergänzung:
>> Es handelt sich konkret um ein Mehrfamilienhaus
(Baden-Württemberg,
>> Kernen im Remstal, nahe Stuttgart), dass einen Weg von Trottoir zum
>> Hauseingang hat. Der Weg ist 410cm lang und steigt auf 83cm an. Da
>> rechne ich doch richtig, dass das knapp über 20% Steigung ist,
>> richtig?
>
> ja
>
>> Am Ende vom Weg kommt noch eine Stufe, die dann die letzten 180cm bis
>> zur Haustüre gerade verlaufen lassen.
>>
>> Wie in einem Mehrfamilienhaus üblich ist dieser Weg zum
Streitpunkt
>> geworden. Er ist einigen zu steil (vor allem für höhere
Schuhe und im
>> Winter bei Glätte) und man möchte den Weg durch zwei Treppen
(in 130cm
>> Abstand) begradigen.
>>
>> Andere wiederum sagen, dass der Weg so bleiben solle und
>> allerhöchstens ein Handlauf dran soll. Als Gründe
führen sie an, dass
>> es problemfreier ist einen Kinderwagen hoch zu schieben oder
später im
>> Alter mit einem Rollstuhl überhaupt ins Haus zu kommen. Letzeren
Punkt
>> kann ich gar nicht einschätzen, weil ich mir auch nicht
vorstellen
>> kann, dass man mit einem Rollstuhl einen 20% steilen Weg hochkommt um
>> dann noch eine letzte Treppenstufe zu meistern.
>
> Im Zusammenhang mit der Planung einer Fusgängerbrücke wurde mir
mal von
> einem Mitarbeiter der BASt erklärt, Straßen mit einer Steigung
von mehr
> als 20% seien für Fußgänger mit alltäglichem
städtischen Schuhwerk nicht
> mehr zuverlässig benutzbar, ebensowenig für Radfahrer, damit
"praktisch
> unbenutzbar" Für "unsportliche" Rollstuhlfahrer sind
längere Neigungen >
> 10 Prozent gefährlich, weil das Bremsen nicht mehr zuverlässig
gelingt.
Die Grenze liegt nicht umsonst bei 6%. Personen die auf Rollstühle
angewiesen sind und diese Steigung nicht bewältigen, benutzen in der Regel
Elektrorollstühle. Aber auch für andere Personengruppen, z.B.
ältere Leute
mit Rollatoren sind stärkere Neigungen gefährlich.
> Einzelne Stufen im Abstand von mehr als einem Meter hingegen sind für
> Rollstühle, Kinderwagen und sonstige
mobilitätseingeschränkte Personen
> etc. völlig unkritisch, aber manchmal für alle Nutzer etwas
nervig.
>
> Unabhängig davon fragt man sich allerdings auch als gewissenhafter
> Planer gelegentlich, was Behinderte eigentlich im deutschen
> Mittelgebirge tun.
Autofahren, geeignete Elektrorollstühle benutzen, in die Stadt umziehen.
Um
so wichtiger sind die Hauszugänge. Das Thema wird sich zunehmend auf den
Wert von Wohnimmobilien auswirken.
Grüße,
Udo
- Re: Wie lassen sich Gewölbetheorien für Laien vers tändlicher machen?
- Zwei feindliche Lager nach Einführung des modernen Stils in der Zeit um das Jahr 1900: bleibt er eine Episode od er nicht?
- Weiß in weiter Ferne: über die Wirkung der Farben im Lichte des frühen 19.Jahrhunderts
- Dresdner Waldschlößchenbrücke sollte in "Augenkrebsquerung" umbenannt werden
- Mannigfaltigkeit der architektonischen Glaubensbeken ntnisse: Wie man am Ende des 19.Jahrhundertsden modernen Lebe nsanschauungen einen adäquaten Kunstausdruck verleihen wollt e
- Bitte erheben Sie sich in ihren Architekturbüros zu einer Gedenkminute von Ihren Plätzen: das Atomium in Brüss el wird heute 50 Jahre alt
- weltweite Energieorgie: riesiges Erdölfeld vor der Küste Brasiliens
- Bitte erheben Sie sich in ihren Architekturbüros zu einer Gedenkminute von Ihren Plätzen
- Der Beginn des Aufbaus moderner Verkehrsdrehscheiben im 19.Jahrhundert: neue Infrastruktur für schwere Zugmaschi nen
- Kritischer Geist steckt fest und findet nicht zum Ne uen: Wahrheit und Lüge in der deutschen Baukunst am Ende des 19.Jahrhunderts