Hallo,
ich habe einige Fragen rund um die Installation eines
Holzvergaserkessels eingebunden in eine Zentralheizung im Bundesland
Bayern.
1) Ist es erlaubt einen 15kW oder 25kW Holzvergaserkessel in eine
Autogarage zu installieren?
2) Spricht irgendetwas dagegen einen Edelstahl Au
Architektur
Baurechtliche Fragen bzgl. Holzvergaserheizung
Baurechtliche Fragen bzgl. Holzvergaserheizung
MartinKobil wrote:
> ich habe einige Fragen rund um die Installation eines
> Holzvergaserkessels eingebunden in eine Zentralheizung im Bundesland
> Bayern.
Für die Fragen 1 und 2 ist Dein Bezirksschornsteinfeger der
richtige
Ansprechparter, wende Dich vertrauenvoll an ihn.
> 1) Ist es erlaubt einen 15kW oder 25kW Holzvergaserkessel in eine
> Autogarage zu installieren?
Kessel bis 50 kW Leistung darf man mWn in jedem Raum aufstellen, besondere
Anforderungen wegen Feuerschutz kommen erst über 50 kW ist
Spiel.
> 2) Spricht irgendetwas dagegen einen Edelstahl AuÃźenschornstein
> traufseitig an eine Autogarage mit Satteldach zu montieren? Der
> Schornstein müsste dabei ca. 5m in freier Luft sein. Ggf.
halt
> vielleicht abgespannt mit Stahlseilen.
Meinst Du sowas:
^ | ----
/ \ |
/ \ | 5 m
/ \ |
/ \ | ----
| | |
| | |
| | |
Das wird ohne Abspannung nie was, die gängigen Schonsteinsysteme
erlauben
vielleicht 2 m über Dach ohne besondere Aussteifung, mit
spezieller
Aussteifung eventuell bis zu 3 m, 5 Meter nie und nimmer. Sicherlich hast
Du den optimalen Zug, wenn der Schornstein Du über
Firsthöhe reicht, aber
das brauchst Du nicht unbedingt. Dein Schornsteinfeger kann Dir das
erklären.
> 3) Braucht man für eine Holzlege (Lager für
Brennholz) in Form einer
> Stahlkonstruktion mit Blechdach mit den Abmessungen von ca. 3m * 3m
> und einer Höhe von ca. 2,5m eigentlich einen
Bauantrag/Baugenehmigung?
> Vor allen, wenn man gerne auf die Grunsdtücksgrenze bauen
würde? Einen
> Bebauungsplan gibt es für das Wohngebiet.
Frage das Bauamt Deiner Gemeinde oder Deines Landkreises.
Wolfgang
Baurechtliche Fragen bzgl. Holzvergaserheizung
Wolfgang Kueter wrote:
>MartinKobil wrote:
>> 1) Ist es erlaubt einen 15kW oder 25kW Holzvergaserkessel in eine
>> Autogarage zu installieren?
>
>Kessel bis 50 kW Leistung darf man mWn in jedem Raum aufstellen, besondere
>Anforderungen wegen Feuerschutz kommen erst über 50 kW ist Spiel.
Vorsicht. Ich habe da irgendwas im Gedaechtnis, dass z.B. sogar alle
Elektroinstallationen in einer Garage explosionsgeschuetzt sein muessen.
Diese Information mag natuerlich voellig veraltet sein, aber ich denke doch,
dass in Garagen wegen der moeglichen Benzindaempfe immer noch besondere
Bestimmungen gelten.
jue
Baurechtliche Fragen bzgl. Holzvergaserheizung
Jürgen Exner schrieb:
> Vorsicht. Ich habe da irgendwas im Gedaechtnis, dass z.B. sogar alle
> Elektroinstallationen in einer Garage explosionsgeschuetzt sein muessen.
Für Garagen an sich kenne ich keine Garagenverordnung in D, die
derartiges heute noch fordert. Bei einer Feuerstätte innerhalb einer
Garage könnte das anders aussehen, da vermute ich aber allenfalls die
Forderung nach räumlicher Trennung.
--
MfG,
Rolf Sonofthies
Baurechtliche Fragen bzgl. Holzvergaserheizung
Rolf Sonofthies schrieb:
> Jürgen Exner schrieb:
>
>> Vorsicht. Ich habe da irgendwas im Gedaechtnis, dass z.B. sogar alle
>> Elektroinstallationen in einer Garage explosionsgeschuetzt sein
muessen.
>
> Für Garagen an sich kenne ich keine Garagenverordnung in D, die
> derartiges heute noch fordert. Bei einer Feuerstätte innerhalb einer
> Garage könnte das anders aussehen, da vermute ich aber allenfalls die
> Forderung nach räumlicher Trennung.
Garagen dürfen nach Art. 52 BayBO nicht zweckfremd genutzt werden, also
ist eine Forderung nach räumlicher Trennung sehr wahrscheinlich.
Marianne
Baurechtliche Fragen bzgl. Holzvergaserheizung
Robert Pflüger schrieb:
>> Garagen dürfen nach Art. 52 BayBO nicht zweckfremd genutzt
werden, also
>> ist eine Forderung nach räumlicher Trennung sehr wahrscheinlich.
>
> es gibt eine aktuelle Fassung der BayBO. In dem von Dir genanntem
> Artikel steht von "zweckfremd" nichts drin.
Tatsächlich, das ist entfallen, allerdings sehe ich in der neuen Fassung
den Art. 40 über Feuerungsanlagen:
(2) Feuerstätten dürfen in Räumen nur aufgestellt werden, wenn
nach der
Art der Feuerstätte und nach Lage, Größe, baulicher
Beschaffenheit und
Nutzung der Räume Gefahren nicht entstehen.
Gruß
Marianne
Baurechtliche Fragen bzgl. Holzvergaserheizung
> Wenn die Garage "an dieser Stelle" nur errichtet werden durfte
weil es
> eben eine Garage ist (und keine andere Nutzung) ist eine
> Nutzungs
Baurechtliche Fragen bzgl. Holzvergaserheizung
Marianne Bloss wrote:
> (2) Feuerstätten dürfen in
Räumen nur aufgestellt werden, wenn nach der
> Art der Feuerstätte und nach Lage,
GrÃ¶Ãźe, baulicher Beschaffenheit und
> Nutzung der Räume Gefahren nicht entstehen.
Der Schornsteinfeger und kein anderer ist der richtige Ansprechpartner
für
diese Dinge.
Ich habe im letzten Sommer einen 40 kW Biomassekessel in einem
Nebengebäude
(ehem. Stall) errichtet, da war vorher gar nix, den Schornstein habe ich
selbst gebaut. Ich habe meine Ideen mit dem Schorni vorher besprochen, er
hat mit gesagt, worauf ich zu achten habe und ich durfte unter Beachtung
seiner Hinweise (die allesamt nicht weiter dramatisch waren) bauen. Ab 50
kW Kesselleistung muÃź man Brandschutzklasse F90 einhalten, darunter
gibt es
mWn *keine* besonderen Anforderungen an den Aufstellraum.
Wolfgang
- Biedermeierzeit und Volkskunde des Westerwaldes: offene Fragen zur Baukunst
- BHKW Jetzt die Fragen
- Fragen zur Berechnung Herstellungswert nach NHK2000
- "Letzte Fragen" sind beantwortet: Wieso heißt es rechter Winkel und nicht linker?
- Frage bzgl. Sanierung Estrich (Photo inside)
- Fragen zu Grundrissen
- =?ISO-8859-15?Dachschräge - Dämmideen und Fragen
- Grundsätzliche Fragen zur Gebäudeplanung
- Fragen zur Baubeschreibung
- baurechtliche Definition Voll-/ Dachgeschoss