Hola,
gibt es ein Prozentsatz an Kosten für einen Rechtsstreit, z.B. für
die
erste Instanz, wenn es um Bauschäden geht?
Auf Anfrag bei meinem Anwalt konnte der mir bis dato die Kosten für die
erste Instanz schätzen (BRAGO und Gerichtskosten). Z.B. vom Streitwert
10% für Anwalt A und 10% Anwalt B, sowie 5% Gerichtskosten...
Gibts da ganz grobe Erfahrungswert, Hubert?
Gleiches würde mich für Sachverständigenkosten interessieren.
Geht das für vom Gericht beauftragte nach Regelsätzen oder nach
Studnen?
Besten Dank!
--
Ciao, SVEN
<FAQ: de.sci.architektur>
<http://dsa.bau-wesen.de>
Architektur
Kosten für Gericht, Anwalt und SV?
Kosten für Gericht, Anwalt und SV?
Robert Pflüger schrieb:
> Sven Schelhorn schrieb:
>> ...
>> Gleiches würde mich für Sachverständigenkosten
interessieren.
>> Geht das für vom Gericht beauftragte nach Regelsätzen oder
nach Studnen?
>
> das ist geregelt im:
> JVEG Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz
Demnach sind es für Architekten, wohl um die 70,-?
Ganz schön mager...
Und wer entscheidet, wieviel Stunden man brauchen darf?
--
Ciao, SVEN
<FAQ: de.sci.architektur>
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Kosten für Gericht, Anwalt und SV?
"Sven Schelhorn" schrieb im Newsbeitrag
news:fm5v0q$vq9$1@online.de...
>
> Demnach sind es für Architekten, wohl um die 70,-?
> Ganz schön mager...
Haeh?
Sag das dem Verkaeufer, dem Beamten, dem Softwareentwickler,
(auchsoja, alles Proleten, die haben ja gar kein Anrecht auf ein Haus)
die faenden 70 EUR Stundenlohn ganz nett, so viel bekommen die
naemlich nicht.
Und ja, auch der Softwareentwickler hat studiert fuer den Job, muss
sich aber als Selbstaendiger mit im Schnitt 65 EUR zufrieden geben.
Keine Ahnung, wie abgehoben du schon bist, ob du Phaeton faehrst,
Armani traegst, und sowieso nur E-On Konzernhauptzentralen als
Architekt entwirtst, 70 EUR ist ein ordentlicher Verdienst fuer
jemanden, der studiert hat und seinen Job macht.
Man kann nun darueber urteilen, ob 70 EUR fuer die KFZ-Werkstatt
nicht ein bischen hoch gegriffen sind - das finde ich naemlich
auch und gehe zum billigeren fuer 40 EUR, aber wer 70 EUR
Stundenlohn als Selbstaendiger ziemlich mager findet, weiss
offenbar nicht wo das Geld herkommt, fuer das andere arbeiten
muessen.
Die Verkaeuferin, oben angefuehrt, darf dafuer naemlich 10 Stunden
schuften. Und manche Verkaeuferin zeichnet die besseren Haeuser.
--
Manfred Winterhoff
Kosten für Gericht, Anwalt und SV?
MaWin schrieb:
> Haeh?
>
> Sag das dem Verkaeufer, dem Beamten, dem Softwareentwickler,
> (auchsoja, alles Proleten, die haben ja gar kein Anrecht auf ein Haus)
> die faenden 70 EUR Stundenlohn ganz nett, so viel bekommen die
> naemlich nicht.
Wer bist Du und wo bist Du rausgekrochen?
Von Kostenplanung im Büro hast Du keine Ahnung, oder?
Außerdem geht es hier um Sachverständige vor Gericht...
> Und ja, auch der Softwareentwickler hat studiert fuer den Job, muss
> sich aber als Selbstaendiger mit im Schnitt 65 EUR zufrieden geben.
Von der Arbeit als Architekt verstehst Du scheinbar auch nichts...
Du siehst einen Stundenlohn und meckerst.
Was aber 1 Stunde Handwerker kostet weißt Du?
> Keine Ahnung, wie abgehoben du schon bist, ob du Phaeton faehrst,
> Armani traegst, und sowieso nur E-On Konzernhauptzentralen als
> Architekt entwirtst, 70 EUR ist ein ordentlicher Verdienst fuer
> jemanden, der studiert hat und seinen Job macht.
Rechne bitte einmal aus, was ein Architekt nach HOAI bekommt und wie
viel Stunden er an einem Projekt danach dran sitzen darf.
Wenn nicht, mach mal eine Gründungsplanung für ein
Architekturbüro, wenn
Du das kannst.
> Die Verkaeuferin, oben angefuehrt, darf dafuer naemlich 10 Stunden
> schuften. Und manche Verkaeuferin zeichnet die besseren Haeuser.
Na, dann nimm doch eine Verkäuferin als Sachverständige *lol*
Und viel Spaß in Deinem Haus ;-)
*PLONK*
--
Ciao, SVEN
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<http://dsa.bau-wesen.de>
Kosten für Gericht, Anwalt und SV?
hallo manfred,
> Die Verkaeuferin, oben angefuehrt, darf dafuer naemlich 10 Stunden
> schuften. Und manche Verkaeuferin zeichnet die besseren Haeuser.
wenn sie auch die haftung für ihr werk übernimmt, kammerbeiträge
und
büromieten zahlt....
an dem günstigen software entwickler wäre ich auch interessiert
(wenns
denn keine ich-AG ist)....
architekten verkaufen sich leider meist unter wert, andere branchen
fangen erst bei 70 EUR an.
dafür dass man bei jedem bauvorhaben gleich nen RA mit ins boot nehmen
darf, sollte man sich die verantwortung entsprechend zahlen lassen.
70 EUR ist m. E. absolut ok, wenn du als sachverständiger/architekt vor
gericht arbeitest. fahrtkosten nicht vergessen.
je nach AG würde ich auch noch höher gehen.
klar nach hoai kannst du davon nur von solchen sätzen träumen, meine
internen sätze liegen daher auch teils unter dem des dachdeckers.
die sache vor gericht zieht sich aber auch nicht über monate und jahre
hin, das sind max. 10-20 stunden.
da muss man den aufwand und die honorierung auch anders angehen.
dirk
Kosten für Gericht, Anwalt und SV?
"dirk berhausen" schrieb im
Newsbeitrag
news:fm7ppa$i2l$1@newsreader2.netcologne.de...
> 70 EUR ist m. E. absolut ok
Eben, das finde ich auch,
>> Die Verkaeuferin
> wenn sie auch die haftung für ihr werk übernimmt
Aber natuerlich, auch du solltest wissen, dass Verkaeuferinnen z.B.
die Fehlbetraege in der KAsse am Ende des Tages zu ersetzen haben.
> kammerbeiträge und büromieten zahlt....
Nun, die Verkaeuferin ist nicht selbstaendig, aber sowohl ihr Lohn
als auch der Arbeitgeberanteil zusammen als auch Urlaubsgeld und
Werkstattmiete etc., sogar Anteil den der Chef kassiert, sind
zusammen keine 70 EUR. Nicht mal ansatzweise.
> an dem günstigen software entwickler wäre ich auch interessiert
(wenns denn
> keine ich-AG ist)....
http://www.heise.de/ct/08/01/074/
> architekten verkaufen sich leider meist unter wert,
Kaum, es ist volkswirtschaftlich eigentlich unsinnig und nicht hinnehmbar,
dass jedes Haus mit Architektenleistungen von 15% der Baukosten erstellt
wird. Man kann ein Haus auch mehrmals bauen, und den wesentlichen Anteil
der Achitektenkosten damit sparen. So lange ein Architekt dem Bauinteressenten
aber nicht 10 fertig entworfene (schon mal gebaute) Haeuser aus der Schublade
zieht, und sie ihm zum entsprechenden Preis anbietet, wird sich am
volkswirtschaftlichen Unsinn nichts aendern, es liegt ja auch gar nicht im
Interesse des Architekten, preiswerter zu sein (oder fuer das schon mal gebaute
und gerechnete Haus nicht doppelt zu kassieren), und fuer die 10000 EUR,
die das ausmacht, darf dann halt der Haeuslebauer 1 Jahr in seinem Job
schuften. Das ist dem Architekten doch egal.
> klar nach hoai kannst du davon nur von solchen sätzen träumen,
meine internen
> sätze liegen daher auch teils unter dem des dachdeckers.
Svens offenbar nicht. Vielleicht moechte er das uns hier aber auch nur
Glauben machen, und lebt von Hartz4. Das wuerde eine gewisse Unkenntnis
des Gegenwerts von Arbeit erklaeren.
--
Manfred Winterhoff
Kosten für Gericht, Anwalt und SV?
Hallo Sven Schelhorn,
du hast geschrieben:
> Gibts da ganz grobe Erfahrungswert, Hubert?
>
> Gleiches würde mich für Sachverständigenkosten
interessieren.
> Geht das für vom Gericht beauftragte nach Regelsätzen oder nach
> Studnen?
Das geht nach Aufwand. Die Stundensätze und Nebenkosten sind in der JVEG
geregelt. Für Bausachverständige, die im allgemeinen der
Honorargruppe 6
zuzuordnen sind, beträgt der Stundensatz nicht schlappe 70, sondern satte
75 EU :-) zuzüglich Nebenkosten.
Der Richter schätzt nach seiner Erfahrung den Aufwand und holt bei der
beweisführenden Partei einen Auslagenvorschuss in dieser Höhe ein.
Kann er
es nicht selbst schätzen, ruft er beim Sachverständigen an und fragt
ihn,
was er voraussichtlich braucht. Reicht der Vorschuss später nicht aus,
gibt es auf Antrag so lange mehr, bis die Parteien nicht mehr mitspielen
wollen.
Die Honorarhöhe ist nicht an den Streitwert gekoppelt, sondern hängt
davon
ab, was die Parteien vom Sachverständigen wissen wollen. Ich hatte schon
den kuriosen Fall, dass bei einem Streitwert von 400 EU ein Gutachten für
1200 EU beauftragt wurde. Auf meine Frage hat der Richter mit den
Schultern gezuckt und gesagt, dass im Zivilprozess die Parteien die Herren
des Verfahrens seien.
Das Honorar für Gerichtsgutachten ist im Vergleich zu Privatgutachten eher
niedrig, dort kann man ganz deutlich mehr bekommen. Man kann das aber in
gewisser Weise durch Fleiß ausgleichen.
Gerichtsaufträge haben aber den goßen Vorteil, dass keine
Akqisekosten
entstehen, dass du jeden Handgriff bezahlt bekommst, auf keiner Rechnung
sitzenbleibst und gut bediente Richter immer wiederkommen. Ausserdem
kommen die Anwälte, mit denen man öfter zu tun hat, auch mit
Privaraufträgen im Prozessvorfeld. Gerichtsaufträge sind also
sozusagen
Selbstläufer mit beträchtlicher Werbewirkung in den
privatwirtschaftlichen
Sektor hinein.
Ausserdem hilft es sowieso nichts, ö.b.u.v. Sachverständige sind nach
§ 10
(1) der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammern zur
Gutachtenerstattung für Gerichte verpflichtet.
Grüße
Hubert
Kosten für Gericht, Anwalt und SV?
Hallo MAnfred,
MaWin schrieb:
>
>> architekten verkaufen sich leider meist unter wert,
>
> Kaum, es ist volkswirtschaftlich eigentlich unsinnig und nicht hinnehmbar,
> dass jedes Haus mit Architektenleistungen von 15% der Baukosten erstellt
> wird.
... das kann ich nicht wiederum nicht nachvollziehen, was soll daran
unsinnig sein und warum ist es nicht hinnehmbar, dauerhafte werte für
die volkswirtsachaft zu errichten und dfür eine angemessene Honorierung
zu bekommen?
schließlich hat der bauherr durch die erbrachte leistung des architekten
den kopf frei, um rein wirtschaftlich 120% in seinem eigenen job zu geben.
15% veteilt auf 100 Jahre Nutzungsdauer macht nicht die welt.
is schließlich kein dvd-player den man da bei saturn kauft, sondern die
"höhle" für die familie ;-)
klar, wers mag, kann und soll sein haus auch fertig kaufen.
ansprüche und wunsch nach individualität hat ihren preis. im preis
der
fertighütten sind die 15% allerdings auch schon drin (nur nicht so
transparent dargestellt). umsonst arbeiten auch fertighaushersteller und
bauträger nicht.
Man kann ein Haus auch mehrmals bauen, und den wesentlichen Anteil
> der Achitektenkosten damit sparen.
genau so wirds ja gemacht, copy/paste ein bisschen verzerren, standard
leistungsverzeichnis aus der schublade und keiner erkennt mehr den
unterschied zwischen Hamburg und München. wenn die häuschen in den
stadtrandsiedlungen nicht so schön bunt angemalt werden, findet der
hausherr seine hütte gar nicht mehr im fertighaus/bauträger-gewirr.
So lange ein Architekt dem Bauinteressenten
> aber nicht 10 fertig entworfene (schon mal gebaute) Haeuser aus der
Schublade
> zieht, und sie ihm zum entsprechenden Preis anbietet, wird sich am
> volkswirtschaftlichen Unsinn nichts aendern,
"genius loci", nur mal so zum googlen. ein haus ist zumeist fest mit
dem
ort verbunden an dem es steht (immobilie!). die oben genannte
vorgehensweise hat nichts mit architektur zu tun. und architekten
sollten tunlichst davon abstand nehmen.
das hört sich nach gesichtsloser einheits-wohnraumbeschaffung an und
wurde bereits in ost und west (L.C. unité, ddr-platten etc.) mehrmals
mehr oder weniger erfolglos getestet.
mal abgesehen davon, daß bau und planungsrechtliche Vorgaben dabei
außen
vor bleiben.
es liegt ja auch gar nicht im
> Interesse des Architekten, preiswerter zu sein (oder fuer das schon mal
gebaute
> und gerechnete Haus nicht doppelt zu kassieren), und fuer die 10000 EUR,
> die das ausmacht, darf dann halt der Haeuslebauer 1 Jahr in seinem Job
> schuften. Das ist dem Architekten doch egal.
das ist dem architekten (also mir) nicht egal. zudfriedener bauherr=
zufriedener architekt.
lieber 1 jahr für den architekten schuften als 3 für die
gerichtskosten
mit dem bauträger, der dann über alle berge ist, wenn die hütte
schimmelt und bröselt.
und schuften tun übrigens auch eigentlich alle architekten die ich kenne.
in der gesellschaft ist das klischee des anzugtragenden architekten
(armani) mit schwarzem Rollkragen, Porsche, pardon phaeton?, und saab
für die frau noch aus den 70er tief verhaftet. leider ist das nicht mehr
so.
>
>> klar nach hoai kannst du davon nur von solchen sätzen
träumen, meine internen
>> sätze liegen daher auch teils unter dem des dachdeckers.
>
> Svens offenbar nicht. Vielleicht moechte er das uns hier aber auch nur
> Glauben machen, und lebt von Hartz4. Das wuerde eine gewisse Unkenntnis
> des Gegenwerts von Arbeit erklaeren.
dirk
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