die DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau schweigt sich ja
ausdrücklich aus,
wenn es um den Anschluss von Bodenbelägen an angrenzende
Bauteile geht
("Absätze und Höhensprünge
zwischen benachbarten Bauteilen sind gesondert
zu regeln")
die Festlegungen zu den maximal zulässigen Niveauunterschieden
in DIN 18024
und 18025 können als genau eine solche Regelung betrachtet werden
dabei bleibt jedoch ungesagt, ob die dort festgelegten Werte als absolutes
Maximum - d.h. auch nach Ausschöpfung der
zulässigen Bautoleranzen
einzuhalten sind - oder ob zu diesen Zahlen die Abweichungen aus den
Ebenheitstoleranzen (und ggf. aus den Materialtoleranzen) dazukommen
dürfen
bei Addierbarkeit können auf diese Weise an einem breiten
Terrassenfenster
schon mal 10 mm dazukommen...
kennt jemand solide Quellen zu diesem Aspekt?
aus solchen Ãśberlegungen heraus wird bei uns im Büro
übrigens grundsätzlich
mit max. 15 mm Niveauunterschied geplant
Thomas
barrierefrei - absolut oder mit Bautoleranzen?
2008-01-16 19:34:43