Stefan Brröring schrieb:
> gibt es irgendwelche Bauvorschriften, aus denen sich eine
Mindestgröße
> für ein Wohngebäude ergibt?
Nein.
> Es gibt ja Wohnhäuser mit weniger als 100qm Wohnfläche. Wie weit
könnte
> man das theoretisch bei einem freistehenden Gebäude reduzieren?
Theoretisch und praktisch alles, was wirtschaftlich und sinnvoll erscheint.
Marianne
Architektur
Mindestgröße Wohngebäude
Mindestgröße Wohngebäude
Stefan Brröring schrieb:
> Nun, meine Frage ging in folgende Richtung:
>
> Ein freistehendes Wohngebäude muss ja wohl
über eine gewisse
> Mindestausstattung verfügen, d.h. Badezimmer, Toilette,
Küche,
> Heizungsraum, Abstellkammer, Schlafzimmer, etc.
- Badezimmer kann Toilette enthalten (- 1 Raum)
- in der Küche hängt eine Gasetagenheizung
(Heizraum entfällt)
- Abstellkammer ist sicher auch keine Pflicht
- ein Wohnraum, der auch als Schlafraum dient
- Flur entfällt
also: 1 Zimmer+Küche+Bad
und selbst das kann man noch reduzieren, wenn man die Küche als
Kochnische
im Wohnraum unterbringt und die Heizung in einer Wandnische.
bleiben: ein Zimmer mit Kochnische und Bad/WC - sowas gibt durchaus, nennt
sich Einraumwohnung.
> Darüber gibt es ja vermutlich Vorschriften.
warum muss es über alles Vorschriften geben? und selbst wenn,
bezweifle ich,
dass in diesen Vorschriften, die gewünschten Daten exakt
festgelgt sind.
> Wenn man nun sagen wir mal ein Gebäude mit einer
Grundfläche von 50qm
> bauen würde, könnte man dann alles dort
unterbringen, was für eine
> Nutzung als Wohnung notwendig ist?
Ja, problemlos, als Student hatte ich eine Wohnung mit 23m² - da
war auch
alles drin.
Steffen
--
Dieser Beitrag kann Ãśbertreibungen und/oder ironische Bestandteile
enthalten.
Mindestgröße Wohngebäude
Stefan Brröring schrieb:
> Nun, meine Frage ging in folgende Richtung:
>
> Ein freistehendes Wohngebäude muss ja wohl über eine gewisse
> Mindestausstattung verfügen, d.h. Badezimmer, Toilette, Küche,
> Heizungsraum, Abstellkammer, Schlafzimmer, etc.
>
> Darüber gibt es ja vermutlich Vorschriften.
>
> Wenn man nun sagen wir mal ein Gebäude mit einer Grundfläche von
50qm
> bauen würde, könnte man dann alles dort unterbringen, was
für eine
> Nutzung als Wohnung notwendig ist?
Nun, es gibt 1-Zi-App mit einer Fläche < 25 m2, wo alle Wohn- Schlaf-
Ess- und Abstellraum-Funktionen untergebracht sind. Der Heizungsraum
beansprucht dann nochmal etwa 5 m2. Niemand hindert dich, so knapp zu
bauen - es sei denn du betrachtest es als unwirtschaftlich ;-)
Marianne
Mindestgröße Wohngebäude
(Marianne Bloss) 29.01.08 in /de/sci/architektur:
>Stefan Brröring schrieb:
>> gibt es irgendwelche Bauvorschriften, aus denen sich eine
>> Mindestgröße für ein Wohngebäude ergibt?
>Nein.
Selbst für Hundehütten gibt es Vorschriften.
Ich vermute mal stark, das man unter 2m Innenhöhe nicht das
Prädikat "Wohngebäude" bekommt.
Auch müssen sicherlich Fensteröffnungen vorhanden sein, sonst
wäre es ja ne Garage, kein Wohngebäude.
Ne benutzbare Tür muss wohl auch sein, sonst wäre es, besonders
ohne Fenster, ein Stehsarkophag.
Aber es wäre sehr einfach zu tapezieren!
>> Es gibt ja Wohnhäuser mit weniger als 100qm Wohnfläche. Wie
weit
>> könnte man das theoretisch bei einem freistehenden Gebäude
>> reduzieren?
>Theoretisch und praktisch alles, was wirtschaftlich und sinnvoll
>erscheint.
Was wäre das?
1x1x2m?
Rainer
--
Transparency International definiert Korruption als
Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. [...]
Corruption is operationally defined as the misuse of entrusted power for
private gain. [...]
Mindestgröße Wohngebäude
Stefan Brröring schrieb:
> Und eine
> Wohnung mit ca. 20qm hab ich als Student auch schon gehabt. Von daher
> ist mir das schon klar, dass das geht.
>
> Die Frage ist, ob das bei einem freistehenden Wohnhaus zulässig ist.
> Das Stromhäuschen hat eine Grundfläche von 5m x 12m. Rechnet man
die
> Mauern ab, kommt man theoretisch auf ca. 45qm.
Ja das geht. Hier bei uns werden gerade zahlreiche freistehende
Studenten-Bungalows < 30 m2 gebaut.
> In dem Fall geht es konkret darum, dass ein Nachbar meines Vaters ein
> ehemaliges Stromhäuschen gekauft hat. Nun gibt es aus anderen
Gründen
> Streit und um meinen Vater zu ärgern
Wer Nachbarn hat, braucht keine Feinde mehr ;-)
> will er nun eine Garage an die
> Grundstücksgrenze zu meinem Vater bauen. Das geht dort aber nur in
> Verbindung mit einem Wohnhaus.
Wenn die Grenzbebauung zulässig ist, kann er das machen.
Marianne
Mindestgröße Wohngebäude
X-No-Archive:yes
> Das Stromh
Mindestgröße Wohngebäude
"Stefan Brröring" schrieb im
Newsbeitrag
news:fno002$lp1$1@news1.ewetel.de...
> Vermutlich soll es darauf hinauslaufen, dass er eine Baugenehmigung
für den
> Umbau in ein Wohnhaus bekommt, dann dazu die Garage baut und der Umbau zu
> einem Wohnhaus niemals stattfindet.
Du kannst ihm die Rechnung wenigstens etwas vermiesen,
in dem du auf folgendes achtest:
Ein Wohnhaus braucht in allen ueblichen Wohngegenden,
also wohl auch bei euch:
- zwingend einen Anschluss an Ver- und Entsorgung,
also Wasser, Abwasser und eventuell Regenwasser
(sogenanntes erschlossenes Grundstueck)
- muss in dem meisten Gemienden einen Muellbehaelter
besitzen und bezahlen, auch wenn er nicht genutzt wird.
- Die Nebenraeume an Grundstuecksgrenze duerfen ueblicherweise
nicht als Wohnraum genutzt werden koennen und duerfen daher
nicht beheizbar sein.
--
Manfred Winterhoff
Mindestgröße Wohngebäude
Hallo Stefan
>Es gibt ja Wohnhäuser mit weniger als 100qm Wohnfläche. Wie weit
könnte
>man das theoretisch bei einem freistehenden Gebäude reduzieren?
In München stehen ein paar freistehende Wohnhäuser für
Studenten, die
haben Außenabmessungen von 2,5x2,5x2,5 m³ also eine Grundfläche
von
6.26 m². Da ist alles drin, Dusche, WC, Bad, Küche, Aufenthaltsraum,
Schlafzimmer.
Ansonsten gibts zum Thema noch ein nettes Buch mit dem Titel "Mini
Häuser", Autor und Verlag weiß ich allerdings grad nicht.
Grüße
Flo
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