Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Erhebung von Regiekosten:
Wir sind (zukünftige) Eigentümer einer im Bau befindlichen
Eigentumswohnung
(3 Häuser mit jew. 5 Parteien). Lt. Kaufvertrag sind Sonderwünsche
zulässig,
aber mit Regiekosten belegt.
Meines Erachtens ist die Erhebung von Regiekosten auf reine
Materialmehrkosten nicht statthaft, da eine "Regie" des Architekten
und
Bauherrn im eigentlichen Sinne nicht stattfindet.
Beispiel:
Das Parkett hat nur eine andere Frage, bzw. ein anderes Material.
Verlegeart, Stärke, Kleber, etc. sind vollkommen identisch.
Auf die Materialkosten sollen jetzt Regierkosten in Höhe von 10% erhoben
werden, obwohl die Planung und die auszuführende Arbeit vollkommen
identisch
zur Baubeschreibung ist.
Die Bemusterung ist übrigens vollkommen ohne Beteiligung bzw. Mitwirkung
des
Architekten vorgenommen worden, d.h. er hat sich um "nix"
gekümmert, möchte
aber jetzt kassieren.
Über Quellenangaben und einschlägige Urteile würde ich mich
freuen.
Danke + Gruß, Jo
xpost de.sci. architektur, de.soc.recht. misc
Architektur
Rechtmäßigkeit von Regiekosten (Baurecht)
Rechtmäßigkeit von Regiekosten (Baurecht)
Jochen Adler schrieb:
> Meines Erachtens ist die Erhebung von Regiekosten auf reine
> Materialmehrkosten nicht statthaft, da eine "Regie" des
Architekten und
> Bauherrn im eigentlichen Sinne nicht stattfindet.
Doch, Leistungen, die nach Stundenaufwand abgerechnet werden, sind
Regieleistungen. Darunter fallen auch die jeweiligen Materialkosten,
siehe VOB/B § 15.
> Beispiel:
> Das Parkett hat nur eine andere Frage, bzw. ein anderes Material.
> Verlegeart, Stärke, Kleber, etc. sind vollkommen identisch.
Parkett ist nicht gleich Parkett, da gibt es erhebliche
Preisunterschiede und "nur andere Farbe und anderes Material" ... du
bist gut! Im Übrigen richtet sich der Materialpreis auch nach der
bestellten Menge, nachbestellte Kleinmengen können also teurer werden
und ebenso signifikante Mengenmehrungen.
> Auf die Materialkosten sollen jetzt Regierkosten in Höhe von 10%
erhoben
> werden, obwohl die Planung und die auszuführende Arbeit vollkommen
identisch
> zur Baubeschreibung ist.
Klingt plausibel, s.o.
Marianne
Rechtmäßigkeit von Regiekosten (Baurecht)
Am Mon, 25 Feb 2008 15:04:27 +0100 schrieb Marianne Bloss:
> Jochen Adler schrieb:
>
>> Meines Erachtens ist die Erhebung von Regiekosten auf reine
>> Materialmehrkosten nicht statthaft, da eine "Regie" des
Architekten und
>> Bauherrn im eigentlichen Sinne nicht stattfindet.
>
> Doch, Leistungen, die nach Stundenaufwand abgerechnet werden, sind
> Regieleistungen. Darunter fallen auch die jeweiligen Materialkosten,
> siehe VOB/B § 15.
Doch, die "Regie" besteht u.a. darin, daß der Architekt nun
darauf achten
muß, in welche Wohnung eine "Extrawurst" kommt. Das ist in
jedem Fall ein
gewisser Aufwand, vor allem, wenn es irgendwann 200 Käufer sind von denen
152 irgendwelche Sonderwünsche haben.
>> Beispiel:
>> Das Parkett hat nur eine andere Frage, bzw. ein anderes Material.
>> Verlegeart, Stärke, Kleber, etc. sind vollkommen identisch.
>
> Parkett ist nicht gleich Parkett, da gibt es erhebliche
> Preisunterschiede und "nur andere Farbe und anderes Material"
... du
> bist gut! Im Übrigen richtet sich der Materialpreis auch nach der
> bestellten Menge, nachbestellte Kleinmengen können also teurer werden
> und ebenso signifikante Mengenmehrungen.
Full ACK - wenn serienmäßig in 50 Wohnungen das gleiche Parkett
verlegt
wird und einer will ein anderes, dann ist das mitunter ein erheblicher
Preisunterschied. Bei 1000 m² zahlt man signifikant weniger als bei 30
m².
>> Auf die Materialkosten sollen jetzt Regierkosten in Höhe von 10%
erhoben
>> werden, obwohl die Planung und die auszuführende Arbeit
vollkommen identisch
>> zur Baubeschreibung ist.
Nein, es muß auch überwacht werden, wo überall welche
Sonderwünsche
reinkommen. Es ist ein Unterschied, ob der Architekt sagt "Ich plane 200
Wohnung gleicher Ausstattung" oder "Ich plane 200 Wohnungen und
überall
kommt anderes Material rein". In letzterem Fall muß der Architekt
nämlich
schwer aufpassen, welcher Sonderwunsch in welche Wohnung kommt. Auch
Abrechnungstechnisch ist das oft zusätzliche Arbeit, weil diese
Sonderwünsche separat kalkuliert und abgerechnet werden müssen.
Grüße,
Frank
Rechtmäßigkeit von Regiekosten (Baurecht)
"Frank Hucklenbroich"
>
> Full ACK - wenn serienmäßig in 50 Wohnungen das gleiche Parkett
verlegt
> wird und einer will ein anderes, dann ist das mitunter ein erheblicher
> Preisunterschied. Bei 1000 m² zahlt man signifikant weniger als bei
30 m².
>
Der Mehrungen durch das Material selbst stehen auch gar nicht zur Debatte,
das ist mir vollkommen klar.
Mir ging es nur um die Regiekosten auf den Materialmehrpreis
Gruß, Jo
Rechtmäßigkeit von Regiekosten (Baurecht)
Jochen Adler schrieb:
> Meines Erachtens ist die Erhebung von Regiekosten auf reine
> Materialmehrkosten nicht statthaft, da eine "Regie" des
Architekten und
> Bauherrn im eigentlichen Sinne nicht stattfindet.
...
> Die Bemusterung ist übrigens vollkommen ohne Beteiligung bzw.
Mitwirkung des
> Architekten vorgenommen worden, d.h. er hat sich um "nix"
gekümmert, möchte
> aber jetzt kassieren.
Der Architekt macht keine Bauüberwachung, VOB-Abnahmen,
Rechnungsprüfung, Überwachung der Mängelbeseitigung? Erst dann
hätte er
sich wirklich um nichts gekümmert. Aber selbst dann herrscht noch
Vertragsfreiheit. Welches Gesetz sollte die Vertragsfreiheit hier
einschränken?
--
Rolf Sonofthies
Rechtmäßigkeit von Regiekosten (Baurecht)
Rolf Sonofthies schrieb:
fup nach dsrm
> Der Architekt macht keine Bauüberwachung, VOB-Abnahmen,
> Rechnungsprüfung, Überwachung der Mängelbeseitigung? Erst
dann
> hätte er sich wirklich um nichts gekümmert. Aber selbst dann
> herrscht noch Vertragsfreiheit. Welches Gesetz sollte die
> Vertragsfreiheit hier einschränken?
§ 138 I BGB. Sowas ist sittenwidrig.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: uvuc@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze
nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Rechtmäßigkeit von Regiekosten (Baurecht)
X-No-Archive:yes
> Meines Erachtens ist die Erhebung von Regiekosten auf reine
> Materialmehrkosten nicht statthaft, da eine "Regie" des
Architekten und
> Bauherrn im eigentlichen Sinne nicht stattfindet.
K
Rechtmäßigkeit von Regiekosten (Baurecht)
walter888@gmx.net schrieb:
>> Meines Erachtens ist die Erhebung von Regiekosten auf reine
>> Materialmehrkosten nicht statthaft, da eine "Regie" des
Architekten und
>> Bauherrn im eigentlichen Sinne nicht stattfindet.
>
> Kümmerst du dich wirklich selber darum dass in deine Wohnung dein
> Wunschparkett kommt? Da kommt an einem dir nicht bekannten Tag die
> russische Baukolonne und du stehst da und erklärst wo was verlegt
> werden soll.
> Leider wurde dein Sonderwunschparkett nicht mitgeliefert, du
> organisierst dann selber die Nachlieferung und die spätere Verlegung
> durch Iwan und seine Jungs.
> Und wenn in der Gerwährleistungszeit etwas nachgebessert werden muss
> wendest du dich auch nicht an den Bauträger sondern sorgst selber
> dafür dass nicht das Standardparkett sondern dein Sonderwunsch als
> Ersatz geliefert wird.
>
> Für diese Mehraufwände gibts den Regiezuschlag auf
Sonderwünsche.
Das ist so nicht richtig, denn es gibt keine Rechtsgrundlage für
Regiezuschlag auf Sonderwünsche. Zutreffend ist, dass der Materialpreis
vom bestellten Produkt und der bestellten Menge abhängt. Der
Regiemehraufwand für Sonderwünsche schlägt sich hier in der
Anzahl der
geleisteten Stunden nieder.
Davon abgesehen ist es generell günstiger, Sonderwünsche
frühzeitig,
also spätestens in der Entwurfsphase einzubringen. Dann werden sie in
der Ausschreibung mit erfasst und, soweit möglich, nicht nach Stunden
abgerechnet.
Marianne
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